Nochmal bitte, priv. Insolvenz und Mithaftung

Hallo,

muss mich leider nochmals an die Gemeinde wenden.

Mein Mann muss als Selbständiger wahrscheinlich in Kürze private Insolvenz anmelden. Ist Folgeinsolvenz, da einer seiner Hauptauftraggeber ebenfalls Inso angemeldet hat und er nun seine Aussenstände dort in den Wind schreiben kann.

In wie weit können nun im Zuge einer solche Insolvenz Vermögensgegestände, die ich mit in die Ehe gebracht habe, bzw. die mir einmal von meinem Mann geschenkt wurden, mit betroffen sein.
In wie weit können hier Dinge ebenfalls gepfändet werden und wie ist die Nachweisfrage (was gehört wem).

Bin für jede brauchbare Antwort dankbar.

Viele Grüsse

Claudia

Hallo,

grundsätzlich wirtschaften Eheleute eigenständig, es sei denn, zwischen den Eheleuten ist etwas anderes vereinbart. Also behält jeder der Eheleute das alleinige Eigentum an den Gegenständen oder Rechten, die er erwirbt bzw. die er vor Eheschließung erworben hat.

Wichtiger ist da eher die Beweisfrage. Wenn eine Selbständigkeit scheitert, wird ja zu meist eine Zeit mit geringen Umsätzen und auch geringen Einkünften vorangehen. Wenn du in dieser Zeit deinen Mann in seinen geschäftlichen Aktivitäten unterstützt hast (durch Geld), dann hast du sicher dir immer sauber Quittungen geben lassen und außerdem hast du dir zur Sicherung deiner Ansprüche schriftlich das Eigentum an seinen Vermögensgegenständen (jeweils angemessen, z.B. 10.000 Euro gegen Sicherungsübereignung des PKW o.ä.) übertragen lassen *winkmitdemzaunpfahl*.

Praktisch empfielt es sich aber, möglichst gut alles zu trennen, eventuell gründet dein Mann vorübergehend einen eigenen Hausstand (eine Bruchbude anmieten als Meldeadresse, eine alte Matraze in die Bude legen, bißchen alte Klamotten da deponieren, ab und zu die Post lehren). Das erspart Ärger und macht es auch leichter, Sozialleistungen zu beantragen. Kontentrennung ist absolutes muß, sonst werdet ihr nicht glücklich. Auf PC, Fernseher, Video etc. gehört hinten ein Aufkleber: Eigentum von FRAU SEABIRD, Adresse.

Grüßle

Der Antwortassistent

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Hallo,

wie ist die Nachweisfrage (was gehört wem).

Insolvenz - privat oder geschäftlich ?
In den Geschäftsräumen gehört alles dem Verwalter und fremdes Eigentum muß nachgewiesen werden, außerhalb ist’s umgekehrt(soviel ich weiß und ganz einfach ausgedrückt). Aber keine „Ideen“ daraus ableiten !!

Schönen Tag noch.