Mal angenommen, man geht auf eine Party und dort wird einem von einem „Freund“ des Gastgebers die Digicam gestohlen. Der Gastgeber aber selber kennt diese Person angeblich nur übers Internet, nämlich einer chat-commune „icq“, oder dergleichen.
Wie groß stehen die chancen von dem Beklauten, seine Cam, bzw. den Geldwert wiederzubekommen?
Wie schaut es rechtlich mit IP-Verfolgung in dem Fall, und dann natürlich möglicher Anzeige aus, denn das wäre meiner Meinung nach möglich.
(Bild und Geburtsdatum sind auch in dieser Commune veröffentlicht)
Haben die Freunde, die ihn decken, Teilschuld (kann man denen Teilschuld anhängen) und kann man im schlimmsten Fall diese verklagen, die Daten des Diebes rausrücken zu müssen.
Danke schon vorab
Gruß Micha
Hi,
Du kannst (und solltest) ohne Weiteres eine Anzeige gegen Unbekannt erstellen. Dass Du ene ICQ- bzw. IP-Nummer hast, solltest Du angeben, evtl. macht die Polizei in der Richtung Ermittlungen. „Gegen Unbekannt“ heisst einfach nur, dass Dir der Angezeigte (momentan) namentlich nicht bekannt ist. (Wenn Dir z.B. jemand ins Auto fährt und abhaut, Du hast aber das Kennzeichen, ist das auch eine Anzeige gegen unbekannt. Es ist dann Aufgabe der Polizei, aufgrund des Kennzeichens und Deiner Zeugenaussage den Fahrer zu ermitteln.)
Das mit den „Freunden“ ist etwas anders. Du kannst diese als (potenzielle) Zeugen des Vorfalls benennen. Die werden dann von der Polizei (schriftlich) angehört, ob sie den Vorfall beobachtet haben und ob sie den Täter kennen. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen gilt für die Zeugen eine Wahrheitspflicht, sie müssten nur nicht selbst oder bestimmte Verwandte der Tat bezichtigen.
Es ist also keinesfalls aussichtslos.
Gruss Hans-Jürgen
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