Hallo,
müssen Webshops nicht genauso Garantie auf verkaufte Artikel gewähren und bei zu groß bestellter Ware Umtausch vornehmen? Auch wenn Webshops dieses von vornherein ausschliessen?
Danke!
Marco
Hallo,
müssen Webshops nicht genauso Garantie auf verkaufte Artikel gewähren und bei zu groß bestellter Ware Umtausch vornehmen? Auch wenn Webshops dieses von vornherein ausschliessen?
Danke!
Marco
Hi,
zum xxx.ten mal: Garantie ist eine freiwillige Leistung des Anbieters.
Du meinst wahrscheinlich die gesetzliche Sachmängelhaftung.
NEIN, sie kann nicht ausgeschlossen werden.
Auch hast du bei Versandgeschäften ein gesetzliches Rückgaberecht, das nicht ausgeschlossen werden kann, es sei denn, die Sachen wurden extra für dich hergestellt.
Gruß
HaWeThie
Hallo,
zum Thema Rückgaberecht lese ich folgendes in den AGBs:
„Die Angebote des Online-Shops sind unverbindlich. Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons erklärt der Nutzer verbindlich gegenüber dem Anbieter, den Inhalt des Warenkorbes erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt durch Erklärung des Anbieters nach Absenden der Bestellung zustande. Mit ihr ist der Vertrag zustande gekommen. Das Fernabsatzgesetz findet als reines Verbraucherschutzgesetz keine Anwendung“
Hinweis: Das ist ein B2B Shop. Hat das hier Gültigkeit?
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
das Fernabsatzgesetz schützt lediglich Verbraucher, d.h. B2C Geschäfte.
Für B2B gelten gänzlich andere Regelungen.
Ciao
Kaj
Hinweis: Das ist ein B2B Shop. Hat das hier Gültigkeit?
Michael
hi
DANN gilt das vorher gesagte nicht, da es sich um VERBRAUCHER-Schutzvorschriften handelt.
Gruß
HaWeThie
Danke!
danke!