Wartezeit nach Küchenbestellung?

Hallo,

angenommen jemand bestellt eine Küche bei einem Küchenhaus, dass in seiner Werbung eine zwei-wöchige Lieferzeit verspricht.
Die bestellte Küche wird auch zum vereinbarten Festtermin, knapp einen Monat später, geliefert. Allerdings fehlen einige Verkleidungsfronten.
Der Kunde behält deshalb einen Teil des Kaufbetrages für die Küche zurück.
Man sagt dem Kunden zu, diese innerhalb von 2 Wochen nachzuliefern.
Wiederrum einen Monat später sind die fehlenden Verkleidungen immer noch nicht geliefert worden (trotz mehrfacher Nachfrage des Kunden).

Frage: Kann der Kunde Ansprüche geltend machen? Kann er den Kaufpreis mindern oder ähnliches?

Grüsse,
André

Da die Küche an sich geliefert wurde und nur einige Teile fehlen, liegt offensichtlich eine mangelhafte Lieferung vor (ich gehe jetzt mal nicht davon aus, daß die Küche speziell angefertigt wurde). In diesem Fall hat der Käufer, da auch schon Nacherfüllung iSd. § 437 Nr. 1 BGB verlangt wurde, mehrere Möglichkeiten. Ich würde hier entweder zur Minderung (§§ 437 Nr. 2, 441 BGB) raten. Diese wird dan einfach vom Käufer erklärt, da das Geld schon einbehalten wurde eine einfache Sache, der Verkäufer müßte dann tätig werden, um an sein Geld zu kommen. Oder der Käufer kann möglicher Weise auch Schadenersatz nach §§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB verlangen. Dies wären hier die Kosten dafür, daß der Käufer sich woanders die fehlenden Materialien besorgt (Die Fristsetzung zur Nacherfüllung nach § 281 I BGB ist bereits erfolgt und das Verschulden des Verkäufers wird nach § 280 BGB vermutet). Dann müßte aber zunächst der volle Kaufpreis bezahlt (oder später verrechnet) werden.
Insg. hier am besten nochmal zur Lieferung auffordern und ansonsten mindern.

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