Anwalt tut nichts - was tun?

Hallo,

ich habe eine ebay-Angelegenheit dem Anwalt übergeben, und diesen extra über einen Anwalt-Suchdienst gesucht, um sicherzugehen, dass es ein Fachanwalt für Internetrecht ist.

Er wurde am 9.3. von mir mit einem Mandat beauftragt. Seitdem hat er noch nichts unternommen, er vertröstet mich, läßt sich verleugnen (jedenfalls habe ich den Eindruck) und verschleppt meiner Ansicht nach die Sache.

Wie kann ich ihm beikommen? Ich habe am 29.3. das letzte mal mit ihm telefoniert, er wollte an diesem Tag das Schreiben an die Beklagten rausschicken, nichts geschah. Ich war dann in Urlaub, dann er in Osterurlaub. Seitdem ist er ständig ‚bei Gericht‘ und ruft nicht zurück. Ich habe den Verdacht, er nimmt das nicht ernst, weil der Streitwert unter 1000 Euro liegt.

Kann ich ihn bei der RA-Kammer anzeigen? Mich dort beschweren? Wem nützt das? Bekäme er eine Abmahnung? Und dann?

Wer kann mir hierzu ein paar Tips geben, wie man in einem solchen Fall mit dem Anwalt umgeht.
Bitte nicht den Rat geben: dann wechsel doch einfach den Anwalt. Es ist sehr zeitaufwendig, die ganze Angelegenheit dezidiert neu zu beschreiben. Außerdem will ich nicht klein beigeben.

Ich bedanke mich voraus für eure schnelle Hilfe!
Viele Grüße
Marlene

Hallo Marlene,

eine Anzeige bei der RA-Kammer bringt in solchen Fällen rein gar nicht. Der RA wird unter Zusendung deiner Beschwerde dazu aufgefordert, Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme lautet dann, es seien unaufschiebbare Termine dazwischengekommen, man habe die Sache mit dir bereits besprochen, Urlaub, Krankheit, etc.

Sprech den Anwalt direkt darauf an, am besten schriftlich, ob er kein Interesse an dem Mandat hat, da du ansonsten jemand anders damit beauftragen würdest. Ansonsten fordere den RA unter Fristsetzung schriftlich auf, die erforderlichen Schritte zu unternehmen. Nach Ablauf der Frist solltest du dir die Unterlagen herausgeben lassen und einen neuen RA beauftragen. - Ach ja: einen „Fachanwalt“ für Internetrecht gibt es noch nicht.

Gruss,
BM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi BM,
danke für deine Antwort. Ich habe deinen Rat befolgt, und ihm ein Fax (ein nettes, was mir ehrlich gesagt ziemlich schwer gefallen ist) geschickt mit einer Frist. Es k**** mich an, aber da muß ich durch. Das mit der Beschwerde bei der Kammer dachte ich mir schon, aber man klammert sich halt an solche Strohhalme. Mal sehen, wies weitergeht…

Gruß
Marlene

eine Anzeige bei der RA-Kammer bringt in solchen Fällen rein
gar nicht. Der RA wird unter Zusendung deiner Beschwerde dazu
aufgefordert, Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme lautet
dann, es seien unaufschiebbare Termine dazwischengekommen, man
habe die Sache mit dir bereits besprochen, Urlaub, Krankheit,
etc.

Sprech den Anwalt direkt darauf an, am besten schriftlich, ob
er kein Interesse an dem Mandat hat, da du ansonsten jemand
anders damit beauftragen würdest. Ansonsten fordere den RA
unter Fristsetzung schriftlich auf, die erforderlichen
Schritte zu unternehmen. Nach Ablauf der Frist solltest du dir
die Unterlagen herausgeben lassen und einen neuen RA
beauftragen. - Ach ja: einen „Fachanwalt“ für Internetrecht
gibt es noch nicht.

Gruss,
BM