Hallo,
Das ist sehr gut, kein Einspruch gegen
einen Vollstreckungsbescheid =
vollstreckbarer Titel. Das macht die Sache
für den Vermieter einfacher
na so blöde wird unser Antisozialer nicht sein. Erst läßt er den Vermieter durch die Instanzen hoppeln (immer schön Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeit, Ärger…). Wenn dann was vollstreckbares kommt, dann ab in die besagte Tüte.
Ich denke, dass ist Sachbeschädigung
Kann der Vermieter ja zivilrechtlich geltend machen.
Und das sollte als Nötigung zu werten sein.
Rechtlich gar nicht so schwierig, aber es besteht eine ziemliche Beweisnot (mündliches Gespräch, keine Zeugen, schließlich ist unser Mieter ein ausgebufftes Schlitzohr).
Ein Titel ist 30 Jahre gültig und die meisten Leute kommen schon :irgendwann wieder auf die Füße und dann wird es richtig teuer.
Ok, dann schalte mal den Gebührenrechner ein: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kosten der Vollstreckung. Juristen und Kaufleute nennen das „Gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen“. Außerdem kann die Wohnung erst weitervermietet werden, wenn der Mieter erfolgreich rausgeklagt und geräumt ist, das Türschloß erneuert wurde (GV macht das bei Räumung kaputt), die Wohnung renoviert wurde (12 Monate?). Erst dann kann die Wohnung besichtigt werden, sagen wir nach weiteren drei bis sechs Monaten findet der Vermieter wieder einen angemessenen Mieter (denn jetzt schaut er sich jeden potentiellen Mietinteressent suuuuuupergenau an, SCHUFA, Empfehlungsschreiben des vorherigen Vermieters usw., deswegen dauert es leider).
Tja, in so einem Fall würde ich unserem Vermieter raten, sich auf das moralisch verwerfliche Geschäft einzulassen und dem Mieter die Kröten in die Hand zu drücken.
Grüßle
Der Antwortassistent
Original message follows:
Hallo,
Sag ihm, du
hast eine Tüte, in der du Mahnbescheide und ähnlichen Müll
sammelst, um es einmal im Jahr ins Altpapier zu werfen.
Das ist sehr gut, kein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid = vollstreckbarer Titel. Das macht die Sache für den Vermieter einfacher
Schraube deinen Briefkasten ab (Unzustellbarkeit!). Türspion
einbauen (wenn der Briefträger klingelt oder sonst wer).
Ich denke, dass ist Sachbeschädigung
Sag deinem Vermieter, man könne sich aber auch
außergerichtlich einigen. Sag deinem Vermieter, gegen eine
angemessene Zahlung (drei Monatsmieten cäsh) ziehst du
innerhalb 24 Stunden aus.
Ach so, und nebenbei soll er die
Anzeige zurück ziehen, denn ein laufendes Strafverfahren
belastet das Verhandlungsklima.
Und das sollte als Nötigung zu werten sein.
Vielleicht lässt sich sogar ein Rauswurf ohne Titel rechtfertigen, weil gedroht wurde, die Wohnung zu zerstören. Das kann ich nicht Beurteilen, würde mich aber selbst interessieren.
Verhandel nicht, sondern sage ihm, er soll sich beraten
lassen. Sage ihm, dir wäre es egal, ob du gegen eine
Abstandszahlung gleich raus gehst, oder neun bis zwölf Monate
kostenfrei bei ihm wohnst (höchstens eine kleine Geldstrafe,
aber als Arbeitsloser ist dein Tagessatz ohnehin niedrig).
Ein Titel ist 30 Jahre gültig und die meisten Leute kommen schon irgendwann wieder auf die Füße und dann wird es richtig teuer.
Grüße