Hallo liebe Mitnutzer,
man stelle sich einmal folgenden Fall vor:
Da kauft jemand einen Artikel(sagen wir mal eine Waschmaschine) bei einem großen Versandhaus (sagen wir mal „Quelle“) zu einem Preis von 1.000,-- €, einschließlich rd. 100,-- € Garantieverlängerung für das dritte Jahr. Der Kauf erfolgte im Dezember 2002. Dann funktionierte die Maschine ab Februar 2004, also innerhalb der Gewährleistungszeit, nicht mehr richtig und drei aufeinander folgende Reparaturen konnten den Schaden nicht beheben. Der Käufer macht von seinem Recht auf Wandlung des Vertrages und Rückgabe der Maschine Gebrauch. Das Versandhaus erklärt sich auch damit einverstanden und will den Kaufpreis zurück erstatten. Allerdings schreibt es, daß vom damaligen Preis aufgrund der einjährigen Nutzung ein Betrag von 270,–€ abgezogen wird.
Ich denke, daß dieser Betrag im Verhältnis zum Kaufpreis (= rd. 30 %) etwas zu hoch bemessen ist.
Sind irgendwo Richtwerte hinsichtlich der Höhe der Nutzungsentschädigung niedergelegt?
Wie ist Ihre Meinung und was ist wohl mit den Kosten für die Garantieverlängerung für das dritte Jahr, die ja überhaupt nicht in Anspruch genommen wurde?
Auf weitere Meinungen bin ich gespannt.
Beste Grüße aus Westfalen und „Frohe Ostern“!
H. M.