Klage vor einem anderen Landgericht

Angenommen, jemand wohnt in einer Stadt mit einem Landgericht, wird aber vor einem Landgericht in einer anderen Stadt verklagt. Ist es überhaupt rechtens? Oder muss die Klage an das Landgericht des Wohnortes des Beklagten eingereicht werden?

Wenn die Klage nun an das „richtige“ Landgericht verwiesen wird, entstehen dann irgendwelche Extrakosten?

Wenn ein Anwalt am Landgericht des Wohnortes zugelassen ist, darf er auch für die Verteidigung bei anderen Landgerichten mandatiert werden?

Gruss

Sebastian

Vor welcherm LG man verklagt wird, richtet sich nach den Gerichtsstandsregelungen der ZPO. Grundsätzlich ist das LG des Wohnorts des Beklagten zuständig, es gibt aber je nach Klagegrund (Vertragserfüllung, Schadenersatz, Grundstückssachen) zusätzliche (also wahlweise) oder ausschließliche andere Gerichtsstände.

Mit den Kosten habe ich das zur Zeit nicht im Kopf…Anwälte dürfen vor jedem LG in Deutschland auftreten.

Hallo Sebastian,

der Beklagte muss in einem solchen Fall die örtliche Unzuständigkeit bei Gericht rügen.

Wird das Verfahren an das zuständige LG verwiesen, entstehen keine Extrakosten.

Nach einer Neuregelung sind alle Anwälte in Deutschland nun auch vor allen Landgerichten in allen Bundesländern vertretungsberechtigt. Die Frage lautet jetzt nur noch, ob die Gegenseite die Mehrkosten, die aufgrund der Ortsverschiedenheit des Anwalts entstehen können (Fahrtkosten zum Termin), zu ersetzen hat.

Gruss,
BM