HILFE Kirchenbeitrag !

Hi!

Vor ca. 2 Jahren habe ich das 1.mal ein Schreiben bzw. eine Rechnung über den Kirchenbeitrag erhalten, habe jedoch nie etwas eingezahlt.
Habe der Kirche einen geringeren Betrag vorgeschlagen, dies konnten sie jedoch nicht akzeptieren.
Daher bin ich vor kurzem ausgetreten.
Meine Frage nun: muss ich den Beitrag der letzten 2 Jahre wirklich nachzahlen??

Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht??
DANKE!

Kirchgeld ? Ist doch freiwillig, kann Dich
doch niemand zwingen. Ich habe vor meinem
Kirchenaustritt nicht einmal Kirchgeld ge-
zahlt ! Wieso auch ? Die bekommen ja die
Kirchensteuer anteilig … Das reicht m.E.

Bist Du eigentlich aus D. ?

°Falk°

Nein, bin aus Ö. Da ist die gesetzl.Grundlage ev. anders? Ich habe schon so eine Art Mahnung bekommen!! Und weiss jetzt echt nicht, was ich tun soll. Denn ich sehe eigentlich nicht ein, warum ich es zahlen sollte - ich bin nie gefragt worden, ob ich dieser komischen Organisation beitreten möchte. Ich befürchte aber, gesetzlich sieht es anders aus. Hab mal von einem Bekannten gehört, dass die Kirche einen sogar pfänden kann!!!
Kirche = Mafia??? frag ich mich da!!

Kann wohl …
Hi Falk :o)

Wieso auch ? Die bekommen ja die

Kirchensteuer anteilig … Das reicht
m.E.

Bei uns nicht. Kirchensteuervorschreibung kommt extra. Und Kirchenbeitrag = Kirchensteuer. Und muß bezahlt werden solange man nicht austritt.

Zum Thema Mafia: Keiner zwingt dich in der Kirche zu sein. Nur solange man dabei ist muß man auch zahlen. Ist rechtlich ziemlich eindeutig.

°wink°

Tiger

Hallo Daniela!
Wenn Du Einkünfte aus nichtselbst. Tätigkeit erzielst und Mitglied der Kirche bist, werden die Beiträge an die Kirche automatisch von Deinem AG abgeführt.
Nun stellt sich mir die Frage, ob Du evtl. einen Einkommensteuerjahresausgleich gemacht hast und dort eine Rückzahlung an das FA leisten mußtest?
In diesem Fall könnte auch die Kirche eine Rück - bzw. Nachzahlung von Dir fordern.
Andernfalls habe ich ich von einer Bekannten erfahren, daß ihr AG keine Lohnsteer (gering, da Azubi) abgeführt hat und sie die Nachzahlung zu leisten hatte.

Vielleicht in DE aber nicht in AT …
Hi Melly :o)

Wenn Du Einkünfte aus nichtselbst.
Tätigkeit erzielst und Mitglied der
Kirche bist, werden die Beiträge an die
Kirche automatisch von Deinem AG
abgeführt.

Nein, bei uns eben nicht. Die Beitragsvorschreibung ergeht von der Kirche direkt an den AN

°wink°

Tiger

Hallo Tiger.

Uuuppss…was heißt denn „bei uns eben nicht“?
Wo steckt ihr denn?

Hi Tiger!

Ich bin aber nie in die Kirche eingetreten - wurde ich jemals gefragt?? NEIN !!
Meine Eltern sind vielleicht bei meiner Taufe für mich eingetreten, aber nicht ich! Warum wurde ich nicht gefragt, ob ich das „JA“ meiner Eltern fortsetzen will??
Es ist doch eine Mafia - ich bin (bzw. mittlerweile war) in dieser Organisation, obwohl niemand mich um mein Einverständnis gefragt hat!!
Ausserdem hab ich von einem Bekannten gehört, dass „die Kirche“ sogar mal zu ihm in die Firma gekommen ist, um ihn lohnzupfänden!! Das ist ja eine Frechheit, das ist Rufschädigung - man wird GEZWUNGEN von der ach so heiligen, guten Kirche!! Wie gibts das???

LG. Dani : )

Huhu Dani :o))

Ich bin aber nie in die Kirche
eingetreten - wurde ich jemals gefragt??
NEIN !!
Meine Eltern sind vielleicht bei meiner
Taufe für mich eingetreten, aber nicht
ich!

Tja, deine Eltern haben als deine Erziehungsberechtigten deine „Mitgliedschaft“ angeleiert. Solange du ohne eigenes Einkommen warst (oder noch in der Ausbildung standest) waren auch keine Kirchenbeiträge fällig, aber als du eigenes Geld verdientest ging´s los …

>Warum wurde ich nicht gefragt, ob

ich das „JA“ meiner Eltern fortsetzen
will??

Sieh´s mal von der Seite: Es fragt dich auch keiner ob du Lohn- bzw. Einkommenssteuer zahlen willst … °grins°

Es ist doch eine Mafia - ich bin (bzw.
mittlerweile war) in dieser Organisation,
obwohl niemand mich um mein
Einverständnis gefragt hat!!

Wie bereits gesagt: Deine Eltern haben mit deiner Taufe dieses Einverständnis für dich abgegeben. Eigentlich sind sie dran schuld, daß du jetzt Kirchensteuer zahlen mußt. Und dein Fehler war, daß du dich nicht rechtzeitig drum gekümmert hast aus der Kirche auszutreten. „Rechtzeitig“ heißt hier bevor die Verpflichtung zur Leistung der Steuer entstand.

Ausserdem hab ich von einem Bekannten
gehört, dass „die Kirche“ sogar mal zu
ihm in die Firma gekommen ist, um ihn
lohnzupfänden!!

Klar, dürfen sie. Die meisten nehmen die Kirchensteuervorschreibung auf die leichte Schulter und wundern sich dann, daß diese Forderung rechtlich durchgesetzt wird.

Das ist ja eine
Frechheit, das ist Rufschädigung - man
wird GEZWUNGEN von der ach so heiligen,
guten Kirche!! Wie gibts das???

Es stellt sich wieder die gleiche Frage: Warum ist dein Bekannter dann nicht rechtzeitig ausgetreten ? Wahrscheinlich nicht dran gedacht bzw. vergessen, dann auf die Vorschreibungen nicht geantwortet, Erlagschein weggeschmissen usw. … naja, die Lohnpfändung ist dann das Ende vom Lied …

LG. Dani : )

Sag mal, wenn du noch studierst mußt du aber eigentlich keine Kirchensteuer zahlen …

°wink°

Tiger