Folgender Fall:
Es wurde ein Kaufvertrag über ein Kfz abgeschlossen. Als Klausel steht dort drin, dass der Käufer das Kfz innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsabschluss auf seinen Namen umzumelden hat. Weiterhin steht dort drin, dass mit Vertragsabschluss die volle Haftung auf den Käufer übergeht.
Wenn sich jetzt der Käufer aber nicht - wie vertraglich vereinbart - ummeldet, was kann der Verkäufer dann tun, dass er es doch macht? Wenn ich mich nicht irre, kann man ihn ja zur Abgabe einer Willenserklärung verpflichten, aber wie würde so etwas in der Praxis aussehen? Man müsste ihn sicherlich erstmal schriftlich abmahnen und dann notfalls gerichtlich gegen ihn vorgehen, oder?
Fallvariante:
Wenn das Kfz nun doch (auch wenn später als vereinbart) umgemeldet wird, aber nicht auf den Namen des Käufers, kann der Verkäufer dann dagegen auch etwas unternehmen?
Mathias
Hallo,
da ja ein Kaufvertrag vorliegt, diesen einfach kopieren und an die Kfz.-Zulassungsstelle schicken, die kümmern sich dann darum. Es gibt auch auf den Homepages der Zulassungsstellen Formulare zum runterladen, womit man die Zulassungsstelle vom Verkauf verständigt.
Ich geh natürlich davon aus, dass der Kaufvertrag vollständig ist:
- Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer (evtl. auch Angaben zu
Pass oder Ausweis)
- Angaben über Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer und Kennzeichen
- dass die Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere übergeben wurden
- Unterschrift von Verkäufer und Käufer.
Sollte ein Unfall passieren oder geblitzt/Strafzettel kommen dann hat man als Beweis den Kaufvertrag, dass man nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs war. Auf jeden Fall eine Kopie des Kaufvertrages auch an die eigene Versicherung schicken, somit weiss die auch schon mal Bescheid. Am besten mit der Versicherung sprechen, dass der Verkäufer nicht umgemeldet hat, dass die den Versicherungsschutz kündigen, dann MUSS sich die Zulassungsstelle auf jeden Fall drum kümmern.
Gruß
Petra
Hallo Petra,
Sollte ein Unfall passieren oder geblitzt/Strafzettel kommen
dann hat man als Beweis den Kaufvertrag, dass man nicht mehr
im Besitz des Fahrzeugs war. Auf jeden Fall eine Kopie des
Kaufvertrages auch an die eigene Versicherung schicken, somit
weiss die auch schon mal Bescheid. Am besten mit der
Versicherung sprechen, dass der Verkäufer nicht umgemeldet
hat, dass die den Versicherungsschutz kündigen, dann MUSS sich
die Zulassungsstelle auf jeden Fall drum kümmern.
warum sollte der Versicherer den Versicherungsschutz kündigen? Solange der Beitrag bezahlt wird, wird er dies nicht tun. Der Versicherer hat sogar noch eine Nachhaftung bis zu 6 Monaten nach Stilllegung. D.h., wenn der PKW zwangsstillgelegt worden ist und jemand fährt mit dem nicht mehr zugelassenen Fahrzeug und baut damit einen Unfall, dann ist für die Regulierung des Haftpflichtschadens der Versicherer zuständig, bei dem das Fahrzeug zuletzt versichert war. Diese Kosten versucht der Versicherer natürlich vom Verursacher zurückzubekommen.
In dem glücklichen Falle, dass der Käufer sich nicht mit dem Fahrzeug aus dem Staub gemacht hat, würde ich durch ständigen Druck, wie Anrufe, persönlich Vorbeischauen und Drohen mit Schadenersatzforderungen versuchen, den Käufer zum sofortigen Ummelden zu bewegen.
Notfalls anbieten den PKW selber bei der Zulassungsstelle umzumelden.
Kennzeichen abschrauben wäre auch lustig, aber das ist natürlich Quatsch, weil sowas ja verboten ist!!!
Gruß und frohe Ostern
Ralf