Hund überfahren

Hi,

eine Straße, ein Hund - peng! Auto rollt über Hund, Hund tot. Kein Sachschaden am Auto. Alles auf einer recht befahrenen Straße. Der Hundehalter hatte keine Leine zum Hund, wohl aber in der Hand (zusammengerollt). Hund war ein Mischling (vielleicht Schäferhundgröße, „Promenadenmischung“) ohne Steuermarke.

Hat der Hundehalter Ansprüche gegen den Fahrzeughalter/Fahrer? Wie ist das Ganze zu bewerten, als Sachbeschädigung? Oder hat der Hundehalter seiner Aufsichtspflicht nicht genüge getan (Leine) und geht leer aus?

Gruß
André

Hi,

  • ein Hund ist rechtlich eine Sache, damit ist es nur Sachbeschädigung. Wobei aufgrund wegen der persönlichen Beziehung zu einem Hund und auch aus Tierschutzgründen passieren kann, dass Die Instandsetung des Hundes bezahlt werden muss, obwohl er eigentlich ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ ist. Dh. es ist aus Sicht des Autofahrers besser der Hund ist tot als nut verletzt. Der Sachwert eines Mischlings ist sehr gering.

  • der Halter hat seine Sorgfaltspflicht nicht eingehalten, da es den Hund an einer viel befahrenen Strasse nicht angeleint hat. Es wäre auch zu prüfen, ob im Ortsgebiet nicht auch ein Leinenzwang herrscht. Andererseits fordert die StVO so langsam zu fahren, dass in Gefahrensituationen rechtzeitig angehalten werden kann. Zwar wird das oft an den Haaren herbeigezogen, aber oft resultiert daraus die Teilung der Kosten.

  • falls der Hund nicht versteuert war, wird der Halter kein großes Fass aufmachen. Eine Mitteilung ans Ordnungsamt steht Dir ja offen, nur nicht in erpresserischer Weise damit drohen!

  • eventuelle Ansprüche des Hundehalters würde die Kfz-Hapftpflicht decken --> also den Unfall zumindest kurz formlos dort melden.
    Hast Du ggf. Schäden am Auto, die Du gegen den Hundehalter geltend machen musst? Selbst eine Beule im Stoßfänger dürfte den Hundewert überschreiten!

A.

  • der Halter hat seine Sorgfaltspflicht nicht eingehalten, da
    es den Hund an einer viel befahrenen Strasse nicht angeleint
    hat.

Müßte so gesehen der Hundebesitzer nicht sogar mit einer Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (oder sowas in der Art) rechnen?
Am Ende kann er ja fast ‚froh‘ sein, daß durch seine Unachtsamkeit nicht Menschen zu Schaden gekommen sind (kann bei plötzlichem Bremsen ja nicht ausgeschlossen werden).

Gruß Maid :smile:

Moien!

Es it bedauerlich, daß es solviele hirnlose Penner (Sorry, aber hier ist der Ausdruck angebracht!) gibt, die Hunde an der Straße nicht anleinen!

Dieser Ochs darf froh sein, wenn keine strafrechtlichen Kosnequenzen auf ihn zukommen, aber Ansprüche hat er selbstverständlich in keiner Form!

Bernd

hi,

wenn hund tot, dann schadenersatz wg. zerstörung einer fremden sache. hier beim verkehrsteilnehmer zumindest fahrlässigkeit. bei haftpflicht nach StVG nichtmal verschulden notwendig.

mitverschulden des hundehalters ist anzurechnen (§ 254 BGB), hier also teilung des schadenersatzes bsp. 50/50.

im übrigen: egal ob „promenadenmischung“ oder „rasseköter“ der persönliche liebhaberwert zählt auch. wenn das tier also schon 10 jahre zur familie gehört, kann durchaus auch ein wertansatz im 4stelligen bereich erfolgen.

eine „drohung“ mit dem ordnungsamt (hier anzeige nicht-versteuerung) ist möglich, es ist keine bedrohung, nötigung o.ä. im sinne des StGB, da keine widerrechtliche drohung. diese drohungen sind dem staat erwünscht!

ergo: das auto genau untersuchen, eigene schäden feststellen, beziffern. hundehalter aufklären (hier fahrlässigkeit beiderseits (autofahrer nicht aufgepasst, hund nicht angeleint), schadensbezifferung hund auf schaden auto. daraus folgt: beiderseits sch… gebaut, beiderseits pech gehabt. kein schadenausgleich. am besten schriftlich. im besten fall freundlicher hinweis auf fehlende hundesteuermarke (ggf. mehr steuernachzahlung zu erwarten, wenn gericht den fall prüfen wird, als anteiliger schadenersatz gezahlt wird).

mfg vom

showbee

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Hi,

steht sogar in der StVO drin, unter §28.

Meine Mutter drohte mir früher immer übelste Schläge, wenn ich mit unserem Schlittenhund ohne Leine zu nahe an der Autobahn spazieren ging.

„Warum“ kann ich mir heute nur zu Gut vorstellen. Hund rennt auf BAB, Gefahrgut-Lkw macht einen „Schlenker“, Massenkarambolage, Tote…

gruß

dennis