wenn jemand ein unberechtigtes Knöllchen bekommt - ist er/sie verplichtet, darauf zu reagieren ?
Konkret - jemand bekommt eine Zahlungsaufforderung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und dies auch noch mit einem Foto garniert.
Bloß…das Foto zeigt eindeutig nicht den Fahrer, geschweige denn das Auto, das in Form, Farbe und Fabrikat mehr als deutlich abweicht. Darüber hinaus stimmt auch das Kfz-Kennzeichen nicht.
Mit anderen Worten - hier hat jemand mehr als gepennt. Trotzdem ist ja eine Frist gesetzt, bis der gezahlt werden soll, andernfalls droht eine Anzeige.
Da aber der Verursacher dieses Deliktes (der Geschwindigkeitsüberschrietung, nicht des falschen Knöllchens ) mehr als zweifelsfrei eine völlig andere Person ist, wäre die Frage interessant, was passiert, wenn dieser jemand überhaupt nicht auf diese Zahlungsaufforderung reagiert. Hat er/sie mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen ?
in dem Bußgeldbescheid wirst du aufgefordert Stellung zu beziehen, auch wenn du „unschuldig“ bist.
Auch wenn dies offensichtlich ist, wirst du, das ist der deutsche Apparat, um eine Zahlung, welcher Art auch immer, nicht herum kommen.
Eine Strafe, weil du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist, wird es wohl geben.
also wenn du dich zum Verwarngeld überhaupt nicht „zuckst“ und auch nicht zahlst, dann wird dir bald der Bußgeldbescheid ins Haus flattern.
Wer auch immer da bei der Überwachung des fließenden Verkehrs gepennt hat (Innen- oder Außendienst), wenn du dich nicht rührst, werden die ihren Forderungen nachgehen.
Also, wende dich an den/die BearbeiterIN, der/die auf deinem Verwarngeldangebot (was auch gleichzeitig eine Anhörung ist) vermerkt ist. Dann wird der Vorgang wahrscheinlich eingestellt und du hast keinen Streß. EInfach nicht zu reagieren, ist schlichtweg Mist :o)
wenn jemand ein unberechtigtes Knöllchen bekommt - ist er/sie
verplichtet, darauf zu reagieren ?
ja, auf den Bußgeldbescheid mit Angaben zur Person.
Konkret - jemand bekommt eine Zahlungsaufforderung wegen
Geschwindigkeitsüberschreitung und dies auch noch mit einem
Foto garniert.
Also der Halter…
Da aber der Verursacher dieses Deliktes
der Fahrer ist,
macht der Halter einfach keine Angaben „zur Sache“ sondern, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch.
Nun harrst Du der Dinge, die auf Dich zukommen werden.
In der Regel wird die Angelegenheit eingestellt, wenn von Seiten der Behörden nach eigener Initiative, die Erkenntnis vorliegt, dass der dem Halter angelastete Sachverhalt, falsch ist.
Ein anderes Thema ist dann die Auferlegung eines Fahrtenbuches…
Hallo Jürgen,
wenn ich es richtig verstanden habe, dann hast weder Du noch Dein Auto etwas mit dem Geschwindigkeitsmessvorgang zu tun - aso eine echte Verwechslung in der Behörde. Das kann immer mal wieder vorkommen ( wo Menschen arbeiten…). Du bist trotzdem verpflichtet auf dem unweigerlich folgenden Anhörbogen die Pflichtangaben zur Person zu machen und solltest logischerweise den Sachverhalt darlegen.
Sollte die Behörde danach immer noch das Verfahren gegen Dich betreiben - cool bleiben und nach endgültiger Einstellung des Verfahrens eine eigene „Gebührenrechnung“ aufmachen.
Ich habe mich mal in ähnlicher Sache mit der Stadtverwaltung Oberhof(Thür.)beschäftigt. Das war ganz lustig. Trotz meiner von Anfang an kooperativen und auch schlüssigen darlegung wurde die Sache durch die Kommune bis zum Amtsgericht Suhl getrieben. Dort erfolgte letzten Endes (nach ca. 1 Jahr und mehreren Schreiben)die Einstellung des verfahrens. Oberhof wollte damals 30,-DM von mir - am Ende habe ich so ca. 42,-DM vom AG Suhl bekommen.
Also, keep cool und rankommen.
Dachsgruß
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Ich bleibe mal bei der im Brett geforderten unpersönlichen Form - also…
Jemand#1 beschuldigt jemanden#2 völlig zu Unrecht eines Deliktes und jemand#2 ist plötzlich in der Beweispflicht ?
Wie sieht das denn mit z.B. anfallenden Kosten/Aufwendungen für jemand#2 aus, um dann dessen/ihre Unschuld zu beweisen (also z.B. Fahrtkosten und Zeitaufwand, Portokosten o.ä.) ?
Vielen Dank für Eure Antworten,
Gruß, Jürgen
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vielleicht habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt - den Bussgeldbescheid hat weder Halter noch Fahrer bekommen, sondern ein völlig unbeteiligter Dritter, der weder Fahrer noch Halter noch Fahrzeug kennt, dessen Kfz-Kennzeichen aber ähnlich (doch nicht identisch) ist.
Wenn beispielsweise ich einem Kumpel mein Auto leihe, und er geblitzt wird, so sehe ich das auch so, wie Du beschrieben hast - hier liegt der Fall aber grundliegend anders.
Gruß, Jürgen
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Hallo Jürgen,
wenn ich es richtig verstanden habe, dann hast weder Du noch
Dein Auto etwas mit dem Geschwindigkeitsmessvorgang zu tun -
aso eine echte Verwechslung in der Behörde. Das kann immer mal
wieder vorkommen ( wo Menschen arbeiten…). Du bist trotzdem
verpflichtet auf dem unweigerlich folgenden Anhörbogen die
Pflichtangaben zur Person zu machen und solltest
logischerweise den Sachverhalt darlegen.
Sollte die Behörde danach immer noch das Verfahren gegen Dich
betreiben - cool bleiben und nach endgültiger Einstellung des
Verfahrens eine eigene „Gebührenrechnung“ aufmachen.
Ich habe mich mal in ähnlicher Sache mit der Stadtverwaltung
Oberhof(Thür.)beschäftigt. Das war ganz lustig. Trotz meiner
von Anfang an kooperativen und auch schlüssigen darlegung
wurde die Sache durch die Kommune bis zum Amtsgericht Suhl
getrieben. Dort erfolgte letzten Endes (nach ca. 1 Jahr und
mehreren Schreiben)die Einstellung des verfahrens. Oberhof
wollte damals 30,-DM von mir - am Ende habe ich so ca. 42,-DM
vom AG Suhl bekommen.
Also, keep cool und rankommen.
Dachsgruß
Wenn Kennzeichen und Automarke nicht übereinstimmen, dann handelt es sich um einen Irrtum, den man auch aufklären sollte und auch muß, wenn du nicht für etwas zahlen willst, was du nicht begangen hast.
Ein Brief kostet 55 cent und damit ist die Sache erledigt.
Vielleicht reicht es, wenn du ein Fax an die Bußgeldstelle schickst. Kosten…weiß ich nicht, vielleicht 6 cent oder so.
Du kannst der Bußgeldstelle ja einen Gebührenbescheid schicken. Mal sehen, was dabei heraus kommt.
Also ich würde die Sache nicht so verbissen sehen.
Vielleicht macht man mal einen Fehler zu deinen Gunsten, wo du wirklich der Mörder warst und du kommst so davon.
Wie Du aus Dagobert’s Posting entnehmen kannst, ist die Gefahr, dass es nach den 55 Cent eben nicht erledigt ist, durchaus gegeben…
Wenn Kennzeichen und Automarke nicht übereinstimmen, dann
handelt es sich um einen Irrtum, den man auch aufklären sollte
und auch muß, wenn du nicht für etwas zahlen willst, was du
nicht begangen hast.
Ein Brief kostet 55 cent und damit ist die Sache erledigt.
Vielleicht reicht es, wenn du ein Fax an die Bußgeldstelle
schickst. Kosten…weiß ich nicht, vielleicht 6 cent oder so.
Du kannst der Bußgeldstelle ja einen Gebührenbescheid
schicken. Mal sehen, was dabei heraus kommt.
Also ich würde die Sache nicht so verbissen sehen.
Vielleicht macht man mal einen Fehler zu deinen Gunsten, wo du
wirklich der Mörder warst und du kommst so davon.
Wie Du aus Dagobert’s Posting entnehmen kannst, ist die
Gefahr, dass es nach den 55 Cent eben nicht erledigt ist,
durchaus gegeben…
na dann wird man weitersehen. Aber soweit ist es bei dir ja noch nicht.
Ich habe einmal eine Knolle fürs Falschparken völlig zu Recht bekommen. Da stimmte zwar das Kennzeichen aber die Politessen haben wohl die Automarken durcheinander geschmissen.
Ich habe dann Widerspruch eingelegt, weil ich diese Automarke nicht besitze. Das Verfahren wurde eingestellt.
Du solltest auch erstmal Widerspruch einlegen und abwarten.
ne - keine Quizfrage. Es gibt auch nichts zu gewinnen. Es ist in der Tat so passiert, wie geschildert.
Wir arbeiten beide in derselben Branche und mir geht es nur auf den Geist, dass andere nachlässig/fahrlässig Fehler machen und ich alles tun muss, um diesen Fehler auszubügeln - in unserem Job undenkbar.
Gruß, Jürgen
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…und die eventuellen rechtlichen Konsequenzen, u.U. viel weitreichender…!
Habe in in Dein Posting halt nur hineininterpretiert , als wäre das Verfahren schon zum Abschluss gekommen.
Zur Sache selbst: Wenn Du der nichtbetroffene Dritte bist, bleib ganz ruhig, und habe Vertrauen in justizias Mühlen…auch wenn es manchmal schwer fällt!
Hi,
also, wenn mir das passieren würde würde ich folgendes denken:
„Hmm, da ist wohl was schief gelaufen - am Besten ich rufe mal an oder schreibe kurz um das aufzuklären.
Ich könnte es natürlich liegen lassen bis zum Bußgeldbescheid, dann Einspruch einlegen (ohne Begründung) und dann, vor Gericht, die Sache aufklären, aber eigentlich zahle ich ja genug Steuern - da will ich nicht auch noch für mehr Personal oder mehr Arbeit sorgen.“
macht der Halter einfach keine Angaben „zur Sache“ sondern,
von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch.
Aussageverweigerungsrecht besteht nur, wenn man durch die Aussage sich selbst oder einen nahen Verwandten belasten würde. In allen anderen Fällen hast du die Pflicht, bei der Aufklärung mitzuwirken. Wobei bei solchen Lapalien als Strafe wenn überhaupt nur eine Geldstrafe droht.
wenn ich einen Bußgeldbescheid bekomme, werde ich regelmäßig darauf hingewiesen, das ich verpflichtet bin, den Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzuschicken, selbst wenn ich nicht der „Täter“ bin.
Bin ich es denn tatsächlich nicht? Hmm, beim nächsten mal kriegen die was zu hören, weil Tom von w-w-w das anders sieht.
Oder meinst du jetzt, das sich ein Angeklagter nicht selber beschuldigen muss?
Das dürften aber zwei verschiedene Dinge sein, oder?
wenn ich einen Bußgeldbescheid bekomme, werde ich regelmäßig
darauf hingewiesen, das ich verpflichtet bin, den
Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzuschicken, selbst wenn
ich nicht der „Täter“ bin.
du musst unterscheiden, was du ausfüllen musst. Die ngaben zu deiner Person musst du ausfüllen (Name, Wohnort, blablabla).
Zum Tatvorwurf / -hergang musst du dich nur äußern, wenn du dich dadurch nicht selbst oder einen nahen Verwandten/Lebenspartner belasten würdest.