Welche Schritte müssen unternommen werden, um eine „eingetragene Lebensgemeinschaft“ sprich eine Ehe zweier Männer in diesem Fall aufzulösen?
Läuft das wie bei einer normalen scheidung ab über Anwälte und Familiengericht? Und wie hoch sind in etwa die Kosten dafür
BIn dankbar für jeden Hinweis.Danke
Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Hi Christine,
Welche Schritte müssen unternommen werden, um eine
„eingetragene Lebensgemeinschaft“
Es heißt „eingetragene Lebens partner schaft“!
sprich eine Ehe zweier Männer
… oder zweier Frauen, vergiss das nicht!
in diesem Fall aufzulösen?
Läuft das wie bei einer normalen scheidung ab über Anwälte und
Familiengericht? Und wie hoch sind in etwa die Kosten dafür
Möglich sind Trennung und Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Die Aufhebung entspricht der Scheidung bei der Ehe.
Die Infoseiten des LSVD helfen weiter:
http://www.lsvd.de/ratgeber/lebenspartnerschaft03.ht…
http://www.lsvd.de/ratgeber/prozessrecht.html
Grüße
Wolfgang