hallo zusammen,
folgendes problem: es gibt eine strittige rechnung, zu der ein anwalt eine stellungnahme verlangte und ansonsten ein mahnverfahren androhte.
nun ist dieser anwalt für die stellungnahme aber seit wochen nicht zu erreichen- weder per fax, noch per telefon und ein einschreiben kam wieder zurück.
hieraus ergeben sich 2 fragen:
- wie lange muss der solchermaßen angemahnte nun den verschollenen anwalt zu kontaktieren versuchen (doch wohl nicht in alle ewigkeit, oder)?
- was passiert, wenn der besagte anwalt wieder auftaucht, keine stellungnahme vorfindet und spontan lust hat, das gerichtliche mahnverfahren anzukurbeln- geht das dann trotzdem zu lasten des angemahnten (hätte der also die kosten zu tragen)?
vielleicht hat ja von jemand von euch einen hinweis…
beste grüße
bernd
Mir ist die Situation etwas unklar, ich gehe davon aus, daß irgend jemand eine Rechnung gegen Dich geltend macht und dessen Anwalt sich deshalb eingeschaltet hat.
Prinzipiell kann jeder zu jeder Zeit das Mahnverfahren einleiten und gegen Dich einen Mahnbescheid erwirken. Ist dieser unberechtigt, solltest Du hiergegen Widerspruch (oder gegen den Vollstreckungsbescheid ggf. Einspruch) erheben. Das kostet Dich prinzipiell nichts, da es das Risiko des Antragstellers ist, einen Vollstreckungstitel außerhalb des gerichtlichen Verfahrens erwirken zu wollen.
Ist die Rechnung unberechtigt, brauchst Du grundsätzlich nichts zu machen, ist sie teilweise berechtigt würde ich diesen Teil aber bezahlen, da mit jedem weiteren Tag Verzugszinsen anfallen können.
Gruß,
DEA
letzte frage
hi dea,
der zentrale punkt wäre wohl hier:
Prinzipiell kann jeder zu jeder Zeit das Mahnverfahren
einleiten und einen Mahnbescheid erwirken.
das war schon zu befürchten: die möglichkeit zur stellungnahme war eine nette geste, die durch den endlos-urlaub (oder was auch immer) nun hinfällig wird.
unter’m strich hieße das also: die abwesenheit tut hier nichts zur sache?
gruß & dank
bernd