Hallo,
ich habe nur eine kurze rechtliche Frage:
Wenn ich die Domain „www.der-könig-der-löwen.de“ registriere (was zuvor ein Film und ein Musical war), darf dann der Betreiber des Musicals die Domain „einfordern“?
Ich meine, es gibt ja dutzende Versionen des Titels als Filme oder auch Bücher, nicht nur von Disney. Wäre für Hilfe sehr dankbar, da ich momentan Probleme habe.
Herzlichen Dank!!!
Wolf
)
natürlich ist „König der Löwen“ von Disney geschützt, das kannst du hier überprüfen: https://dpinfo.dpma.de (erst anmelden).
Ob der Name auch von anderen Büchern genutzt wird ist unerheblich wenn irgendjemand (in diesem Falle Disney) sich den Namen im Markenamt eintragen lassen hat.
Nur bei allgemeinen Begriffen wie „Internet“ , „WWW“, „Browser“, „Email“ usw. sind Marken nicht rechtmäßig, bei „König der Löwen“ sehe ich jedoch keine Chance.
interessehalber nachgefragt…
Hallo
Ob der Name auch von anderen
z.B. XYZ
genutzt wird ist unerheblich wenn irgendjemand
(in diesem Falle xxx) sich den Namen im Markenamt
eintragen lassen hat.
Gilt das auch, wenn XYZ diesen Namen im gewerblichen Gebrauch ohne
DPMA-Eintrag schon vor dem Eintrag von xxx benutzte?
Kann xxx also den Markeneitrag verlieren?
Danke und Gruß
TeeBird
Kann xxx also den Markeneitrag verlieren?
Ja das stimmt, so geschehen bei emule.de
emule.de wurde - sagen wir - im Jahr 2000 von Person XXX als Domain registriert OHNE Markeneintrag.
Im Jahre 2003 registrierte Firma XYZ einen Markeneintrag auf emule und forderte die Domain emule.de für sich.
Gerichte gaben Person XXX Recht da der Domaineintrag bereits 2000 erfolgte.
Die Markeneintragung war somit im Prinzip sinnlos.
Wichtig ist das man nachweisen kann das man die Domain bereits VOR dem Datum der Markeneintragung registriert hatte.