Inkasso

Hallo Zusammen!

Azubi X hat bei einer Bank Girokontoverbindlichkeiten.
Vereinbart mit Bank Stundung. Bank übergibt während der Stundungszeit an Inkassounternehmen. X bittet auch bei Inkassounternehmen um Stundung. Inkasso möchte Gesamtsumme unter Androhung einer gerichtlichen Geltendmachung über eine Anwaltskanzlei. Verweist nebenbei auf hohe Kosten u. Unannehmlichkeiten.

Meine Frage:
Darf das Inkasso überhaupt einen Anwalt einschalten u. auf X Kosten abwälzen, wenn Bank u. Inkasso bekannt ist, dass Azubi X nicht zahlen kann (Bank u. Inkasso wurden Vermögens-und Einkommensverhältnisse dargelegt, deshalb auch Stundungsgewährung seitens der Bank)?

Danke u. viele Grüße

Stefan

Muss noch nicht einmal dem Schuldner informieren

Johannes

Hallo Stefan,

ein Inkassobüro darf nicht mehr Gebühren verlangen als ein Rechtsanwalt. Es dürfen auch nicht beide Gebühren gleichzeitig (Rechtsanwalts- und Inkassogebühr) auf dich abgewälzt werden.

Wenn eine wirksame Stundungsvereinbarung vorliegt, stellt sich auch die Frage, weshalb plötzlich Anwalt und Inkassobüro eingeschaltet werden. Möglich wäre es, dass du der Vereinbarung evtl. nicht nachgekommen bist und der Gläubiger nun versucht, einen vollstreckbaren Titel gegen dich zu bekommen. Grundsätzlich geht der Gläubiger diesen Weg nicht, wenn eine Vereinbarung abgeschlossen worden ist. Die Überwälzung der Kosten auf dich wäre dann auch mehr als fraglich, wenn der Betrag tatsächlich gestundet worden ist.

Viele Grüsse,
BM