Hallo,
in letzter Zeit wurden Wohnungen unter anderem auch über den Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung finanziert.
Aufgrund der schlechten Entwicklung der Überschussbeteiligungen ist aber in vielen Fällen nicht mehr gesichert, dass zum Ende der Laufzeit der LV die Wohnung vollständig abgezahlt werden kann.
Gibt es eigentlich Möglichkeiten, irgendwie gegen die Versicherungsgesellschaft vorzugehen, da diese ja, wenn auch unverbindlich, die Tilgung nach Ende der Laufzeit zugesagt hat ?
Vielen Dank und Gruß
Peter
Hallo Peter,
in letzter Zeit wurden Wohnungen unter anderem auch über den
Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung finanziert.
Aufgrund der schlechten Entwicklung der
Überschussbeteiligungen ist aber in vielen Fällen nicht mehr
gesichert, dass zum Ende der Laufzeit der LV die Wohnung
vollständig abgezahlt werden kann.
Was ja jedem klar ist, denn die Vorausschau ist immer unverbindlich (ausser bei britischen LV, die verzichten daher drauf und machen nur Beispielrechnungen auf).
Gibt es eigentlich Möglichkeiten, irgendwie gegen die
Versicherungsgesellschaft vorzugehen, da diese ja, wenn auch
unverbindlich, die Tilgung nach Ende der Laufzeit zugesagt hat
?
- unverbindlich ist immer unverbindlich (ausser nach britischem Versicherungsrecht)
- hast Du was Schriftliches in der Hand ? Dann könntest Du zumindest gegen den Verkäufer vorgehen.
Grüsse
Sven
Hi,
lies dir mal die Unterlagen genau durch.
Bei der Debeka weiß ich ganau, dass auf die Möglichkeit einer Unterdeckung hingewiesen wurde; ein zweites mal im letzten Jahr, als die Überschussbeteiligung gesenkt wurde.
Es wird auch mW darauf hingewiesen, dass die Überschussbeteiligung nicht garantiert werden kann - in so ziemlich jeder Werbung und im Vertrag.
Gruß
HaWeThie