Hallo,
ich (Meier) gründe als GmbH (a-gmbH) mit einer GbR ( B-GbR Müller ( Müller gleich Vertreter der GbR )eine neue GbR, die als C-GBR Meier & Müller auftritt udn gebe die die A.gmbh und die B-Gbr als Gesellschafter an, dann hafte ich als Meier als Privatperson (und damit mit meinem Privarvermögen), sondern als Meier der Gesellschafter der A-GmbH ist mir dem Kapital der A-Gmbh ?
Hab eich das richtig verstanden ?
Ab € 260.000.- Umsatz wird das ganze eh eine OHG mit HR-Eintragung.
Auch richtig ?
Danke vorab
Nicht so ganz…
Hi!
ich (Meier) gründe als GmbH (a-gmbH) mit einer GbR ( B-GbR
Müller ( Müller gleich Vertreter der GbR )eine neue GbR, die
als C-GBR Meier & Müller auftritt udn gebe die die A.gmbh und
die B-Gbr als Gesellschafter an, dann hafte ich als Meier als
Privatperson (und damit mit meinem Privarvermögen), sondern
als Meier der Gesellschafter der A-GmbH ist mir dem Kapital
der A-Gmbh ?
Hab eich das richtig verstanden ?
Fast!
Die GmbH ist eine Person - eine juristische, keine natürliche.
Insofern haftest nicht Du (Meier) sondern die juristische Person (GmbH). Als Gesellschafter kannst Du Dich insofern zurücklehnen, als dass Dein privates Vermögen Deins bleibt - bis auf den Wert, der verloren geht, wenn Deine GmbH völlig den Bach runter geht…
Die Inhaber der b-GbR haften mit ihrem gesamten Vermögen.
Ab € 260.000.- Umsatz wird das ganze eh eine OHG mit
HR-Eintragung.
Ist das so?
Keine Ahnung!
LG
Guido
Hallo!
ich (Meier) gründe als GmbH (a-gmbH) mit einer GbR ( B-GbR
Müller ( Müller gleich Vertreter der GbR )eine neue GbR, die
als C-GBR Meier & Müller auftritt udn gebe die die A.gmbh und
die B-Gbr als Gesellschafter an, dann hafte ich als Meier als
Privatperson (und damit mit meinem Privarvermögen), sondern
als Meier der Gesellschafter der A-GmbH ist mir dem Kapital
der A-Gmbh ?
Das Gebilde ist eine GbR, weil beide Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen persönlich haften,…
…solange nicht die Voraussetzungen einer oHG vorliegen, die übrigens auch eine Firma (Name)haben müsste.
Die A-GmbH als rechtsfähige juristische Person haftet auch mit ihrem gesamten Vermögen, nur ist dieses (ebenso wie dein Privatvermögen) begrenzt. Wer hinter der GmbH als deren Gesellschafter steht, spielt insofern keine Rolle.
Ab € 260.000.- Umsatz wird das ganze eh eine OHG mit HR-Eintragung.
Eine oHG liegt immer dann vor, wenn ein Handelsgewerbe durch eine Personengesellschaft betrieben wird, bei der alle Gesellschafter persönlich (also unbegrenzt) haften.
Wenn die Tätigkeit einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (Kleingewerbe), liegt kein Handelsgewerbe in diesem Sinne vor. Der Umsatz ist ein Indiz dafür, dass kein Kleingewerbe, sondern ein Handelsgewerbe vorliegt. Letztlich entscheidet aber das Gesamtbild.
Ciao!
Nemo