Student+Gewerbeschein=autom.Selbständig?

Ist ein Student der einen Gewerbeschein beantragt und dann kriegt automatisch „Selbständig“ und muss damit aus der studentischen Pflichtversicherung raus in die „normale“ Versicherung.
Kriegt es die Krankenkasse überhaupt automatisch mit ??? Oder wird man erst aus der studentischen Pflichtversicherung rausgeworfen wenn man mehr als xxx DM verdient ???
Beispiel: Student hat ein Geschäftsidee im Internet, beantragt Gewerbeschein, verkauft aber nichts (ist also Pleite)…

  • ist der dann automatisch draussen
  • oder kann er wieder in die studentischen Pflichtversicherung rein
  • oder gibt es einen anderen weg.
    Danke schon jetzt für die Antworten …

Oder wird man erst

aus der studentischen Pflichtversicherung
rausgeworfen wenn man mehr als xxx DM
verdient ???

Hallo Adam!
Die Private KV richtet sich nach der sog. „Beitragsbemessungsgrundlage“.
Ich habe vage in Erinnerung, daß die Grenze bei 8.000 (undeinparzerquetschte) liegt.
Alles was beim Einkommen über diese 8.000,- liegt gehört in die Priv. KV.
Am besten einfach die zuständige Krankenkasse anrufen und erkundigen wo die Beitragsbemessungsgrundlage liegt.
Gruß Melanie.