Kaffefahrt

Hat doch eine mir nahestehende ältere Frau sich in der Türkei einen Gebetsteppich andrehen lassen. Die haben 1000,-€ gleich abgebucht und 1300,-€ sollen noch mal bei Lieferung fällig werden.
Kein Kaufvertrag und die Quittung ist ein Witz.
Kommt man aus so etwas wieder raus? Und was ist wenn die gar nicht liefern?
Die Reise wurde von einem großen Buchversandhändler angeboten. Sehr billig, ebend eine Kaffefahrt.

Grüße Owi

Hallo,

so etwas Ähnliches stand doch hier vor kurzem, wenn ich mich
recht erinnere?
An Stelle der älteren Dame würde ich den abgebuchten Betrag sofort
zurückbuchen lassen (geht bis zu 6 Wochen) und niemanden ins
Haus lassen, der zum Kassieren kommen will.

Grüße vom T.

hi,

bevor sie hier zurückbucht, würde ich mich mal über das tuerkische recht schlau machen. hier landen ja zuweilen vätern für steinediebstahl der kinder in sippenhaft.

m.E. ist hier zuerst zu prüfen, ob dt. oder tk. kaufrecht anzuwenden ist und welche möglichkeiten die andere partei hat, wenn man nicht erfüllt, bzw. sowas zurückbucht.

im übrigen, einen teppich (und wenn er 100.000 EUR kostet), kann man auch konkludent kaufen ohne dafür ein schriftlichen vertrag zu machen. schriftform ist für diesen kaufvertrag nicht erforderlich!

ergo: wenn es dt. recht ist, liegt ein wirksamer kaufvertrag (verpflichtungsgeschäft) vor.

zu prüfen wären nun noch widerrufsrechte nach verbraucherbestimmungen…

mfg vom

showbee