Forderungseintreibung mit Hilfe von Rechtsanwalt

Guten Abend,

mich würde mal folgendes Interessieren.

Angenommen jemand bekommt eine Rechnung per Email von einer Firma.
Diese Rechnung begleicht er nicht.
Er bekommt daraufhin eine Zahlungserinnerung per Email.
Den Betrag begleicht er nicht.
Daraufhin kommt eine Mahnung per Email.
Den Betrag begleicht er wiederum nicht.
Daraufhin kommt eine Art „allerletzte Chance“ per Email, den Betrag zu begleichen, diesmal allerdings ohne konkreten Zahlungstermin.
Derjenige weiß worum es geht und schreibt der Firma, das er den Betrag am Tag 2 überweisen wird.
In der Nacht vom Tag 1 auf 2 kommt eine Email von einem Rechtsanwalt, dass er die Rechnung eintreiben soll.
Inkl. saftigen Gebühren versteht sich.
Wenn jetzt derjenige aber in der Früh des 2. Tages zu seiner Bank geht und das Geld auf das Konto anweist, hat er ja noch gar keine Kenntnis von der Email des Rechtsanwaltes.

Jetzt denke ich als „Rechtsinteressierter“ - dieses Wort bitte nicht falschverstehen :wink: - an drei Dinge.

  1. Muss derjenige die kompletten Gebühren an den RA zahlen, muss er sie teilweise zahlen oder muss er sie gar nicht zahlen?

  2. Sind solche Forderungseintreibungen vom Rechtsanwalt nicht empfangsbedürftig?
    Heisst also, dass er diese mittels Einschreiben mit Rückschein versenden muss und nicht per Email?!

  3. Könnte der Rechtsanwalt tatsächlich mit weiteren Schritten durchkommen, da ja derjenige den Betrag überwiesen hat, die Firma davon in Kenntnis gesetzt hat und er ja nicht Mitten in der Nacht online sein kann?

Bin auf eure Antworten sehr gespannt :smile:)

Viele Grüße

Norbert

Hallo, guten Abend,

Guten Abend,

mich würde mal folgendes Interessieren.

Angenommen jemand bekommt eine Rechnung per Email von einer
Firma.
Diese Rechnung begleicht er nicht.
Er bekommt daraufhin eine Zahlungserinnerung per Email.
Den Betrag begleicht er nicht.

Somit befindet sich derjenige im Verzug mit der Zahlung.
Mit Verzug sind Zinsen und Mehrkosten für RA etc. möglich.

Daraufhin kommt eine Mahnung per Email.
Den Betrag begleicht er wiederum nicht.

Warum nicht ?
Eine zweite Mahnung ist grundsätzlich nicht notwendig.

Daraufhin kommt eine Art „allerletzte Chance“ per Email, den
Betrag zu begleichen, diesmal allerdings ohne konkreten
Zahlungstermin.

Naja, bei der dritten Mahnung hätte ich auch keine Lust
mehr irgendwelche Fristen zu setzen.

Derjenige weiß worum es geht und schreibt der Firma, das er
den Betrag am Tag 2 überweisen wird.

Schön, aber warum hat er nicht auf die ersten Mahnungen
bereits reagiert ?

In der Nacht vom Tag 1 auf 2 kommt eine Email von einem
Rechtsanwalt, dass er die Rechnung eintreiben soll.
Inkl. saftigen Gebühren versteht sich.
Wenn jetzt derjenige aber in der Früh des 2. Tages zu seiner
Bank geht und das Geld auf das Konto anweist, hat er ja noch
gar keine Kenntnis von der Email des Rechtsanwaltes.

Ist doch egal, er hatte ja bereits Kenntnis von der Rechnung
und den beiden darauffolgenden Mahnungen. Den RA hätten die schon viel früher einschalten können.

Jetzt denke ich als „Rechtsinteressierter“ - dieses Wort bitte
nicht falschverstehen :wink: - an drei Dinge.

  1. Muss derjenige die kompletten Gebühren an den RA zahlen,
    muss er sie teilweise zahlen oder muss er sie gar nicht
    zahlen?

Er muß, sofern er die eigentlich Forderung nicht abstreitet.

  1. Sind solche Forderungseintreibungen vom Rechtsanwalt nicht
    empfangsbedürftig? Heisst also, dass er diese mittels Einschreiben
    mit Rückschein :versenden muss und nicht per Email?!

Also mein RA schickt seine Zahlungsaufforderungen mit der
normalen Post ohne Einschreiben. Erst der Mahnbescheid, welcher übers Amtsgericht verschickt wird, kommt dann als Postzustellungsurkunde.

  1. Könnte der Rechtsanwalt tatsächlich mit weiteren Schritten
    durchkommen, da ja derjenige den Betrag überwiesen hat, die
    Firma davon in Kenntnis gesetzt hat und er ja nicht Mitten in
    der Nacht online sein kann?

Warum glaubst du eigentlich, das die anderen Schuld sind ?
1 Rechnung und 3 Mahnungen sind ja wohl genug gutmütigkeit der Gegenseite.

Bin auf eure Antworten sehr gespannt :smile:)

Viele Grüße

Norbert

Die Antwort war ja wohl klar.
Wer nicht zahlt hat den Schaden
zu tragen.

Schöne Grüße
Oliver