Hi,
Firma A ein ingenieurbüro, Firma B eine Dienstleistungsfirma, die sich auf Datensicherung spezialisiert hat.
Firma B macht A ein Angebot (im Juli), die Daten extern zu sichern. Vom Vertreter der Firma wird das Programm mit den höchsten Tönen gelobt. Besonders hervorgehoben wird die Tatsache, dass bei der differentiellen Datensicherung keine Dateien überschrieben bzw. gelöscht werden, so dass eine Datei zu jedem Zeitpunkt einer Sicherung wiederhergestellt werden kann. Auf mehrmaliges Nachfragen von A wurde das so immer wieder bestätigt. Auch auf den Hinweis von A, dass der dadurch benötigte Speicherplatz der von B bereit gestellt wird (in einem extra dafür gebauten Rechenzentrum) niemals ausreicht, wird vom Vertreter vom Tisch gewischt mit der Aussage: Wir haben eine gute Komprimierung, das klappt schon. Auch da wurde mehrmals von A nachgefragt.
Der Vertrag wurde daraufhin geschlossen, der eine einmalige Installationszahlung verlangte und monatliche Zahlungen für die Sicherung. Zudem wird vereinbart, dass innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden kann, wenn die Datenkapazität nicht ausreicht.
Bei der Installation der Software wurde A vom Techniker der Fa. B gesagt, dass nur eine Version einer Datei wiederhergestellt werden kann (die letzten natürlich) aber auf keinen Fall alle je gesicherten Versionen. Auf Nachfrage wurde gesagt, dass so ein Produkt im Angebot war, aber aufgrund von Stabilitätsprobleme nicht mehr angeboten wird.
A kündigt nun B aufgrund nicht bzw. falsch erbrachter Leistung, nachdem die Lieferung der versprochenen Software angemahnt worden ist. Die Leistung (Datensicherung) wurde für ca. 2 Wochen erbracht (im August).
Nach ein paar Monaten (im November/Dezember) kommt es zu einem weiteren Gespräch zwischen A und B. In der Zwischenzeit hat die „Geldeintreiberfirma“ von B munter die monatlichen Zahlungen abgebucht, die A aber immer wieder zurückgeholt hat.
Bei dem Gespräch gibt B zu, dass der Vertreter wohl von der Tatsache, dass das von Ihm vorgestellte Verfahren nicht mehr verkauft wird, nichts wusste, und so der Fehler entstanden ist. B will die Software nachbessern, damit 6 Versionen einer Datei wiederhergestellt werden können, am Preis ändert sich nichts. A und B werden sich einig.
Nach dem Gespräch werden die monatlichen Zahlungen von A normal geleistet.
Das Problem: Die Geldeintreiberfirma von B besteht weiterhin auf Zahlung für die Monate seit der Kündigung, also auch derer, für die keine Leistung erbracht wurde. Firma B bietet nun an, aus „Kulanz“ die Hälfte des geforderten Betrages zu übernehmen.
Nun endlich die Frage: Welche Möglichkeiten hat A die Zahlung zu verweigern? Kann B einfach für nicht erbrachte Leistung die Zahlung verlagen (es liegt zwar eine Kündigung vor, die B aber so nie anerkannt hat). Der Verrtag wurde übrigends mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen.
Grüße
Wolfgang