anders als ein Rechtsanwalt hat eine Privatperson keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren nach BRAGO. Der zeitliche Aufwand für Briefe, die eine Privatperson versendet, können der Gegenseite also nicht in Rechnung gestellt werden.
Du verstehst da was falsch. Es ist nicht so, dass der Rechtsanwalt einen Anspruch auf Kostenersatz gegen deine Gegner hat.
Wenn du einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragst, dann musst du dem RA die Gebühren ersetzen, aber du erwirbst gegen deinen Gegner einen Anspruch auf Ersatz dieser Gebühren, wenn du im Recht bist jetzt einmal vereinfacht gesagt. Diese Gebühren, die dir zustehen, fordert der Anwalt für dich ein (und nicht für sich).
Wenn du daher selbst eine Abmahnung schreibst, dann musst du niemandem dafür Gebühren zahlen und kannst diese daher auch nicht fordern.
es gibt genug Anwälte, die sich mit Abmahnungen über Wasser halten.
Ich spreche da aus eigener Erfahrung.
Ich nenne dir mal ein Beispiel:
Jemand betreibt eine Homepage in der er Rechtsberatung anbietet, ohne selber Rechtanwalt o.ä. zu sein.
Ein Anwalt sieht diese Seite und fordert den Betreiber auf, dieses zu unterlassen. Er errechnet einen Streitwert und berechnet daraus seine Gebühren.
Nicht umsonst ist gerade im Moment von einer Abmahnwelle die Rede.
Ich erwähne nur den Freiherr von Gravenreuth oder wie der Mensch heisst. Er soll auf diesem Gebiet spezialisiert sein.
Abgesehen von der Kostenerstattung kann sowieso nicht jeder eine Abmahnung schicken. In den meisten Fällen geschieht das auf Grund des Wettbewerbsrechts, du müsstest also im gleichen Gewerbe tätig sein (oder Verbraucherzentrale?)