Feiertagsberechnung

Moin,

am Freitag ist doch Feiertag und der wird doch normalerweise als 8 Stunden Tag verrechnet/berechnet. Angenommen man arbeitet aber am Freitag 6 Stunden, wie wird das dann geregelt? Wird dann der Donnerstag zum Freitag? Gibts es dafür eine gesetzliche Regelung?

Vielen Dank
Bianca

Hallo Bianca,
nur meine Meinung, natürlich unverbindlich. :wink:

Über eine gesetzliche Regelung weiß ich nichts, so weit ich weiß, ist die Entlohnung im Tarifvertrag geregelt.
Bei uns (IGM) gilt für Feiertage, daß sie wie Arbeit vergütet werden, obwohl nicht gearbeitet wird. Aber nur das!
Wird an dem Tag trotzdem gearbeitet, wird ein Zuschlag gezahlt (die Höhe steht im Tarifvertrag), aber der Feiertag ist kein Ruhetag, den man dann an einem anderen Tag zurück feiern könnte.
Der Tag bleibt ein Arbeitstag!

Wenn das jemand (mit Quellen) anders belegen könnte, würde sich unser Betriebsrat sehr freuen. :wink:

cu Rainer

Hallo Bianca,
Feiertage werden mit der üblichen Soll-Arbeitszeit berücksichtigt.
D.h. wenn die Soll-Zeit (wie bei uns) 7,5 Std. beträgt, werden auch 7,5 Std. angerechnet bzw. die Monats- (Wochen-)Solzeit entsprechend reduziert.

Gruß
HaWeThie

Moin Rainer,

alles schön und gut. Nur weiß ich noch immer nicht wie der Feiertag angerechnet wird, als 6 Stunden (solange müsste ich Freitags arbeiten) oder als 8 Stunden (solange arbeite ich die restlichen Tage und mit 8 Stunden werden ja auch Urlaubstage angerechnet).

Hmmm…will heut früher gehen :frowning:

Grüsse aus Kiel
Bianca

Hallo,

ich verstehe deine Frage der „Anrechnung“ nicht ganz. Freitag ist Feiertag, d.h. du mußt an diesem Tag nicht zur Arbeit gehen, die Zeit wird dir aber trotzdem nicht abgezogen.

Wenn du am Freitag nur 6 Stunden arbeitest, werden dir also 6 Stunden auf dem Zeitkonto gutgeschrieben obwohl du nicht da warst, wenn du nur 4 Stunden arbeiten würdest, dann eben 4.

Wenn du nur zwei Tage die Woche arbeiten würdest (z.B. Montag und Dienstag) du also am Freitag nie arbeitest wird dir nichts gutgeschrieben, du wärst ja sowieso nicht da.

Du kannst nicht damit argumentieren, daß du nur 6 Stunden arbeitest, deine Kollegen aber 8 Stunden und du damit zwei Stunden extra frei bekommen müßtest.

Gerhard

Hallo Bianca,

Hmmm…will heut früher gehen :frowning:

ich denke, ich hab’s verstanden. :wink:
Du meinst, der feiertag fällt auf einen Freitag, feiertage werden aber mit 8 Stunden berechnet, kannst Du am Tag davor früher gehen… Nein!

Wenn Du am Freitag gearbeitet hättest, wärst Du ja nur 6 Stunden da gewesen. Nun mußt Du die sechs Stunden nicht arbeiten, bekommst sie aber trotzdem bezahlt, das wars.

cu Rainer