Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung, ist es Dipl. Ing. (FH) nun gestattet, das (FH) – Kürzel nicht mehr hinter den Titel zu schreiben.
Ist jemanden das Aktenzeichen dieses Urteils bekannt?
wo war dies denn vorher festgelegt? im ing-gesetz? da hab ich nix dazu gefunden.