Guten Abend,
mich würde mal folgendes Interessieren.
Angenommen jemand bekommt eine Rechnung per Email von einer Firma.
Diese Rechnung begleicht er nicht.
Er bekommt daraufhin eine Zahlungserinnerung per Email.
Den Betrag begleicht er nicht.
Daraufhin kommt eine Mahnung per Email.
Den Betrag begleicht er wiederum nicht.
Daraufhin kommt eine Art „allerletzte Chance“ per Email, den Betrag zu begleichen, diesmal allerdings ohne konkreten Zahlungstermin.
Derjenige weiß worum es geht und schreibt der Firma, das er den Betrag am Tag 2 überweisen wird.
In der Nacht vom Tag 1 auf 2 kommt eine Email von einem Rechtsanwalt, dass er die Rechnung eintreiben soll.
Inkl. saftigen Gebühren versteht sich.
Wenn jetzt derjenige aber in der Früh des 2. Tages zu seiner Bank geht und das Geld auf das Konto anweist, hat er ja noch gar keine Kenntnis von der Email des Rechtsanwaltes.
Jetzt denke ich als „Rechtsinteressierter“ - dieses Wort bitte nicht falschverstehen
- an drei Dinge.
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Muss derjenige die kompletten Gebühren an den RA zahlen, muss er sie teilweise zahlen oder muss er sie gar nicht zahlen?
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Sind solche Forderungseintreibungen vom Rechtsanwalt nicht empfangsbedürftig?
Heisst also, dass er diese mittels Einschreiben mit Rückschein versenden muss und nicht per Email?! -
Könnte der Rechtsanwalt tatsächlich mit weiteren Schritten durchkommen, da ja derjenige den Betrag überwiesen hat, die Firma davon in Kenntnis gesetzt hat und er ja nicht Mitten in der Nacht online sein kann?
Bin auf eure Antworten sehr gespannt
)
Viele Grüße
Norbert