Unfall

Hallo,

Eine Frau fährt mit ihrem Auto an eine Stoppstraße und hält an. Da von beiden Seiten kein Pkw zu sehen ist, fährt sie los um geradeaus über die Hauptstraße zu fahren. Schon auf der anderen Seite wird sie von rechts von einem Pkw gerammt.
Die Frau sagt, dass von rechts kein Auto gekommen ist, sonst wäre sie nicht losgefahren. Da dem Autor des Artikels diese Frau bekannt ist kann ich auch den vorsichtigen Fahrstil der Frau (junge Mutter mit Kind) bestätigen.
Der Mechaniker hat ohne eine Meinung dazu zu hören von sich aus gesagt, dass eine 100%ige Schuld nicht in Frage kommt, da sich der Schaden am Hinterrad befindet. Somit ist vor allem ein „Vorfahrt schnippeln“ ausgeschlossen.
Die Versicherung des Unfallgegners sieht jedoch keinen Grund auch nur irgendeinen Cent dazuzugeben, da die Frau „das Auto nicht gesehen hat.“

Hier noch eine kleine Schilderung der Straßen:
Die Kreuzung ist eine „normale“ Stadtkreuzung eben. Auf der Hauptstraße befindet sich ca. 50/60 m vor der Kreuzung eine schöne (von dort aus gesehene) Rechtskurve - aus der Richtung, auf welcher der Unfallgegner kam. Man könnte dieses Straßenbild einem liegenden, kleinem „t“ vergleichen (naja, Kurve ist nicht ganz so).
Diese Kurve ist nicht gut einsehbar von der Nebenstraße - vor allem, wenn das Auto auf der Hauptstraße zügig fährt.
Weitere Aussage der Frau: da von beiden Seiten keine Pkw´s kamen, dürfte es für den Unfallgegner also auch kein Problem gewesen sein, dem - vor ihm über die Kreuzung fahrenden - Pkw links auszuweichen.

Ich hoffe auf zahlreiche Antworten und Hilfen, wie der Versicherung Beine gemacht werden können - ach ja, Rechtsschutz und Vollkasko besteht nicht.

Gruß Tobi@s

hallo tobi@s,

geht zum rechtsanwalt.

auch wegen schmerzensgeld.

hoffentlich hat die polizei
den unfall aufgenommen und
ein arzt wurde aufgesucht.

mfg

kunde3

Hi Tobi@s

Ich wollte/konnte zunächst nicht antworten, da ich aus der beschriebene Sachlage gar nicht schlau wurde. Du wiederholst mehrmals, dass von rechts bzw. gar von beiden Seiten keine PKW’s kamen, doch die Frau wurde von rechts von einem PKW gerammt. Ähm, wie denn das, wenn doch kein PKW kam? Fiel der vom Himmel? :o)

Spass beiseite, ich interpretiere mal Folgendes in deine Beschreibung hinein: Die Kurve ist ja von der Nebenstrasse nicht gut einsehbar. Die Frau schaute also gut hin und von ihrem Standpunkt aus war weit und breit kein nahender PKW sichtbar. Für die Argumentation gegenüber den Versicherungen würde ich dann auf folgende Punkte zurückgreifen:

  1. Man hat an dieser Strassenkreuzung objektiv gar nicht die Möglichkeit, die Situation weit genug zu überschauen um die Hauptstrasse sicher und ohne anderen etv. versehentlich den Vortritt abzuschneiden überqueren zu können. Die Frau konnte nur die höchstmögliche Vorsicht walten lassen indem sie, als der von ihr überblickbare Bereich frei war, zügig losfuhr, was sie ja getan hat. Sonst hätte sie höchstens noch umkehren und einen anderen Weg suchen können, was die betreffende Strassenkreuzung wegen Unbenutzbarkeit ziemlich sinnlos machen würde. Ihr Verschulden ist darum als sehr gering einzustufen. Man kann ihr nur vorwerfen, dass sie eine Person hätte beiziehen müssen, die um die Kurve geschaut und ihr Handzeichen gegeben hätte, was wohl etwas realitätsfremd ist.

  2. Jeder Autofahrer muss seine Geschwindigkeit stets so den Verhältnissen anpassen, dass er in Sichtweite anhalten kann. Das gilt auch auf Hauptstrassen und auf Autobahnen, da immer ein Hindernis auf der Fahrbahn liegen kann. Der Unfallgegner war offensichtlich zu schnell unterwegs, da er auf die unerwartete Situation nach der Kurve nicht rechtzeitig reagieren konnte. Ihn trifft also ebenfalls ein Verschulden.

  3. Das Gemeinwesen hat die Strassen so zu bauen und zu signalisieren, dass sie bei Beachtung der Verkehrsregeln gefahrlos benutzt werden können. Wenn man aus einer öffentlichen Nebenstrasse die Kreuzung unmöglich genügend überblicken kann (siehe dazu unter Punkt 1), muss die Signalisation / die Vortrittsregelung geändert werden oder müssen Spiegel o.ä. aufgestellt werden oder die Verkehrsführung geändert oder die Kreuzung aufgehoben. Das Gemeinwesen trifft darum ebenfalls ein Verschulden. Hm gut, dieser Punkt ist zugegebenermassen etwas gewagt, v.a. da er sich mit Punkt 2 widerspricht (würden alle auf der Hauptstrasse die Verkehrsregeln einhalten = die Geschwindigkeit anpassen, wäre die Kreuzung ja nicht mehr gefährlich). Zudem kenne ich die Praxis hierzu in Deutschland nicht. In der Schweiz gab es aber schon Fälle, wo das Gemeinwesen für Unfallschäden einstehen musste.

Gruss,
Ursula