Rauswurf vom Trödelmarkt

Hallo Rechtsexperten, heute am Sonntag sind wir, mein Mann Ich und unsere Drei auf den Trödel. Ist in der Nachbarstadt einmal im Monat auf dem Marktplatz. Wir sind gerade zurück.
Da war ein Pole, der bot so Sachen aus WKII an, so Ritterkreuze und sowas. Mein Mann hat Ihn aufgefordert diese Sachen weg zu tun. Der hat das aber nicht gemacht, sondern sagte, wir sollten uns um unsere Sachen kümmern. Da ist dann einer von diesen Verantaltern gekommen der hat dann zu uns gesagt wir sollen verschwinden. Runter vom Platz. Das ist der Marktplatz und wird von diesen Leuten von der Stadt gemietet. Die haben uns dann einfach so zu dritt vom Platz geschickt, ja förmlich gedrängelt. Wir wurden wie Diebe behandelt und immerwieder aufgefordert runter vom Platz … runter vom Platz. Bis wir am Rand des Platzes waren. Da hat man uns gelassen. Mein Mann hat das Handy im Auto gehabt, Wir wollten nur von einem Händler am Rand des Trödelmarktes das Handy leihen, Da kamen diese Drei vom Marktveranstalter und haben uns wieder aufgefordert zu verschwinden. Der Händler hat uns das Handy dann nicht geben wollen, weil der wohl dachte wir hätten irgendwas gemacht. Wir sind dann zum Auto, die beiden jüngsten am heulen und ich bald auch. Mein Mann wollte noch die Polizei anrufen mit unserem Handy, vegiss es sagte ich.

Frage dürfen die uns einfach so wegjagen, das ist doch der Marktplatz und der gehört doch allen oder ist das gemietet und gehört denen so lange? Die haben uns behandelt wie Diebe alle haben gekuckt, wie wir vom Markt „begleitet wurden“ von diesen Dreien. Mein Mann sagt das ist doch eine Beleidigung oder?
Wir hatten keine Gelegenheit uns zu rechtfertigen. Was sollten wir machen? Der ganze Sonntag heute ist uns versaut worden.
Wenigstens regnet es jetzt gründlich.

Grüße an Euch alle Christa.

Guten Morgen Christa,
entschuldige die Zwischenfrage, aber warum hat Dein Mann etwas gegen Kriegserinnerungen und Ritterkreuze? Schließlich wurden diese Sachen weder von einer rechtsradikalen Partei noch von Skinheads, sondern von Polen angeboten, die von Deutschen überfallen wurden.
Grüße und einen hoffentlich noch schönen Sonntag
Franz

Frage dürfen die uns einfach so wegjagen, das ist doch der
Marktplatz und der gehört doch allen oder ist das gemietet und
gehört denen so lange? Die haben uns behandelt wie Diebe alle
haben gekuckt, wie wir vom Markt „begleitet wurden“ von diesen
Dreien. Mein Mann sagt das ist doch eine Beleidigung oder?
Wir hatten keine Gelegenheit uns zu rechtfertigen. Was sollten
wir machen? Der ganze Sonntag heute ist uns versaut worden.
Wenigstens regnet es jetzt gründlich.

Grüße an Euch alle Christa.

Hallo,

ich denke, die Veranstalter haben von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und Störenfriede vom Platz gejagt.
Für mich hört sich das legitim an.

Warum sollte der Händler denn die Waren wegpacken?
Soviel ich weiß, dürfen diese Sachen an Leute mit Sammlerlizenz verkauft werden.
Was sollen das denn für andere Sachen ausser Ritterkreuze gewesen sein?

Gruß
roland

Hallo!

Hier mal ein paar Überlegungen eines Laien:

  1. Aufgrund welchen Rechts nutzt der Marktveranstalter den Platz?

Vermutlich wird er lediglich Standgenehmigungen vermittelt und irgendetwas organisiert haben. Das heißt aber auch, dass er zivilrechtlich nicht Mieter ist und somit - abgesehen von der öffentlich-rechtlichen Standgenehmigung - keine anderen Rechte für sich in Anspruch nehmen kann. Ausübung staatlicher Gewalt gehört nicht dazu.

  1. Unzulässiger Verkauf von Sachen?

Das Eigentumsrecht an Stand und Auslagen bleibt natürlich unberührt. Der Pole kann mit seinem Eigentum anstellen, was er will. Seine freie Entscheidung findet jedoch dort ihre Grenzen, wo die freiheitlich demokratische Grundordnung berührt und untergraben wird. Unter Strafe steht deshalb grundsätzlich auch der Vertrieb von Nazi-Insignien (§ 86 StGB). Strafverfolgung ist jedoch eine Ausübung von Staatsgewalt und kann deshalb nicht in Eigenregie vorgenommen werden.

  1. Vom Marktplatz drängen?

Das würde den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen, wenn Gewalt angedroht oder angewendet wurde.
Die Grundsätze zum Hausverbot können nicht greifen, wenn der Marktveranstalter nicht die Rechtsstellung eines Mieters des Platzes innehat, sondern ausschließlich im Innenverhältnis mit den Standbetreibern Vertragsbeziehungen bestehen.

Ciao!
Nemo

Dazu: Rauswurf vom Trödelmarkt nein nein
Da waren schon ein par Haken an den Sachen Ihr versteht das.

Christa

Hausrecht
Wenn die Veranstaltung unter Hausrecht steht, kann man da nicht viel machen. Ihr könntet eurerseits vielleicht eine eigene Protestbewegung gegen Hakenkreuze starten.

Da waren schon ein par Haken an den Sachen Ihr versteht das.

Christa

Hallo Christa,
dazu möchte ich Schiller zitieren.

Es kann der Frömmste
nicht in Frieden leben,
wenn es dem Nachbarn nicht gefällt!

In diesem sinne

MfG

S.

Hallo Christa,

Da war ein Pole, der bot so Sachen aus WKII an, so

Ritterkreuze und sowas. Mein Mann hat Ihn aufgefordert diese
Sachen weg zu tun. Der hat das aber nicht gemacht, sondern
sagte, wir sollten uns um unsere Sachen kümmern.

Meines Wisens ist nur der Gebrauch von NS-Zeichen in der Öffentlichkeit verboten. Genau wie in Antiquariaten dürfte hier kein Gebrauch vorleigen. Ein Beispiel für Gebrauch in der Öffentlichkeit ist sichtbares Tragen an der Kleidung bzw. Mitführen auf Demos.

Da ist dann einer von diesen Verantaltern gekommen der hat dann
zu uns gesagt wir sollen verschwinden. Runter vom Platz. Das ist
der Marktplatz und wird von diesen Leuten von der Stadt gemietet.

Ich vermute mal, die hatten da für diese Veranstaltung den Platz mit sämtlichen Rechten (Hausrecht)und Pflichten (Reinigung, Verantwortung für Schäden) übernommen. Vergleichbar ist die Situation mit der Miete einer Stadthalle für ein Konzert.

Die haben uns dann einfach so zu dritt vom Platz geschickt, ja
förmlich gedrängelt.

Kurz und gut, sie haben euch Hausverbot erteilt und dies selbst durchgesetzt. Ersteres geht (unter der vg. Voraussetzung), letzteres kann grenzwertig sein. Gewalt/körperliche Nötigung kann eigentlich nur von der Polizei ausgeübt werden. Massives reden/optisches drängeln (einfach in den pers. Nahbereich ca. 0,2-0,5 m vorrücken) liegt im Graubereich zwischen 'Unterstreichen der eigenen (Meinungs-) Position und Nötigung.

Wir wurden wie Diebe behandelt und immerwieder aufgefordert runter
vom Platz … runter vom Platz.

Wie jeden Störenfried (Betrunkene, Randalierer), der in der Veranstaltung zu suchen hat. Zu sehen/ zu erleben auf jedem grösseren Dorffest oder Konzert.

Bis wir am Rand des Platzes waren. Da hat man uns gelassen.

Insgesamt scheinen die rel. korrekt gehandelt zu haben. Wegen der Grauzone ‚Nachdrückliches Hinweisen auf Hausverbot‘ vs. 'Nötigung würde ich kein Geplänkel aufbauen.

Mein Mann hat das Handy im Auto gehabt, Wir wollten
nur von einem Händler am Rand des Trödelmarktes das Handy
leihen, Da kamen diese Drei vom Marktveranstalter und haben
uns wieder aufgefordert zu verschwinden.

Nachdrücklichesm Durchsetzen des Hausverbotes.

Wir hatten keine Gelegenheit uns zu rechtfertigen. Was sollten
wir machen?

Gehen.

Tschuess Marco.

Hallo,

Hallo Rechtsexperten, heute am Sonntag sind wir, mein Mann Ich
und unsere Drei auf den Trödel. Ist in der Nachbarstadt einmal
im Monat auf dem Marktplatz. Wir sind gerade zurück.
Da war ein Pole, der bot so Sachen aus WKII an, so
Ritterkreuze und sowas. Mein Mann hat Ihn aufgefordert diese
Sachen weg zu tun.

Warum ? Ist er Polizist ? Selbstjustiz ist hier in D nicht angesagt.

Der hat das aber nicht gemacht, sondern
sagte, wir sollten uns um unsere Sachen kümmern.

Hätte ich auch gesagt…

Da ist dann
einer von diesen Verantaltern gekommen der hat dann zu uns
gesagt wir sollen verschwinden. Runter vom Platz. Das ist der
Marktplatz und wird von diesen Leuten von der Stadt gemietet.

Ich würde mir das Geschäft auch nicht verderben lassen in der heutigen Zeit.

Wenn da was verbotenes dran sein sollte, das Hakengelumps zu verkaufen warum habt Ihr nicht die Polizei gerufen ?

Also ich finde die Aufregung um das dauernde Nazi-Gedöns mittlerweile Nervend. Wir Deutsche dürfen nur auf diese Zeit bezogen nicht mal Kritik an Mittlmeeranrainerstaaten äußern, aber den Geldbeutel aufmachen. Die wahren Übeltäter sind mit Sicherheit nicht Polen die Hakenkreuzorden verkaufen.

gruß
dennis

man muss doch unterscheiden zwischen ritterkreuzen, die nicht das gleiche sind wie hakenkreuze. nur das zeigen in der öffentlichkeit von zweiterem ist strafbar und würde ein eingreifen eurerseits rechtfertigen. alles andere mag vielleicht kriegsverherrlichend sein, da sollte man doch aber drüber stehen, und jeden auf seine weise glücklich sein lassen.
gruß, birthe

Hallo,
jetzt werde ich mich mal outen : ich war mehrere Jahre mit einem Flohmarktveranstalter liiert und in das Unternehmen „Flohmarkt“ involviert.
Ein paar Infos dazu:
Grundsätzlich mietet der Veranstalter den Platz oder die Räumlichkeiten für seinen Markt von der Stadt ( wenn es wie der Marktplatz öffentliche Plätze oder Gebäude sind ), von einer Firma die einen großen Platz oder eine Halle zur Verfügung hat oder gegenbenenfalls auch von einer Privatperson. Für den Zeitraum der Veranstaltung ( incl. Auf- und Abbauzeiten ) ist der Veranstalter ordentlicher Mieter und verfügt über das Hausrecht.
>> hier hat der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht.

U.A. ist es verboten in der Öffentlichkeit - und die ist ein Markt ganz unbestritten - kriegsverherrlichende Waren, Waffen und Waren mit NS Symbolen oder diese Symbole an sich ( dazu gehört das Hakenkreuz) anzubieten. Wir hatten vor ca. 2,5 Jahren z.B. mal auf einem Markt einen Händler der Bücher mit dem Hakenkreuz auf der Vorderseite angeboten hat. Eine Besucherin hat die Polizei informiert und der Händler mußte seine Bücher abgeben ( er hat sie allerdings nach Marktende bei der Polizei abholen dürfen ).
>> das wäre der Weg gewesen ! Polizei und gut ist.

Selbstjustiz wird kein Veranstalter dulden und ist außerdem verboten.

Ich verstehe, daß Du Dich ärgerst, aber in erster Linie solltest Du Dich über Euer Verhalten ärgern, den Veranstalter trifft hier - wenn überhaupt - nur die moralische Schuld Euch nicht angehört zu haben. Es wäre aber vermutlich sinnvoller gewesen zunächst den Veranstalter auf den Händler der mit NS-Symbolen handelt anzusprechen. Wenn er den Händler nicht aufgefordert hätte die entsprechenden Waren vom Tisch zu nehmen hättet Ihr einfach die Polizei angerufen.
Übrigens : wer Fragen zu einer Veranstaltung hat kann die beim zuständigen Ordnungsamt klären. Das ist immer Ansprechpartner nicht nur für evtl. Mietverträge mit dem Veranstalter sondern auch für die grundsätzliche Genehmigung eines Marktes.

Herzliche Grüsse
Katrin - die vom Markt immer noch nicht die Nase voll hat

P.S. Nemo: mit Deinen Ansätzen liegst Du falsch.

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Hallo!

… mit Deinen Ansätzen liegst Du falsch.

Wenn der Veranstalter Mieter ist, liegen meiner Überlegung tatsächlich andere Annahmen zugrunde. Dass das Ergebnis auch ein anderes sein kann, liegt auf der Hand.

Ciao!
Nemo

„Grundsätzlich mietet der Veranstalter den Platz oder die
Räumlichkeiten für seinen Markt von der Stadt…“

Wenn auf einem Marktplatz oder Ähnlichem ein Flohmarkt betrieben oder sonstige Stände zum Verkauf aufgestellt werden, so handelt es sich keinesfalls um ein Mietverhältnis sondern um eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums nach dem Straßengesetz des jeweiligen Landes (zB. § 16 HessStrG). Der Veranstalter erhält hierbei eine entsprechende Nutzungsgenehmigung, die sich dann aber inhaltlich von der genehmigungsfreien Nutzung der Straße zur Fortbewegung (Gemeingebrauch) nicht unterscheidet. Teilweise wird auch ein Markt nach § 69 GewO festgesetzt.

"Für den Zeitraum der Veranstaltung ( incl. Auf-

und Abbauzeiten ) ist der Veranstalter ordentlicher Mieter und
verfügt über das Hausrecht."

Von einem Hausrecht kann keine Rede sein, dieses bleibt weiterhin beim Straßeneigentümer, dieser ist, so die Straße sich nicht ausnahmsweise im Privateigentum befindet, der Träger der Straßenbaulast, also die Gemeinde (Stadt). Das Vertreiben der Leute von diesem Platz ist somit in jedem Fall rechtwidrig, da das Sondernutzungsrecht keine Verfügungsgewalt über den Straßenteil gibt. Auch bei Märkten nach § 69 GewO ist allein die Gemeinde für die Abwehr von Gefahren zuständig (vgl. §§ 64-68 GewO), nur das Zulassungsverfahren ändert sich ein wenig. Dies ist nur dann anders, wenn tatsächlich als öffentliche Einrichtungen gewidmete Gebäude vermietet werden. Das sind zB. Stadthallen, Marktplätze nicht.

Daher: Die Polizei zu rufen hätte in der Tat wenig gebracht. Ich würde diesen Fall der Stadtverwaltung melden, wenns geht mit schriftlichen Aussagen von Zeugen. Dies führt idR. dazu, daß die Veranstalter das nächste mal keine Sondernutzungsgenehmigung mehr erhalten (oder zum Markt zugelassen werden), was der Stadt auch wenig ausmacht, da für alle Arten von Märkten grundsätzlich mehr Anträge als Platz existieren.

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Hallo ( soviel zeit muss sein ),

Du schreibst :
" … Das Vertreiben der Leute von diesem Platz ist somit in jedem Fall rechtwidrig, da das Sondernutzungsrecht keine Verfügungsgewalt über den Straßenteil gibt."
Wenn dem so ist, dann scheinen zumindest die Behörden hier in Schleswig Holstein eine andere Auffassung oder Auslegung zu haben. Hier ist es unstrittig, daß der Veranstalter Händler und/oder Besucher die seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwieder handeln von der teilnahme „seiner“ Veranstaltung ausschließen kann und darf.

Im Übrigen muss jeder Markt festgesetzt werden, der neben privaten Anbietern die ihr gebrauchtes Privateigentum verkaufen gewerbliche
Auch hier :
„… Die Polizei zu rufen hätte in der Tat wenig gebracht. …“
wird an den mir bekannten Veranstaltungsorten ( und das sind nicht wenige ) anders verfahren.

Ich bin nicht Zwergallwissend, was ich hier geschildert habe, sind meine Erfahrungen mit Ämtern und Behörden hinsichtlich Marktveranstaltungen in den letzten 10 Jahren.

Nächtliche Grüsse ( auch die Zeit muss sein )
Katrin

Hallo Rechtsexperten, heute am Sonntag sind wir, mein Mann Ich
und unsere Drei auf den Trödel. Ist in der Nachbarstadt einmal
im Monat auf dem Marktplatz. Wir sind gerade zurück.
Da war ein Pole, der bot so Sachen aus WKII an, so
Ritterkreuze und sowas. Mein Mann hat Ihn aufgefordert diese
Sachen weg zu tun. Der hat das aber nicht gemacht, sondern
sagte, wir sollten uns um unsere Sachen kümmern. Da ist dann
einer von diesen Verantaltern gekommen der hat dann zu uns
gesagt wir sollen verschwinden. Runter vom Platz. Das ist der
Marktplatz und wird von diesen Leuten von der Stadt gemietet.
Die haben uns dann einfach so zu dritt vom Platz geschickt…

,
Ich sehe 132StGB Amtsamaßung in Tateinheit mit Nötigung 240StGB und ev. Beleidigung 185StGB bei diesen dreien. Beschwerde bei der Stadt, und den Namen des Veranstaltrs nennen lassen.
Den schreibt Ihr an und lasst euch Reisekosten erstatten. Man kann ja die strafrechtliche Seite mal andeuten. Mal kucken was der dann tut.

Das nächste mal Handy mitnehmen und mit der Polizei drohen. Strafanzeige wegen Amtsanmaßung. Dann fehlt der gute Glaube bei denen das zu dürfen.
Hausrecht gibt es nur bei eingefriedeten Grundstücken aber auf öffentlichen wegen und plätzen nie weil Geehmigungen nur das Abhalten dieser Verantaltung erlauben nicht aber Mietverträge sind.
Das dürfte für alle solche Veraltungen gelten.

Johannes

132StGB. Amtsanmaßung.

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nur die Polizei darf im Interesse der öffendlichen Ordnug Platzverweise vornehmen

Johannes

1 „Gefällt mir“

Da war ein Pole, der bot so Sachen aus WKII an, so
Ritterkreuze und sowas.

Ist nur verboten, wenn Hankenkreuze drauf sind…

Mein Mann hat Ihn aufgefordert diese
Sachen weg zu tun.

Da hätte er lieber die Polizei holen sollen.

Der hat das aber nicht gemacht, sondern
sagte, wir sollten uns um unsere Sachen kümmern.

Was zu erwarten war.

Da ist dann
einer von diesen Verantaltern gekommen der hat dann zu uns
gesagt wir sollen verschwinden. Runter vom Platz. Das ist der
Marktplatz und wird von diesen Leuten von der Stadt gemietet.

Wenn es sich um einen Festgesetzten Markt iSd GeWo handelt, kann der Veranstalter unter den gesetzlichen Voraussetzungen Besucher ausschließen.

§ 70 GeWo

(3) Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen.

Bei Euch lagen jedoch nach Deiner Schilderung keine solchen Gründe vor. Der Marktleiter hätte eher gegen den Verkäufer agieren müssen.

Die haben uns dann einfach so zu dritt vom Platz geschickt, ja
förmlich gedrängelt.
Wir wurden wie Diebe behandelt und
immerwieder aufgefordert runter vom Platz … runter vom
Platz. Bis wir am Rand des Platzes waren.

Könnte Nötigung sein, aber nur bei Gewaltanwendung, also mindestens etwas drücken/schieben, oder bei Drohung mit Gewalt.

Da hat man uns
gelassen. Mein Mann hat das Handy im Auto gehabt, Wir wollten
nur von einem Händler am Rand des Trödelmarktes das Handy
leihen, Da kamen diese Drei vom Marktveranstalter und haben
uns wieder aufgefordert zu verschwinden. Der Händler hat uns
das Handy dann nicht geben wollen, weil der wohl dachte wir
hätten irgendwas gemacht.

Das muß der Händler in diesem Fall auch nicht.

Wir sind dann zum Auto, die beiden
jüngsten am heulen und ich bald auch. Mein Mann wollte noch
die Polizei anrufen mit unserem Handy, vegiss es sagte ich.

Warum habt ihr sie nicht angerufen…

Frage dürfen die uns einfach so wegjagen, das ist doch der
Marktplatz und der gehört doch allen oder ist das gemietet und
gehört denen so lange?

Hab ich ja schon beantwortet: Nein.
Auch sonst müßten sie nach einem mündl. Verweis die Polizei o. ggf. das zust. Ordnungsamtholen.

Die haben uns behandelt wie Diebe alle
haben gekuckt, wie wir vom Markt „begleitet wurden“ von diesen
Dreien. Mein Mann sagt das ist doch eine Beleidigung oder?

Kann ich hier nicht erkennen.

Wir hatten keine Gelegenheit uns zu rechtfertigen. Was sollten
wir machen?

Gleich die Polizei holen.

M.

Ich sehe 132StGB Amtsamaßung

Wie kommst Du darauf? Wenn ein Bürger einen anderen von einem öffentl. Platz zu vertreiben sucht ist das Amtsanmaßung?

in Tateinheit mit Nötigung

Könnte sein, kommt auf Gewalt oder Drohung mit Gewalt oder einem empfindl. Übel an, ist aber in diesem Sachverhalt nicht eindeutig dargelegt.

240StGB und ev. Beleidigung 185StGB bei diesen dreien.

Seit wann ist „Begleiten“ eine Beleidigung?

Hausrecht gibt es nur bei eingefriedeten Grundstücken aber auf
öffentlichen wegen und plätzen nie weil Geehmigungen nur das
Abhalten dieser Verantaltung erlauben nicht aber Mietverträge
sind.
Das dürfte für alle solche Veraltungen gelten.

Schon mal in § 70 III GeWo reingeschaut? Oder §§ 10,11 VersG für Versammlungen und Aufzüge?
Und als Realbeispiel: Mal Sylvester in Berlin gewesen? Hier führen die Ordner an den Grenzen zum Veranstaltungsraum Brandenburger Tor Taschenkontrollen durch - mußt Du natürlich nicht mitmachen, dann kommste aber auch nicht rein.

M.

Da waren schon ein par Haken an den Sachen Ihr versteht das.

Christa

Offenes anbieten ist nicht erlaubt.

Ihr hattet recht.

Im übrigen sind das meistens Fälschungen die von Polen angeboten werden es gibt da eine ganze kleinindustrie für sowas.

Johannes

Ich sehe 132StGB Amtsamaßung JM

Wie kommst Du darauf? Wenn ein Bürger einen anderen von einem
öffentl. Platz zu vertreiben sucht ist das Amtsanmaßung?

Na klar.

in Tateinheit mit Nötigung

Idealkonkurenz 132 u. 240 JM

Wobei 240 gering wackelt empfindliches Übel androhen oder Gewalt ???

JM

Könnte sein, kommt auf Gewalt oder Drohung mit Gewalt oder
einem empfindl. Übel an, ist aber in diesem Sachverhalt nicht
eindeutig dargelegt.

240StGB und

ev. Beleidigung 185StGB ist die Vorgehensweise

beleidigung ist nicht nur wort sondern auch Geste oder „Behandlung“ hier hinuterdrängeln. JM

bei diesen dreien.

Seit wann ist „Begleiten“ eine Beleidigung?

Hausrecht gibt es nur bei eingefriedeten Grundstücken aber auf
öffentlichen wegen und plätzen nie weil Geehmigungen nur das
Abhalten dieser Verantaltung erlauben nicht aber Mietverträge
sind.
Das dürfte für alle solche Veraltungen gelten.

Greift nict ich habe jedenfalls nichts von Übrefüllung gelesen.
also irrelevant.

Schon mal in § 70 III GeWo reingeschaut? Oder §§ 10,11 VersG
für Versammlungen und Aufzüge?
Und als Realbeispiel: Mal Sylvester in Berlin gewesen? Hier
führen die Ordner an den Grenzen zum Veranstaltungsraum
Brandenburger Tor Taschenkontrollen durch - mußt Du natürlich
nicht mitmachen, dann kommste aber auch nicht rein.

M.