Hallo Forum,
wenn ein Testament beim Notar hinterlegt wird, woher weiß er (der Notar), wann der Erbfall eintritt, d.h., woher bekommt er von dem Todesfall Kenntnis?
gruß - hans
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Hallo Forum,
wenn ein Testament beim Notar hinterlegt wird, woher weiß er (der Notar), wann der Erbfall eintritt, d.h., woher bekommt er von dem Todesfall Kenntnis?
gruß - hans
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Hallo Hans,
das so genannte „öffentliche Testament“ liegt beim Notar nur in einer zusätzlichen Ausfertigung. Das Original geht an das zuständige Amtsgericht - Nachlassgericht und wird dort amtlich verwahrt. Das Nachlassgericht bekommt täglich die Sterbefälle gemeldet und sieht dann anhand des Verwahrbuches, wenn zu einem Sterbefall ein Testament vorliegt, entnimmt es dann aus der Verwahrung und eröffnet es. Dann werden alle im Testament genannten Erben, sowie sonstige ersichtlich potentiell Erbberechtigte vom Gericht informiert und ihnen eine Abschrift des Testaments zugeschickt. Die Erben können dann einen Erbschein beantragen bzw. ggf. ein überschuldetes Erbe ausschlagen. Evtl. durch das Testament ungerechtfertigt benachteiligte Erben können Rechtsmittel ergreifen.
Sind mehrere Testamente des gleichen Erblassers in der Verwahrung werden alle Testamente eröffnet und verschickt. Das Gericht prüft dann nicht, welches Testament in wieweit tatsächlich im Zeitpunkt des Erbfalls anwendbar war. Bei Unklarheiten hierüber müssen die Beteiligten dann selbst aktiv werden und ggf. ein Testament mit juristischen Mitteln angreifen.
GANZ GANG WICHTIG!!! Ein in öffentlicher Verwahrung beim Gericht hinterlegtes Testament bleibt so lange gültig bis es entweder wieder aus der amtlichen Verwahrung entnommen wird (gegen Vorlage des Verwahrscheins), oder durch ein weiteres in amtliche Verwahrung gegebenes Testament für ungültig erklärt wird!!! Der Gesetzgeber schützt die Testierfreiheit hierdurch einerseits zwar sehr gut, andererseits kann dies auch eine Falle sein, wenn man sich dieser Gesetzeslage nicht bewusst ist.
D.h. es kommt immer wieder zu folgenden hässlichen Fällen:
1990 öffentliches Testament, amtlich verwahrt
1995 handschriftliches Testament
2004 handschriftliches Testament
Es gilt weiterhin das Testament von 1990 !!!
Ebenso gefährlich sind mehrere Testamente bei denen nicht klar ist, ob und in wieweit sie sich aufheben sollen. Frühere Versionen privatschriftlicher Testamente wird man üblicherweise vernichten. Bei amtlich verwahrten Testamenten denken viele Leute nicht daran, sich eine Vorversion wieder aushändigen zu lassen. Daher immer klar formulieren, ob ein vorheriges Testament ganz oder teilweise durch ein neues Testament aufgehoben werden soll.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Vielen Dank für die Auskunft (o.w.T.)
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Hallo Wiz!
Du scheinst mir der Richtige für folgende Frage zu sein.
Wie erfahre ich denn vom Tod meines Vaters der in einer anderen Stadt wohnt, seiner Familie nie was von dem Fehltritt erzählt hat und die gar nicht wissen das da noch ein Erbe lebt? Ich will ja kein Theater machen aber ein paar Familiefotos hätte ich schon ganz gerne. Von wegen der Roots.
Danke Owi