tach community,
der freund meiner oma muetterlicher seits hat einen cousin, dessen tochter einen mann kennt, der genauso heisst wie ich. und der hat ein problem 
2000qm grosses grundstueck. geteilt. 2x1000qm. er hat das hintere.
gemeinde sagt… eigentuemer muessen die strasse auf grundstuecks breite bis zur haelfte der strassenbreite reinigen und winterdienst tun.
nun kenne ich das aus mietzeiten… hatte mal ein miets-EFH.
da musste ich „nur“ den gehsteig von schnee raeumen…und blaetter entfernen . die strasse jedoch nicht.
nun. besagter bekannter um ecken wohnt in einer sackgasse ganz am ende.
autos drehen dort. zone 30.
es ist sehr viel arbeit winterdienst zu leisten. es ist ja auch eine rechtsfrage… man kennt das ja… passant rutscht aus. nicht gestreut… eigentuemer des grundstuecks wird in die pflicht genommen.
ist das gueltig fuer den kompletten strassenbereich?
es gibt kein schild „eingeschraenkter winterdienst“… also … autofahrer werden nicht gewarnt… was ist…wenn jetzt einer mit seinem fahrzeug ins schlittern kommt.
um es abzukuerzen…
obliegt es der gemeinde/kleinstadt/stadt zu bestimmen wieviel öffentliche fläche vom eigentümer zu reinigen sind? oder gibts bundesland übergreifende gesetze?
merci
PK
Laienantwort
Hallo,
also bei uns am Ort gibt es auch Straßen, die nicht mehr gereinigt oder geräumt werden. Da hat die Stadt wohl einfach bestimmt, daß das in Zukunft die Anwohner machen müssen (was wirklich ne Menge Arbeit bedeuten kann!)
Ich würde bei der Stadt mal nachfragen, ob das wirklich auch für den ganzen Wendehammer gilt. Oder mal abwarten, was die anderen hier so sagen…
Gruß
Ann
hi ann,
es ist in der tat so, dass in der satzung der gemeinde di eigentuemer verpflichtet werden die haelfte der strasse zu reinigen und im winter zu raeumen.
vor allem kann dies definitiv nicht mehr von einem selbst geschafft werde, wenn man berufstaetig ist.
mal eben schnee raeumen… das schaffe ich noch… weg… gehweg… aber die halbe strasse… das ist zuviel.
somit bin ich verpflichtet ein unternehmen zu verpflichten… und das sind kosten, fuer die , so wie ich denke, die gemeinde aufkommen muesste… zumal die gemeinde nicht „arm“ ist.
danke fuer deine antwort. 
grusz
PixelKoenig
Hallo!
Wenn das in der Gemeindesatzung so festgelegt ist, wirst du dich damit abfinden müssen, dass dir die Reinigungspflicht obliegt. Eine solche Satzung wurde vom demokratisch gewählten Ortsparlament im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erlassen und hat somit Gesetzescharakter.
Egal, ob es sich um eine Straßenreinigungssatzung, Grünanlagensatzung oder Friedhofsordnung handelt - in allen Fällen wird vom Gemeinderat/Stadtrat bestimmt, wie sich der Bürger in bestimmten Fällen oder Bereichen zu verhalten hat. Dabei ist es ihm wurscht, ob dein Verwandter berufstätig ist oder nicht und wie er dies bewerkstelligt, ob er die Reinigung/Winderdienst selbst ausübt oder jemand damit beauftragt. Jedenfalls muß er sich darum kümmern und ist dafür verantwortlich, wenn mal was passiert - insbesondere ein Fußgänger stürzt.
Ich wage aber zu bezweifeln, dass bei einem Autounfall er zur Rechenschaft gezogen werden kann. Wenn dies so wäre, dann könnte bei jedem Unfall, der bei Glatteis oder Schneeglätte passiert, die zuständige Straßenmeisterei zur Kasse gebeten werden, weil nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gestreut/geräumt wurde.
Viele Grüße
Walter
im Prinzip
Zustimmung zu deinem Posting, Walter.
Hallo!
Wenn das in der Gemeindesatzung so festgelegt ist, wirst du
dich damit abfinden müssen, dass dir die Reinigungspflicht
obliegt. Eine solche Satzung wurde vom demokratisch gewählten
Ortsparlament im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erlassen
und hat somit Gesetzescharakter.
Man kann natürlich vor einem Verwaltungsgericht die Satzung anfechten, d.h. überprüfen lassen.
Tschuess MArco.