Parkplatzabsperrung bei Strassenarbeiten

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Sache die mich zwar nicht betrifft (ist wirklich so, nicht nur wegen der Foren-Etiquette), aber dennoch interessiert.

Zunächst sei mal gesagt, ich wohne mitten in der Stadt an einer Strasse an deren rechten Fahrbahnrand auf einer Länge von ca 200 m reine Anwohnerparklätze ausgewiesen sind. Am Donnerstag Vormittag wurden von einer Baufirma Schilder aufgestellt, die auf der gesamten Fläche das Parken ab Dienstag wegen Strassenbauarbeiten verbietet.

Mich würde jetzt folgendes interessen. wie lange vorher müssen diese Arbeiten eigentlich angekündigt werden. Insbesondere in einer Haupturlaubszeit wie jetzt, in der viele Leute einen kürzer- oder längeren Urlaub verbringen. Mir sind allein drei Personen bekannt, die über die Feiertage weggefahren sind und deren PKW am Dienstag höchstwahrscheinlich abgeschleppt wird (so wie das hier üblich ist).

So, vielleicht weiss ja jemand was…

Frohe Feiertage
Mick

Hi,

Mich würde jetzt folgendes interessen. wie lange vorher müssen
diese Arbeiten eigentlich angekündigt werden.

drei Tage vorher.

Gruß,
Christian

Hallo Mick!

Die Baufirma kann natürlich nicht einfach so ihre Schilder aufstellen. Wenn eine Baustelle auf öffentlichem Verkehrsgrund errichtet wird, muss dafür eine Genehmigung erteilt werden. Genehmigungsbehörde ist in deinem Fall vermutlich die Stadt oder Gemeinde, da es sich offensichtlich um eine Gemeindestraße handelt. In diesem Genehmigungsbescheid ist genau festgelegt, welche Verkehrszeichen in welchen Zeitraum an welcher Stelle aufgestellt werden dürfen bzw. im Interesse der Verkehrssicherheit aufzustellen sind. Überall gültige Regeln gibt es hierfür nicht - wie gesagt, es kommt auf die Auflagen im Genehmigungsbescheid an.

Normalerweise ist das so, dass die Baufirma beim Aufstellen der Schilder alle Kennzeichen der Fahrzeuge notiert, die zu diesem Zeitpunkt im späteren Halte-/Parkverbotsbereich stehen. Sollten sie bei Inkrafttreten des Stationierungsverbotes immer noch dort stehen, kann dies natürlich nicht geahndet werden. Zur Kasse gebeten werden nur die Fahrer der neu hinzugekommenen Fahrzeuge.

Was das Abschleppen betrifft, verhält es sich ähnlich. Wenn Fahrzeuge bei den Bauarbeiten behindern, dürfen sie abgeschleppt werden. Sofern sie nach Aufstellung der Schilder dort geparkt wurden, müssen die verantwortlichen Fahrzeugführer selbstverständlich auch die Abschleppkosten bezahlen. Sind sie schon vorher dort gestanden, bezahlt die Kosten derjenige, der die Abschleppung veranlasst - keinesfalls der Verantwortliche für das Auto, denn er konnte ja nicht wissen, dass dort während seiner Abwesenheit eine Halt-/Parverbotszone errichtet wird.

Viele Grüße und frohe Ostern

Walter

Hallo Walter

keinesfalls der Verantwortliche für das Auto, denn er konnte
ja nicht wissen, dass dort während seiner Abwesenheit eine
Halt-/Parverbotszone errichtet wird.

Das ist nicht ganz richtig, denn die Gerichte gehen i.d.R. davon aus, das alle 2-3 Tage eine Kontrolle des PKWs/Parkplatzes zumutbar ist. Einfach das Auto abstellen und darauf vertrauen das sich daran die nächsten 2 Wochen nichts ändert geht leider nicht.

Grüßle
Frank K.