Hallo zusammen:
folgendes Szenario:
Ein Mitarbeiter wurde zum Gespräch zum Personalleíter gebeten. Dort wurde ihm eröffnet, dass sich aufgrund eines Wegfalls eines Projektes die Notwendigkeit ergeben hat, diesen Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen zu kündigen. Ihm wurde offeriert, mit sofortiger Wirkung freigestellt zu sein und Bezüge zum 31.07.2004 zu bekommen. Mit diesem Datum würde dann auch das Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen gekündigt. Oder aber betriebsbedingte Kündigung fristgemäß zum 31.05.2004 (MA war 4,6 Jahre beschäftigt) + Abfindung von 2,5 Monatsgehältern gemäß § 1a II KSchG. Was ist Eurer Meinung nach die bessere Alternative? Behaltet im Hintergrund, daß in Sondierungsgesprächen der AG nicht besonders interessiert an der Weiterbeschäftigung an anderer Stelle zu sein scheint. Außerdem befindet sich der AN in einem Insolvenzverfahren. Hätte die Abfindung negative finanzielle Nachteile?
Gruß Mucke