fremde Katzen kastrieren

Von: , Frage gestellt am Do, 8. Apr 2004
Hallo zusammen,

angenommen ein Katzenschutzverein fängt verwilderte Katzen
um diese kastrieren zu lassen um der Katzenflut Herr zu
werden. Einige Zeit nach der OP werden die Katzen wieder
dort ausgesetzt, wo sie gefangen wurden.
Nun ist es ja selten möglich zu unterscheiden, ob
man da eine verwilderte Katze gefangen hat, oder einen
Freigänger, der ein Zuhause hat.
Wenn es sich nun um einen Freigänger handelt, dessen Besitzer
ihn absichtlich nicht hat kastrieren lassen und der
Katzenschutzverein hat dies dann trotzdem veranlasst,
macht sich dieser Verein dann strafbar?

Viele Grüsse
Merit

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Minuten 3 hilfreich
    Re: fremde Katzen kastrieren
    hi merit,

    es handelt sich hier um eine sachbeschädigung § 303 StGB. diese muss vorsätzlich erfolgt sein. vorsatz also in bezug auf "fremde sache" und "beschädigen der sache".

    jedoch wird dem täter hier ein irrtum über die fremdheit der sache zugegen sein. der irrtum ist vorsatzausschließend --> keine strafbarkeit. da es keine fahrlässige sachbeschädigung gibt (wie bspw. fahrlässige tötung / körperverletzung) wird der "täter" sich effektiv nicht strafbar gemacht haben.


    aber: schadenersatz nach § 823 I BGB ist möglich, da hier eine fahrlässige sachbeschädigung ausreichend ist um einen schadenersatzanspruch zu erhalten.

    mfg vom

    showbee
    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: fremde Katzen kastrieren
      Halo Showbee,
      vielen Dank für Deine Info.
      Das ein Tier immer noch eine Sache ist, find ich aber traurig.

      Viele Grüsse
      Merit [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: fremde Katzen kastrieren
        Hallo Merit,

        es mag sich möglicherweise nach einem "Klugschiß" anhören, aber zu Deiner Beruhigung möchte ich kurz darauf hinweisen, daß Tiere nicht mehr als Sachen definiert werden; vgl. BGB § 90a. Explizit ist hier festgestellt "Tiere sind keine Sachen"; ferner ist im weiteren Text eine Verweisung auf besondere Gesetze zum Schutze der Tiere zu finden.
        Gleichwohl finden allerdings die sachenrechtlichen Vorschriften Anwendung. Das ein Tier immer noch eine Sache ist, find ich aber traurig.
        MFG
        CLEANER
  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: fremde Katzen kastrieren
    Hallo,

    ich frage mich ja welchen Grund es eigentlich geben kann eine freilaufende Katze NICHT kastrieren zu lassen??
    Aber davon ab, Tiere mit Halter sind doch i.d.R. dann wenigstens tätowiert oder gechipt, so dass das dann auch für die Tierschützer erkennbar ist.

    VG,


    Birgit




    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: fremde Katzen kastrieren
      Hallo Birgit,
      ein Katerhalter, der so verantwortungslos ist, sein Tier nicht kastrieren zu lassen wird kaum so verantwortungsvoll sein, sein Tier tätowieren zu lassen.

      Viele Grüsse
      Merit [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
      • Antwort von (abgemeldet) nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: fremde Katzen kastrieren
        Hallo, ein Katerhalter, der so verantwortungslos ist, sein Tier nicht
        kastrieren zu lassen wird kaum so verantwortungsvoll sein,
        sein Tier tätowieren zu lassen.
        letzten Endes wird der Halter sich dann aber nachsagen lassen müssen, dass er die naheliegende Möglichkeit, sein Eigentum zu schützen, nicht genutzt hat.

        Gruss, Niels
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