Zahlung unter Vorbehalt

Hallo liebe Experten,
ist der obige Begriff der einzig richtige und legale, oder kann man auch schreiben „unter Protest“ oder „wird verrechnet“, wenn man seinen Ärger freien Lauf lassen und den Betrag gegen andere künftige Rechnungen aufrechnen will?
Für weitere Vorschläge sehr dankbar
Franz

Hallo,

der Zusatz oder die Einschränkung, dass die Zahlung " unter Vorbehalt " erfolgt ist üblich, wenn rechtliche Einwände erhoben werden sollen. Möglich ist auch: Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung.
Viel Erfolg!

Gruß

Jürgen

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danke Jürgen!
Noch einen schönen Abend!

Franz