Schulden geerbt und kurz vor Offenbarungseid

Hallo Experten,

ich brauche dringend Euren Rat, um einen eventuell drohenden Offenbarungseid zu vermeiden.

Durch den Sterbefall meines Vaters habe ich einen ordentlichen Berg Schulden geerbt, da mir einige Sachen nicht bekannt waren. So hatte mein Vater unter anderem für meinen Bruder eine Bürgschaft in Höhe von DM 30.000,-- unterschrieben, bei der noch einschließlich Zinsen DM 27.000,-- zurückgezahlt werden müssen.

Neben diesen Kosten, sowie den Kosten des Beerdigungsinstitutes und der zuständigen Stadtverwaltung (mit diesen habe ich Rückzahlungsvereinbarungen) tritt jetzt auch noch der Rententräger an mich heran und fordert zuviel gezahlte Rente zurück.

Obwohl ich diesen darauf hingewiesen habe, dass ich bis zum Tode meines Vaters keine Vollmacht über sein Girokonto hatte und dieses durch meinen Bruder in den letzten drei Monaten vor dem Tod meines Vaters regelrecht geplündert worden ist (dies ist einwandfrei nachweisbar), will sich der Rententräger bei mir die zuviel gezahlte Rente zurückholen.

Natürlich habe ich einen Fehler gemacht, dass ich auf Zahlungsaufforderungen nicht mehr reagiert habe, da auch der Rententräger nicht darauf reagiert hat, dass noch 2 Brüder - wir dürften meiner Meinung nach doch zu gleichen Teilen geerbt haben - vorhanden sind. Einer wohnt noch in Deutschland, der Andere in Frankreich.

Heute nun hatte ich Besuch vom Gerichtsvollzieher und ich habe jegliche Zahlung abgelehnt. Auch den Versuch, mich davon zu überzeugen den geforderten Betrag per Ratenzahlung zu begleichen, habe ich abgelehnt.

Von einer Pfändung in der Wohnung wurde Abstand genommen, jedoch wurde mir angedroht, dass ich notfalls zwangsweise zum Offenbarungseid vorgeführt werde. Würde ich diesen Leisten, könnte dies sehr negativ für meine berufliche Zukunft sein.

Teilweise einsehen würde ich, dass ich ein Drittel des geforderten Betrages zurückzahle.

Wer kann mir einen Tipp oder rechtliche Hinweise geben, wie ich mich weiter verhalten soll.

Da es 1 Minute vor 12 ist, bin ich für jeden schnellen und fachlichen Rat dankbar.

Norbert

Hallo Norbert.
Der erste Schritt ist es, die Erbschaft auszuschlagen. Falls dies noch möglich ist, tue es sofort. Weitere Infos bekommst Du vom zuständigen Nachlaßgericht. Aber beweg Dich schnellstens dahin. Es gibt nur eine bestimmte Zeit hierfür.

Dann solltest Du Dich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Solltest Du das Geld für den Anwalt nicht haben, versuch es über das Armenrecht. Auch hierzu gibt der Anwalt sicherlich Auskunft. Aber such Dir den richtigen und erfahrenen Anwalt.

Hallo Norbert,

erstmal vorneweg: Ratschläge in diesem Brett können kein Ersatz für den Gang zum Rechtsanwalt sein, wenn es wirklich eng wird.

Zum Problem: Der Offenbarungseid heißt heute eidesstattliche Versicherung (über die Vermögensverhältnisse). So schnell geht es auch nicht, daß Du dazu zwangsweise vorgeführt wirst. Dazu könnte es nur kommen, wenn Du Termine grundlos verstreichen läßt und auf Tauchstation gehst, statt Dich mit Gläubigern zu einigen.
Aber der Reihe nach: Warum hast Du die Erbschaft überhaupt angenommen? Niemand wird gezwungen, Schulden zu erben. Bitte lasse diesen Problemkreis von einem Rechtsanwalt klären.
Wenn das Kind aber schon in den Brunnen gefallen ist, liste alle Verbindlichkeiten auf und kläre deren Stichhaltigkeit und Rechtsgrundlage.
Wenn auch das nichts bringt, gehe zu einer Schuldnerberatung. Kratze nötigenfalls das letzte Geld zusammen, um mit Hilfe eines Rechtsanwalts ein privates Insolvenzverfahren durchzuziehen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Norbert,

als erstes empfehle ich Dir zu klären, wer eigentlich geerbt hat und wer nicht. Dazu muß vom Nachlaßgericht ermittelt worden sein, wer erbberechtigt ist und alle möglichen Erben angeschrieben worden sein, ob sie das Erbe annehmen. Zumindest war das bei mir so. Wenn alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben, außer Dir, dann erhältst Du darüber ebenfalls einen Bescheid bzw. wer nicht ausgeschlagen hat. Es gibt dazu dann auch einen Erbschein. Den hast Du aber scheinbar schon, sonst könntest Du nicht über das Konto des Vaters verfügen, ist das richtig so? Vor einer Annahme eines Erbes sollte man immer erst genau klären, welche und ob Schulden vorhanden sind. Annehmen kann man dann immer noch, man muß sich ja nicht sofort entscheiden.

Ansonsten empfehle ich wirklich den Weg zu einem Anwalt, wenn diese Sache schon so weit fortgeschritten war.

Ulrike

Hallo Norbert,
alles tolle Vorschläge von den Vorschreibern aber leider wenig konstruktiv; wenn der Gerichtsvollzieher bereits bei Dir war, hat er einen Titel, also entweder Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid.
Oder für Ämter und Behörden, die eigene Rechts- und Vollstreckungshoheit haben, ebenfalls einen vollstreckbaren Titel.

Vermutlich müsste, falls Dein Anwalt hier noch Erfolg erkennt, eine Vollstreckungsabwehrklage erhoben bzw. Antrag auf vorläufigen Vollstreckungsschutz erhoben werden; so lange hier kein Gericht für Dich entscheidet, wird der Gerichtsvollzieher weiter vollstrecken, da er offensichtlich einen rechtskräftigen Titel hat.
Bei Forderungen über 8 TDM (?) ist zudem das Landgericht zuständig; das kostet für den Rechtsanwalt einige, vermutlich jedoch vorläufig als Vorschuß ca. 1.500,00 DM, die Du dann zurückbekommst, wenn das Gericht Dir recht gibt, wenn nicht, zahlst Du.

Also erkundige Dich beim Gerichtsvollzieher bzw. laß Dir Kopien der „Titel“ geben und mache dann einen Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt; erkläre ihm vorher kurz, um was es geht und erkundige Dich nach den Kosten für die Beratung; manchmal hilft ein kurzer Blick in die Unterlagen, manchmal muß der Ra etwas länger blättern; aber , ohne Anwalt läuft da nichts mehr.

Außerdem kommst Du nicht son „ohne Weiteres“ an ein Erbe; Dir wird mitgeteilt, ob das Erbe auch mit Verbindlichkeiten belastet ist -
ich habe den Eindruck, die Angelegenheiten liegen bei Dir einige Monate schon zurück??
Peter

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