angenommen, jemand hat eine Forderung gegen eine Person,
die mittlerweile verstorben ist.
Wie erfährt die Person, wer ein evt. Erbe angetreten hat und
für die Schulden aufkommen müsste?
Wie würde es aussehen, wenn die versorbene Person kaum Mittel hatte
und niemand der Angehörigen das Erbe angetreten hätte - würde dann der Gläubiger auf seinen Forderungen sitzen bleiben?
Wie erfährt die Person, wer ein evt. Erbe angetreten hat und
für die Schulden aufkommen müsste?
Gar nicht. Woher denn auch? Wenn ein Erbe die Papiere findet und sich beim Gläubiger meldet, hat der Gläubiger Glück. Empfehlung: Heimatzeitung des Schuldners abonnieren, täglich Todesanzeigen lesen.
Wie würde es aussehen, wenn die verstorbene Person kaum Mittel hatte
Nur was da ist, kann verteilt werden.
und niemand der Angehörigen das Erbe angetreten hätte - würde
dann der Gläubiger auf seinen Forderungen sitzen bleiben?
Wenn kein Erbe eintritt, fällt das Vermögen an den Staat. Wenn Vermögen da ist, können Schulden bedient werden.
Wie erfährt die Person, wer ein evt. Erbe angetreten hat und
für die Schulden aufkommen müsste?
Wenn es keine augenfälligen Erben gibt, muss man sich an das zuständige Nachlassgericht (Amtsgericht) mit dem Antrag wenden einen Nachlasspfleger zu bestellen.
Wie würde es aussehen, wenn die versorbene Person kaum Mittel
hatte
und niemand der Angehörigen das Erbe angetreten hätte - würde
dann der Gläubiger auf seinen Forderungen sitzen bleiben?
ja, wenn das Erbe ausgeschlagen wird und nicht ausreicht alle Forderungen zu bedienen, dann gibt es im Rahmen einer Nachlassinsolvenz nur eine Quote. Ist das Erbe überschuldet, wird das Insolvenzverfahren abgelehnt und die Gläubiger gehen leer aus.
Wichtig: Ausschlagung muss rechtzeitig von allen Erben erfolgen, sonst hat man durchaus noch Chancen. Lasse mir momentan auch von einer Erbin schön meine Gebühren abstottern, die so dummdreist war und meinte, das kleine Erbe einstecken zu können und sich dann aus dem Staub machen zu können.
… Bekommt denn der Gläubiger Auskunft vom Amtsgericht,
ob Angehörige das Erbe angetreten bzw. ausgeschlagen haben - oder
stehen datenschutzrechtliche Regelungen entgegen?
… Bekommt denn der Gläubiger Auskunft vom Amtsgericht,
ob Angehörige das Erbe angetreten bzw. ausgeschlagen haben -
oder
stehen datenschutzrechtliche Regelungen entgegen?
Im förmlichen Verfahren selbstverständlich, also dann, wenn du eine Nachlasspflegschaft oder eine Nachlassinsolvenz beantragst. Dann übernimmt das Gericht die Erbenermittlung, soweit die Erben dort nicht bekannt sind und der Pfleger oder Insolvenzverwalter teilt dir dann das Ergebnis seiner Bemühungen mit und du kannst das Verfahren dann je nach Stand der Dinge betreiben.
So einfach auf freundlichen Anruf hin vermutlich eher nein. Aber auch hier gilt wieder einmal, Versuch macht kluch und ich würde einfach mal beim zuständigen Nachlassgericht freundlich anrufen, dem zuständigen Rechtspfleger dein Problem erklären und ihn fragen was du denn jetzt tun kannst/solltest, und inwieweit er dir helfen kann. Wenn man die Leute zum Teil der Lösung und nicht zum Teil des Problems macht, ist man immer wieder erstaunt, wieviel Hilfe und Unterstützung man bekommt.
Vielen Dank für eure Antworten - sie haben mir sehr weitergeholfen.
Kann mir noch jemand sagen, ab wann evt. Erben von so einem
Antrag Kenntnis erlangen - und gibt es für eine solche Antragstellung
eine Ausschlussfrist?
Wenn sich nun eine Schulderin selbst das Leben genommen hätte - und Erbin die Mutter wäre - und wenn man als Auslöser für den Suizid u.a. Geldprobleme vermuten würde und ihm evt. auch zumindest als Mitschuldigen sieht - sollte der Gläubiger die Ganze Sache lieber gar nicht weiterverfolgen?