Urkundenfälschung

Hallo,
ich benötige eine rechtliche Bewertung von folgendem theoretischen (=angenommenem!) Tatbestand:
Ich wäre arbeitslos, möchte in eine neue Wohnung ziehen, weiß aber von anderen, daß der Vermiete etwas gegen arbeitslose hat und ihnen die Wohnung nicht gibt.
Aber ich habe einen Freund, der ein kleines Unternehmen hat. Ich fälsche einen Arbeitsvertrag und seine Unterschrift darunter. Bei einem Besuch in seinem Büro setze ich seinen Firmenstempel unter den Vertrag!
Der Vermieter erkennt das Dokument an und unterzeichnet den Mietvertrag.
Alles fliegt durch einen Zufall auf. Der Vermieter könnte z.b. im Müll „Schriftproben der Fälschung finden“ ****würg****
Der Mietvertrag wäre wegen Betrugs ungültig, ich müßte auf die Strasse. Hab’ aber Glück, denn der Staatsanwalt schickt mich eh in den Knast!
Doch mein (sehr sehr sehr guter) Kumpel sagt, der Arbeitsvertrag sei rechtens - die Unterschrift sei von ihm - obwohl jeder sieht, daß es jemand anderes geschrieben hat!

Kann er mich retten?

Wer kann mir erklären wie diese Situation juristisch ausgeht?!

Vielen Dank und schönen Gruß,
Michael

Hallo Michael,

Doch mein (sehr sehr sehr guter) Kumpel sagt, der
Arbeitsvertrag sei rechtens - die Unterschrift sei von ihm -
obwohl jeder sieht, daß es jemand anderes geschrieben hat!

Kann er mich retten?

Nein, er kann dich nicht retten und muss selbst sogar noch ggf. wegen Falschaussage und Strafvereitelung mit eigener Verfolgung rechnen, wenn objektiv feststellbar ist, dass die Unterschrift eben nicht von ihm ist. Die Urkunde ist und bleibt trotz des Anerkenntnisses falsch und damit bleibt die Strafbarkeit der Urkundenfälschung bestehen. Eine echte Urkunde muss die Originalunterschrift enthalten und wird nicht dadurch echt, dass der angebliche Aussteller sie später gegen sich gelten lassen will oder sie legitimiert.

Gruß vom Wiz

*disclaimer: dieser text ist hypothetisch und soll nur illustrieren, was perfide mistkerle sich alles einfallen lassen könnten, von dem inhalt distanziere ich mich und rufe laut: PFUI!*

Hallo,

Ersttäter? Na, dann geh locker ran, vielleicht ein paar Tagessätze Geldstrafe (nicht vergessen, vor Gericht Reue zu heucheln).

Aber ich würde das anders aufziehen: Geh zu dem Vermieter, sag ihm, mit Mietzahlungen deinerseits könne er nicht rechnen. Sag ihm, er könne dich gerne aus der Wohnung klagen. Sag ihm, er könne dann die Bude gerne anschließend renovieren, denn du bist irgendwie im Umgang mit Wohnungen gemeinhin nicht so pfleglich, leider. Sag ihm, er könne dann natürlich versuchen die Miete einzuklagen, wenn es ihm Spaß macht. Sag ihm, du hast eine Tüte, in der du Mahnbescheide und ähnlichen Müll sammelst, um es einmal im Jahr ins Altpapier zu werfen.

Schraube deinen Briefkasten ab (Unzustellbarkeit!). Türspion einbauen (wenn der Briefträger klingelt oder sonst wer). Trage Sorge, daß kein ausreichend großer Schlitz am unteren oder oberen Türrand ist, durch den man einen Brief zustellen könnte. Es gibt keine Verpflichtung, einen Briefkasten zu haben, hehe.

Sag deinem Vermieter, man könne sich aber auch außergerichtlich einigen. Sag deinem Vermieter, gegen eine angemessene Zahlung (drei Monatsmieten cäsh) ziehst du innerhalb 24 Stunden aus. Ach so, und nebenbei soll er die Anzeige zurück ziehen, denn ein laufendes Strafverfahren belastet das Verhandlungsklima.

Verhandel nicht, sondern sage ihm, er soll sich beraten lassen. Sage ihm, dir wäre es egal, ob du gegen eine Abstandszahlung gleich raus gehst, oder neun bis zwölf Monate kostenfrei bei ihm wohnst (höchstens eine kleine Geldstrafe, aber als Arbeitsloser ist dein Tagessatz ohnehin niedrig).

Was mußt du beachten? Sorge dafür, daß das Arbeitsamt dich postalisch erreichen kann. Erkläre gegenüber dem Arbeitsamt „In meiner Wohnung … kann ich keine Post empfangen, da kein Briefkasten vorhanden ist. Sie können mich jedoch postalisch über Herrn/Frau X erreichen, ich werde werktäglich dort persönlich erscheinen und nach Post fragen“. Nicht vergessen, laß Herrn/ Frau X mitunterschreiben („Einverstanden: X“).

Grüßle

Der Antwortassistent

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Hallo Yoyi,

Aber ich würde das anders aufziehen: Geh zu dem Vermieter, sag
ihm, mit Mietzahlungen deinerseits könne er nicht rechnen. Sag
ihm, er könne dich gerne aus der Wohnung klagen. Sag ihm, er
könne dann die Bude gerne anschließend renovieren, denn du
bist irgendwie im Umgang mit Wohnungen gemeinhin nicht so
pfleglich, leider.

als Laie würde ich das ja als Nötigung bezeichnen. Rechtswidrige Drohung, Vorsatz…ja, alles da.

Schraube deinen Briefkasten ab (Unzustellbarkeit!). Türspion
einbauen (wenn der Briefträger klingelt oder sonst wer). Trage
Sorge, daß kein ausreichend großer Schlitz am unteren oder
oberen Türrand ist, durch den man einen Brief zustellen
könnte. Es gibt keine Verpflichtung, einen Briefkasten zu
haben, hehe.

Uns Post ist nicht erst dann zugegangen, wenn sie im Briefkasten ist sondenr wenn sie in den Einflußbereich des Empfängers gelangt. Dafür würde es auch reichen, sie an die Wohunungstür zu kleben ggfs. mit Zeugen.

Gruß,
Christian

Hallo,

Hallo Yoyi,

lol. Denk doch was du willst.

als Laie würde ich das ja als Nötigung bezeichnen.
Rechtswidrige Drohung, Vorsatz…ja, alles da.

Eventuell hat der Vermieter Beweisprobleme *seufz*.

Uns Post ist nicht erst dann zugegangen, wenn sie im
Briefkasten ist sondenr wenn sie in den Einflußbereich des
Empfängers gelangt. Dafür würde es auch reichen, sie an die
Wohunungstür zu kleben ggfs. mit Zeugen.

Klar, der Vermieter hat das Recht auf seiner Seite! Leider dauert das aber ein kleines Weilchen, bis er seinem Recht zur Geltung verhelfen kann. Darum geht es doch hier. Deswegen auch mein lautes: PFUI!

Grüßle

Der Antwortassistent

Hi,

Sag ihm, er

könne dann die Bude gerne anschließend renovieren, denn du
bist irgendwie im Umgang mit Wohnungen gemeinhin nicht so
pfleglich, leider.

als Laie würde ich das ja als Nötigung bezeichnen.
Rechtswidrige Drohung, Vorsatz…ja, alles da.

Lässt sich da nicht sogar zur Abwehr einer Straftat ein Rausschmiss ohne Titel rechtfertigen?

Grüße

Hallo,

Das ist sehr gut, kein Einspruch gegen
einen Vollstreckungsbescheid =
vollstreckbarer Titel. Das macht die Sache
für den Vermieter einfacher

na so blöde wird unser Antisozialer nicht sein. Erst läßt er den Vermieter durch die Instanzen hoppeln (immer schön Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeit, Ärger…). Wenn dann was vollstreckbares kommt, dann ab in die besagte Tüte.

Ich denke, dass ist Sachbeschädigung

Kann der Vermieter ja zivilrechtlich geltend machen.

Und das sollte als Nötigung zu werten sein.

Rechtlich gar nicht so schwierig, aber es besteht eine ziemliche Beweisnot (mündliches Gespräch, keine Zeugen, schließlich ist unser Mieter ein ausgebufftes Schlitzohr).

Ein Titel ist 30 Jahre gültig und die meisten Leute kommen schon :irgendwann wieder auf die Füße und dann wird es richtig teuer.

Ok, dann schalte mal den Gebührenrechner ein: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kosten der Vollstreckung. Juristen und Kaufleute nennen das „Gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen“. Außerdem kann die Wohnung erst weitervermietet werden, wenn der Mieter erfolgreich rausgeklagt und geräumt ist, das Türschloß erneuert wurde (GV macht das bei Räumung kaputt), die Wohnung renoviert wurde (12 Monate?). Erst dann kann die Wohnung besichtigt werden, sagen wir nach weiteren drei bis sechs Monaten findet der Vermieter wieder einen angemessenen Mieter (denn jetzt schaut er sich jeden potentiellen Mietinteressent suuuuuupergenau an, SCHUFA, Empfehlungsschreiben des vorherigen Vermieters usw., deswegen dauert es leider).

Tja, in so einem Fall würde ich unserem Vermieter raten, sich auf das moralisch verwerfliche Geschäft einzulassen und dem Mieter die Kröten in die Hand zu drücken.

Grüßle

Der Antwortassistent

Original message follows:

Hallo,

Sag ihm, du

hast eine Tüte, in der du Mahnbescheide und ähnlichen Müll
sammelst, um es einmal im Jahr ins Altpapier zu werfen.

Das ist sehr gut, kein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid = vollstreckbarer Titel. Das macht die Sache für den Vermieter einfacher

Schraube deinen Briefkasten ab (Unzustellbarkeit!). Türspion
einbauen (wenn der Briefträger klingelt oder sonst wer).

Ich denke, dass ist Sachbeschädigung

Sag deinem Vermieter, man könne sich aber auch
außergerichtlich einigen. Sag deinem Vermieter, gegen eine
angemessene Zahlung (drei Monatsmieten cäsh) ziehst du
innerhalb 24 Stunden aus.

Ach so, und nebenbei soll er die

Anzeige zurück ziehen, denn ein laufendes Strafverfahren
belastet das Verhandlungsklima.

Und das sollte als Nötigung zu werten sein.
Vielleicht lässt sich sogar ein Rauswurf ohne Titel rechtfertigen, weil gedroht wurde, die Wohnung zu zerstören. Das kann ich nicht Beurteilen, würde mich aber selbst interessieren.

Verhandel nicht, sondern sage ihm, er soll sich beraten
lassen. Sage ihm, dir wäre es egal, ob du gegen eine
Abstandszahlung gleich raus gehst, oder neun bis zwölf Monate
kostenfrei bei ihm wohnst (höchstens eine kleine Geldstrafe,
aber als Arbeitsloser ist dein Tagessatz ohnehin niedrig).

Ein Titel ist 30 Jahre gültig und die meisten Leute kommen schon irgendwann wieder auf die Füße und dann wird es richtig teuer.

Grüße

Die Frage in der Praxis ist doch aber…
Theoretisch ist das richtig, aber praktisch:

Behauptet der angebliche Aussteller der Urkunde, der tatsächliche Aussteller („Fälscher“) habe in seinem Namen - also in Stellvertretung - gehandelt, würde man das Gegenteil wohl nicht Beweisen können.
Die Frage ist natürlich ob bei einem Arbeitsvertrag die eigenhändig-persönliche Unterzeichnung der Urkunde durch den Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben ist, oder im Rechtsverkehr vorausgesetzt wird, also eine Vertretung überhaupt mölich ist.
Wenn sie möglich ist so ist wird sich in der Praxis nichts beweisen lassen und niemand wird wegen der Urkundenfälschung bestraft werden können.
In diesem Fall läge nachweisbar lediglich eine inhaltliche Lüge vor, nämlich über das Arbeitsverhältnis, keine Urkundenfälschung.

Die Frage des Betruges im Mietverhältnis bleibt unberührt, falls hier Betrug vorliegt, könnte sich der „Arbeitgeber“ der Beihilfe strafbar gemacht haben.

Oder mache ich hier einen Denkfehler?

M.

gleiches mit gleichem…
Hallo!

Tja, in so einem Fall würde ich unserem Vermieter raten, sich
auf das moralisch verwerfliche Geschäft einzulassen und dem
Mieter die Kröten in die Hand zu drücken.

Und wenn der Vermieter ein genauso dreistes und asoziales ********* ist wie der Mietbetrüger, kann es evtl. passieren daß er sich am Hauptbahnhof nach ein paar gelangweilten Rußlanddeutschen umsieht und den Mietbetrüger mal so richtig durchwalken läßt…

Und dafür hätte ich sogar vollstes Verständnis!

Schönen Gruß von
Robert