Hiho,
folgende theoretische Frage ist letztens aufgetaucht:
Ein Mitarbeiter einer AG kauft für den Vorstand derselben Waren ein. Diese werden nicht bezahlt da die AG faktisch bereits beim Kauf der Waren nicht in der Lage war diese zu bezahlen.
Gibt es einen Straftatbestand nach dem der Vorstand der AG privat für diesen Vorgang haftbar zu machen ist wenn der Verkäufer aus der AG kein Geld bekommt? Schließlich wurde der Kauf durch den Vorstand abgesegnet obwohl ihm bekannt gewesen sein müsste dass die AG die Waren nicht bezahlen kann.
Fragt sich allerdings ob und wie der Verkäufer den Beweis führen muss…
Vielen Dank für Eure Gedanken dazu.
bye
Rolf
Hiho,
folgende theoretische Frage ist letztens aufgetaucht:
Ein Mitarbeiter einer AG kauft für den Vorstand derselben
Waren ein. Diese werden nicht bezahlt da die AG faktisch
bereits beim Kauf der Waren nicht in der Lage war diese zu
bezahlen.
Hiho
hat er für den „Vorstand Max Müller himself“ gekauft und nicht für die Fritz AG?
Dann ist Max Müller ganz normal dran.
Gibt es einen Straftatbestand nach dem der Vorstand der AG
privat für diesen Vorgang haftbar zu machen ist wenn der
Verkäufer aus der AG kein Geld bekommt? Schließlich wurde der
Kauf durch den Vorstand abgesegnet obwohl ihm bekannt gewesen
sein müsste dass die AG die Waren nicht bezahlen kann.
Der Straftatbestand heißt Betrug!
Tach,
Hiho
hat er für den „Vorstand Max Müller himself“ gekauft und nicht
für die Fritz AG?
Dann ist Max Müller ganz normal dran.
Ein Ansgestellter kauft auf Rechnung der Fritz AG ein Produkt „für Herrn Max Müller“. Das Produkt kann nur von Herrn Max Müller benutzt werden (Flugticket).
bye
Rolf
Ein Ansgestellter kauft auf Rechnung der Fritz AG ein Produkt
bye
Rolf
Dann ist das Betrug der Vorständer der Fritz AG, wenn beim Kauf klar ist, dass die pleite ist.
bye
Lür
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