Abmahnung - Kündigung - Arbeitslosengeld?

Hallo,

wieviel Abmahnungen muss man bekommen, bevor man gekündigt werden darf?
Wenn man z. B. eine Arbeitsanweisung nicht (vollständig) befolgt und daraufhin eine Abmahnung kommt bzw. irgendwann dann die Kündigung bekommt man dann Arbeitslosengeld oder ist das vom Arbeitsamt gesehen eine Kündigung, die man hätte verhindern können und man wird somit für 3 Monate gesperrt?

Gehen wir davon aus, dass solch eine Person im Call-Center arbeitet und bei Gesprächen die rein kommen „Cross-Selling-Angebote“ (mind. 20 % aller Anrufe) anbieten muss. Die meisten Kunden würden sowas garnicht haben wollen und fühlen sich teilweise belästigt und werden unfreundlich. Dies ist für den Agent bestimmt frustrierend.

Gibt es da besondere Regelungen?

Danke für die Infos im voraus!

Vanessa

Nur interessehalber…
Hallo Vanessa,
was sind denn Cross-selling-Angebote?
Viele Grüße
Jens

Hallo Jens,

was sind denn Cross-selling-Angebote?

das kann alles mögliche sein. Es geht eigentlich darum, dass man jemand halt was verkauft/andreht. Sei es, dass man denen ein Buch verkauft oder ein Kuscheltier oder auch evtl. nur das sie ab sofort von ihrem Konto abbuchen lassen. Das würde alles als Cross-Selling zählen.

Gruß Vanessa

Hi!

wieviel Abmahnungen muss man bekommen, bevor man gekündigt
werden darf?

Gar keine

Wenn man z. B. eine Arbeitsanweisung nicht (vollständig)
befolgt und daraufhin eine Abmahnung kommt bzw. irgendwann
dann die Kündigung bekommt man dann Arbeitslosengeld oder ist
das vom Arbeitsamt gesehen eine Kündigung, die man hätte
verhindern können und man wird somit für 3 Monate gesperrt?

Kommt darauf an!

Normalerweise wird man ein oder maximal zwei mal abgemahnt (ich habe grundsätzlich nie öfter als ein mal wegen derselben Sache abgemahnt!). Bei erneutem „Verstoß“ bekommt man dann „die Papiere“.
Je nachdem, was in der Kündigung steht und was Dein (dann) Ex-Arbeitgeber in die Arbeitsbescheinigung für die BA schreibt, bekommst Du eine Sperre oder auch nicht!

Es ist ja durchaus möglich, dass jemand zu dumm für einen Job ist! Da sollte die BA dann keine Sperre verhängen…

Gehen wir davon aus, dass solch eine Person im Call-Center
arbeitet und bei Gesprächen die rein kommen
„Cross-Selling-Angebote“ (mind. 20 % aller Anrufe) anbieten
muss. Die meisten Kunden würden sowas garnicht haben wollen
und fühlen sich teilweise belästigt und werden unfreundlich.
Dies ist für den Agent bestimmt frustrierend.

Wenn er damit nicht umgehen kann, hat er den falschen Job!
Sorry, aber die einzigen, die ihren Frust zeigen dürfen, sind die Kunden…

LG
Guido

Hallo.

Normalerweise wird man ein oder maximal zwei mal abgemahnt
(ich habe grundsätzlich nie öfter als ein mal wegen derselben
Sache abgemahnt!). Bei erneutem „Verstoß“ bekommt man dann

Das, meine ich, sollte noch betont werden : Wegen derselben Sache. Ansonsten kann der Arbeitnehmer theoretisch Abmahnungen bekommen, bis Bonanza kommt : Handelt es sich jedes Mal um einen anderen Sachverhalt, haben die einzelnen Abmahnungen keine „kumulative Wirkung“.

Klingt theoretischer, als es ist, deswegen ein Fall aus der Praxis. AN kam zu spät, wurde abgemahnt. Fehlte unentschuldigt, wurde abgemahnt. Schlechtleistung, wurde abgemahnt. Befolgte eine Sicherheitsvorschrift nicht, wurde gekündigt. Alles innerhalb von etwa einem Jahr, dennoch Kündigungsschutzklage erfolgreich. Mit Begründung vom Arbeitsgericht, dass auch der letztere Verstoß nicht als Kündigungsgrund anzusehen sei, sondern hätte abgemahnt werden müssen. Die vorliegenden, abgemahnten Sachverhalte waren für die Entscheidung völlig irrelevant. Der betroffene Arbeitnehmer hatte eine Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren und war inzwischen über 50.

Mittlerweile ist er wegen psychischer Probleme „auf Zeit verrentet“. Es gibt wohl nix, was es nicht gibt …

Gruß kw

Hallo,
das ist ja ein recht unverfänglicher Begriff für so 'n Sch…! Die wissen schon, warum sie das nicht beim Namen nennen :wink:
Gruß
Jens