Mobilfunkvertrag: Zahlungsverzug

Hallo Wissende,

wie könnte man folgenden Fall beurteilen:

Erich* hat seit acht Jahren einen Mobilfunkvertrag bei Vodaplus*, kommt nun zum zweiten Mal innerhalb einiger Monate allerdings in Zahlungsverzug durch nicht ausreichende Kontodeckung. Diese resultiert nicht aus Zahlungsunwillen von Erich sondern daraus, dass er immer wieder auf seinen Lohn warten muss. Sein Arbeitgeber ist in finanziellen Schwierigkeiten und überweist den Lohn an die Arbeitnehmer immer später, manchmal bis zu einem Monat zu spät.

Beim ersten Mal, als Vodaplus nicht abbuchen konnte lief es in etwa folgendermaßen: Erich merkt, dass er nicht mehr telefonieren kann (Simkarte gesperrt), einen Tag danach bekommt er von Vodaplus und gleichzeitig von der Bank die Nachricht, dass die Lastschrift nicht eingelöst wurde.

Da der Lohn inzwischen eingetroffen war wurde Vodaplus sofort per Überweisung bezahlt, es gab noch zwei Wochen Diskussion bis Erich wieder telefonieren konnte. Nach langem hin und her musste er die Sperrkosten nicht bezahlen (seine Argumentation: Sperrung bevor er wusste, dass das Geld nicht angekommen ist sei ein Witz, Vodaplus gab nach).

Jetzt wurde zum zweiten Mal die Lastschrift nicht eingelöst, Vodaplus hat Erich darüber gestern per SMS informiert. Daraufhin hat sich Erich noch gestern per Email (Kontaktformular auf Homepage) an Vodaplus gewand, um die Sache zu erklären. Er hat auch geschrieben, dass ihm die Lohnzahlung zum 15. zugesagt wurde und er dann umgehend überweisen werde. Heute morgen war seine Simkarte wieder gesperrt, obwohl Erich extra darum gebeten hatte, die Sperrung zu vermeiden, um keine unnötigen weiteren Kosten zu verursachen. Schließlich ist Erich ja bereit zu bezahlen, er hat die Leistung ja auch in Anspruch genommen.

Er hat heute auch die Nachricht von der Bank bekommen, dass die Lastschrift nicht eingelöst wurde. Eine Zahlungserinnerung von Vodaplus kam nicht.

Jetzt die Fragen dazu:

Muss Vodaplus nicht zuerst die Sperrung „androhen“ bzw. eine vernünftige Mahnung schicken, bevor sie die Simkarte sperren können? Oder reicht die Mahnung per SMS aus?

Muss Erich für die Sperrkosten aufkommen? Denn man überlege sich: Selbst wenn er gestern direkt den Betrag überwiesen hätte wäre die SIMkarte heute gesperrt worden, da eine Überweisung nicht innerhalb von 12 Stunden ankommt.

Muss Erich für die Sperrkosten aufkommen, obwohl er sich ja extra gemeldet hat, um die Sperrung zu vermeiden? Hätte das nicht berücksichtigt werden müssen? (Bitte hierzu kein Kommentar, dass er es schriftlich – am besten Einschreiben mit Rückschein – hätte machen sollen, der Brief wär bis heute schließlich auch nicht angekommen).

Kann der Mobilfunkvertrag aufgrund dieses Vorfalls (in Verbindung mit dem ersten Vorfall) gekündigt werden, obwohl der Vertrag noch fast ein Jahr läuft? Wenn ja: Von wem und mit welcher Begründung und mit welchen Fristen?

Wer kann hier weiterhelfen?

Liebe Grüße
Timid

*Namen geändert

Hallo,

wann der Dienstanbieter die Leistungen sperren darf, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB´s ). Einige Mobilfunkanbieter mahnen erst an und drohen mit der Sperre ( Vodafone, D 1, O2 ).
Die AGB´s müssen bei Verlagen vorgelegt werden.

Gruß

Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Timid,

wie bereits gesagt, steht das in den AGB.

Ich habe allerdings Verständnis, wenn ein Mobilfunkanbieter eine Karte sperrt, falls eine Lastschrift mangels Deckung („keine Kohle“) zurückkommt. Da ist viel Schindluder mit getrieben worden.

So ein Mobilfunkbetreiber ist auch kein Tante-Emma-Laden mit drei Kunden. Viele Abläufe sind standardisiert, und das hat auch meist seinen Grund. Wenn man bei jedem säumigen Zahler eine extra Akte anlegt, um zu notieren, was konkret seine Begründungen sind und in welchen Fällen man sperren muss und in welchen nicht, treibt das wieder die Kosten in die Höhe und man ist nicht konkurrenzfähig.

Der nächste Punkt ist, dass die bei zurückgekommenen Lastschriften schon die abenteuerlichsten Begründungen gehört haben und schwer unterscheiden können, wer sie jetzt verarschen will und bei wem das wirklich ein Problem gibt.

Fakt ist aber, dass Du für ausreichend Deckung sorgen musst. Beim ersten mal war man kulant, danach nicht mehr, und das verstehe ich auch, wie gesagt. Wenn Du auch bei unsicherem Gehaltseingang telefonieren willst, dann lasse doch die Lastschrift über ein anderes Konto (Eltern,Partner,gute Freunde…) laufen und gebe denen die Kohle in bar.

Viele Grüsse,

Vodaplus*

*Name geändert

Moien!

Seh einfach mal die Fakten! DU bist ein unzuverlässiger Kunde z. Z. für den Anbieter und diesem sind die Gründe dafür relativ wurscht! Du verursachst dadurch Aufwand und für den musst du halt die Konsequenzen tragen!

Abgesehen davon reicht normaler Weise ein vernünftiges Gespräch mit der Bank um soetwas zu verhindern.

Nur so nebenbei, falls du dir Sorgen machst…selbst wenn dein AG völlig pleite geht ist dein Gehalt für drei Monate gesichert durch das Arbeitsamt…

Bernd

Ne Idee
Hi!

Wenn Erich zum Ersten die Summe mehr oder weniger regelmäßig nicht auf seinem Konto hat, warum ändert er nicht einfach das Lastschriftdatum auf den 15 eines Monats?

LG
Guido

Hallo Timid,

warum hat Erich via Internetkontaktformular denn Kontakt aufgenommen? bis das beim richtigen Bearbeiter ist, ist das schon zu spät…

Sinnvoller wäre es wenn Erich ein gespräch mit der Kundenbetreuung am Telefon sucht, wo man Ihm bei Plus-Fone meistens kompetent weiter helfen kann… auch wenn es um kulantes Verhalten geht.

Gruß Ivo

Hallo an alle,

erst mal vielen Dank für eure Antworten. Nen paar Kommentare:

@ Bernd

Auch wenn es für dich vielleicht unglaublich klingt, aber es geht hier tatsächlich nicht um mich. Nachdem ich ein Mal eine schlechte Erfahrung mit der gleichen Firma gemacht habe bin ich treuer „CallYa“ – Kunde.
Mir wurde damals ohne irgendeine Meldung und noch vor der Abrechnung die Karte gesperrt, da der Anbieter der Meinung war, meine Karte würde missbraucht (sehr plausibel, da die Gebühren für Gespräche noch nicht einmal die Höhe der Grundgebühr erreicht hatten). Das hat mir für eine fristlose Kündigung gereicht und ich würde nie und nimmer noch mal einen Vertrag haben wollen.

Die Frage ist ja auch eigentlich nicht, ob Konsequenzen angebracht sind sondern nur in welcher Weise: ohne Mahnung.

Über die Sache mit dem Gehalt wird sich Erich tierisch freuen, vielleicht macht das ja die Sache wieder wett, dass er noch auf 2 Monate Lohn vom letzten Jahr warten muss, wodurch diese Zahlungsschwierigkeiten überhaupt erst entstanden sind. Und übrigens lässt auch eine Bank nicht mit sich reden, wenn die merken, dass keine regelmäßigen Gehaltszahlungen auf dem Konto eingehen…

@ Ivo

Eine Hotline ist eine sinnvolle Einrichtung, wenn man dort auch mal etwas anderes zu hören bekommt als ein Besetztzeichen oder „Bitte warten“ (das über 10 Minuten zu einer 12 Cent / Minute – Verbindung).

@ Guido

Von „regelmäßig kein Geld auf dem Konto“ kann wohl keine Rede sein, beim zweiten Zahlungsverzug in über 8 Jahren (fast schon 9), der letzte Zahlungsverzug ist übrigens sieben Monate her.

@ „Vodaplus“ :smile:

Wenn ich daran denke, dass der gleiche Anbieter bei meinem Exfreund so lange nichts unternommen hat, bis er 5600 DM Schulden bei denen angehäuft hat und hier so einen Aufstand macht wegen Grundgebühr plus dreizehn Euro für Gespräche… na ja.

Die Frage ist ja auch eigentlich nur, ob die nicht vorher mahnen müssen (und ob eine SMS als Mahnung gesehen werden kann, SMS kommen oft genug nicht an…).

Ist schon klar, dass die dort allerlei zu hören bekommen, aber sollte man schon ein bisschen unterscheiden. Wie gesagt ist Erich dort langjähriger Kunde und hatte sich bis vor sieben Monaten nie etwas zu Schulden kommen lassen.

Beim ersten Mal war man m. E. auch nicht kulant. Schließlich wurde da die Karte schon gesperrt, bevor Erich überhaupt wusste, dass die Rechnung nicht bezahlt worden war.

Dein Vorschlag mit dem anderen Konto ist übrigens keine schlechte Idee. Ich habe Erich das angeboten, er will es sich überlegen (ich glaube nicht, dass er darauf eingeht, aber trotzdem war es eine gute Idee. Danke dafür!).

@ Jürgen

In den AGB´s steht dazu nur, dass sich *** vorbehält, aus wichtigem Grund alle vertraglichen Leistungen vorübergehend einzustellen.

Naja, wie dem auch sei, meine Fragen wurden zwar nicht beantwortet aber ich danke trotzdem allen für ihre Antworten.

Liebe Grüße
Timid