Betriebsbedingte Kündigung

Hallo zusammen:

folgendes Szenario:

Ein Mitarbeiter wurde zum Gespräch zum Personalleíter gebeten. Dort wurde ihm eröffnet, dass sich aufgrund eines Wegfalls eines Projektes die Notwendigkeit ergeben hat, diesen Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen zu kündigen. Ihm wurde offeriert, mit sofortiger Wirkung freigestellt zu sein und Bezüge zum 31.07.2004 zu bekommen. Mit diesem Datum würde dann auch das Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen gekündigt. Oder aber betriebsbedingte Kündigung fristgemäß zum 31.05.2004 (MA war 4,6 Jahre beschäftigt) + Abfindung von 2,5 Monatsgehältern gemäß § 1a II KSchG. Was ist Eurer Meinung nach die bessere Alternative? Behaltet im Hintergrund, daß in Sondierungsgesprächen der AG nicht besonders interessiert an der Weiterbeschäftigung an anderer Stelle zu sein scheint. Außerdem befindet sich der AN in einem Insolvenzverfahren. Hätte die Abfindung negative finanzielle Nachteile?

Gruß Mucke

Freistellung!
Hi!

Ich würde auf Grund der Zeit die Freistellung wählen!

Zum einen kann man sich bei der Bundesanstalt schon mal arbeitssuchend melden (Wichtig: Im Aufhebungsvertrag muss etwas stehen, wie: Zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung), zum Anderen hat man bei Selbiger mehr „Bearbeitungszeit“…

Arbeitslos ist man dann ja erst ab dem 1.8.

Zwei Monate, die man mehr zur Arbeitssuche hat, sind außerdem enorm viel!

Abgesehen davon ist eine Abfindung in der angesprochenen Höhe zwar netto, allerdings wird sie in der Regel auf das Arbeitslosengeld angerechnet…

LG
Guido

Hallo!
Wenn sich der AN in einer Insolvenz befindet, werden Ihm bei der Abfindung mindestens 50 % weggenommen.
In diesem Fall würde ich an seiner Stelle für den ersten Fall plädieren, da er dort weniger Verlust macht.

MFK Christian