Hallo an alle Rechtsfüchse"
Meine Frage bezieht sich auf die Gewährleistungsfrist des Installationsgewerbes:
eine von einem Installateurbetrieb vor knapp 3 Jahren eingebaute Junkhers-Gastherme verursachte durch einen Störfall Kosten in der Höhe von 800 EURO( Gebläse.-und Textdisplay-Austausch mit Arbeitszeit und Weggeld des Junkhers-Servicemannes).
Fällt dieser Mangel noch in die gesetzliche Gewährleistungsfrist des Installatuerbetriebes (das Gerät selbst hat laut Junkhers-Prospekt eine Gewährleistung von 2Jahren)?
Vielen Dank für eure Rechtshilfe!!
Grüße
walter
Nein
Hallo an alle Rechtsfüchse"
Meine Frage bezieht sich auf die Gewährleistungsfrist des
Installationsgewerbes:
eine von einem Installateurbetrieb vor knapp 3 Jahren
eingebaute Junkhers-Gastherme verursachte durch einen Störfall
Kosten in der Höhe von 800 EURO( Gebläse.-und
Textdisplay-Austausch mit Arbeitszeit und Weggeld des
Junkhers-Servicemannes).
Fällt dieser Mangel noch in die gesetzliche
Gewährleistungsfrist des Installatuerbetriebes (das Gerät
selbst hat laut Junkhers-Prospekt eine Gewährleistung von
2Jahren)?
Hallo.
Da es ja ganz eindeutig ein Mangel des Gerätes ist sehe ich nicht wer über die 2-jährige Gewährleistung hinaus haften sollte.
Gruß
Matthias
Danke Matthias für deine Rechtsauskunft.
Hatte nur gefragt, da ja fest eingebaute Sachen wie Heizungsanlagen , wohnhäuser, etc. nach dem Konsumentenschutzgesetz der 3 jährigen Gewährleistungsfrist unterliegen und die Therme eigentlich deren Bestandteil geworden ist.
Was meint ihr zu dieser Ansicht ??
Zumindest in Deutschland Nein
Hallo,
ich sehe gerade an deiner email Adresse, dass für dich wohl nicht das deutsche Recht zur Anwendung kommt. In Deutschland gibt es weder ein Verbraucherschutzgesetz noch eine explizite dreijährige Gewährleistung auf Heizungsanlagen. Aber aufgrund der EU-weiten Harmonisierung des Schuldrechts dürften die Gesetze in D und A nicht soweit voneinander abweichen.
Gruß
Matthias
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