Persönliche Verunglimpfungen im Intenet

Hallo Rechtskundige!

Da wir uns ja im Internet kommunikativ bewegen habe ich eine grundsätzliche Frage. Ich nehme an, dass Internet ist auch kein rechtsfreier Raum, kenne mich aber da nicht so aus…

Folgende fiktive Konstellation :

A ist seit mehreren Jahren im Internet in verschiedenen Foren und durch eine bekannte Webseite präsent. So wie in w-w-w ist er auch beratend bzw. als Informationsgebeber aktiv. Auch wenn Beruf und Internetberatung bzw. Aktivitäten natürlich nicht direkt verknüpft sind, bestehen dabei Verbindungen, da seine Expertise auch im realen Leben in diesen Bereichen gefragt sind.

B ist Inhaber einer Internetdomain und versucht seit einiger Zeit mit bissigen Bemerkungen und z.T. Verunglimpfungen von A. in der Internetöffentlichkeit gegen A Stimmung zu machen.

U.a. geschieht dies mit mehreren verschiedenen Alias in Foren aber eben auch der eigenen Webseite. B gehört zwar einer anderen Berufsgruppe an, die aber mit der von A ausgeübten Profession scheinbar in Konflikt steht. Er sieht es als eine seiner wesentlichen Aufgaben an, A persönlich anzugreifen.

Nun folgender Vorfall.
A fährt mit seiner Familie in Urlaub und kündigt die Abwesentheit in einem Internetforum unter privaten Nachrichten an.

Auf der Webseite von B erscheint daraufhin eine fiktive „Urlaubsmail“ von A unter Nennung seines Namen (samt Familienmitgliedern) als Absender. In dieser Mail wird A mehrfach in Misskredit gezogen bzw. beleidigt.

Offiziell ist nicht B der Verfasser, sondern ein Alias.

Nun die Fragen :

  1. Welche Möglichkeiten hat man, B zur Löschung bzw. Widerruf zu bringen? Kann man auch grundsätzlich verlangen, dass alle Namensnennungen bzw. ungewollte Beiträge (z.T. Zitate aus anderen Foren aus dem Zusammenhang gerissen bzw. beleidigend kommentiert) gelöscht werden?

  2. Welche straf- oder zivilrechtlichen Möglichkeiten gibt es gegen B?

Vielen Dank für Infos?

Ich gehe davon aus, daß in der Schweiz die gleichen rechtlichen Spielregeln existieren, wie in Deutschland. Nach deutschem Recht gibt es die Möglichkeit eine Strafanzeige zu erstatten (Beleidigung, üble Nachrede, ggf. Bedrohung, je nachdem, was getan wurde). Das Thema „Stalking“ ist ein internationales Problem; also auch der schweizer Polizei bekannt. Die sollen sich darum kümmern, denn die haben die Möglichkeit die Daten bei dem jeweiligen Diensteanbieter zu sichern. Eine eigene Sicherung der Unterlagen, die damit die Strafanzeige begründet, ist natürlich ganz wichtig.

Wenn der Typ bekannt ist, dann könnte man noch an einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch denken. Dieser dürfte mit Sicherheit Geld kosten, daher würde ich zuerst die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft einschalten.

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