Hallo Ihr Wissenden!
Wie erfahre ich denn vom Tod meines Vaters, der in einer anderen Stadt wohnt, seiner Familie nie was von dem Fehltritt erzählt hat und die gar nicht wissen das da noch ein Erbe lebt? Ich will ja kein Theater machen aber ein paar Familiefotos hätte ich schon ganz gerne. Von wegen der Roots. In meiner Geburtsurkunde steht zwar Vater unbekannt, doch hat er seinerzeit Mammilein schriftlich bestätigt das er die Vaterschaft anerkennt.
Grüße Owi
Ich kann zwar über familien- und erbrechtliche Angelegenheiten nicht ausführliche Aussagen machen, man sollte jedoch 2 Sachen beachten und trennen:
Wie erfahre ich denn vom Tod meines Vaters?
Das Problem liegt darin, daß man grundsätzlich keine Auskunftsansprüche gegen dessen Familienmitlieder geltend machen kann. Hier ergibt sich Dein Recht auf Information zwar wohl aufgrund eines möglichen Pflichtteilsanspruchs (ob dieser besteht, ist etwas komplizierter und kann nach den wenigen Informationen nicht festgestellt werden, dürfte im Hiblick auf die fehlende Eintragung in der Geburtsurkunde aber sehr schwierig werden). Dieser Anspruch kann sich aber nur gegen das Nachlaßgericht richten, nicht gegen die Nachkommen.
Ein paar Familiefotos hätte ich schon ganz gerne. Von wegen der Roots.
Einen allgemeinen Anspruch auf „Familiensachen“, also Fotos, oder so gibt es nicht. Wem diese Sachen gehören, richtet sich allein danach, wer sie erbt, bzw. in wessen Eigentum sie schon jetzt stehen. Hier gibt es wohl rechtlich keine Möglichkeit.