Rente

hallo,

wie lange muss ein deutsche mindesten in deutschland arbeiten um anschpruch auf die rente zu haben?

danke

gema

Wenn sich das nicht geändert hat…
Hi Gema!
sollte sich das nicht geändert haben, beträgt diese Zeit fünf Jahre.
Sollte es sich geändert haben (was ich nicht glaube) wird sich hier gewiß jemand melden.

Schöne Grüße
Helena

PS. Ah! Und damals habe ich erfahren, daß wenn man vor hat, Deutschland für immer zu verlassen, kann man sich die rentenbeiträge zurück zahlen lassen. DAS PROBLEM bzw RISIKO dabei ist dann, sollte derjenige aus welchen Grund auch immer, wieder zurück wollen, so darf er. ABER: Dann wird diese Rente nicht angerechnet (logisch!) SELBST DANN NICHT wenn man das ganze erhaltene Geld zam Zimsen zurück bezahlt. (Als beispiel: Der Türke A entscheidet sich, zurück in die Türkei zu fahren und Deutschland endgültig zu verlassen. Er meldet das und kriegt zB 7000 EUR zurück aus seinem Rentenbeitrag. So weit OK: Nun, nach 3 Jahre, kommt A wieder her und will die bezahlten Beiträgen zurückzahlen, einschl. Zinsen. Dafür möchte er aber das die vor der Ausreise einbezahlten Zeit, zurück anerkannt bekommen. Nein: Es geht nicht.)

Hallo Gema,

wenn du nähere Info´s möchtest, stöber mal hier:

http://www.sozialgesetzbuch.de/rententips/lexikon/in…

Unter anderem findet sich dort folgendes:
Die Rente kann nur gezahlt werden, wenn eine gewisse Anwartschaft besteht. Derjenige, der bereits für 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt hat, hat damit eine Anwartschaft auf die Regelaltersrente mit 65 Jahren erworben. Er erhält diese Leistung aber erst dann, wenn er 65 Jahre alt ist und die Regelaltersrente beantragt.

Gruß
Ann

Danke für die Info - das wußte ich gar nicht!

Ich hoffe, sie liest es trotzdem!

Ann

danke an alle, ich dachte die 5 jahre waeren nur fuer auslaender

ciao
gema

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Ann!

Dann erkläre ich es Dir eben kurz, ja?

Wenn Deine Antwort direkt mit der Urfrage zu tun hat, solltest Du am besten, diese Frage anklicken. Sollte der Poster das Feld „Antworten auf diesen Posting gehen Dir per EMail zu“ dann bekommt er den versprochenen Mail und erfährt somit, daß es eine Antwort gegeben hat.

Klickst Du dagegen eine Antwort auf diese Urposting an, so kriegt der Urposter kein Mail und somit erfährt u.U. nicht, daß du sie geantwortet hast.

Mit anderen Wörtern: Man soll immer die Frage anklicken, auf der ich direkt mit meinem verfaßten Text eine Antwort gebe.

Viel spaß bei WWW und alles Gute!
Schönen Gruß aus Nürnberg!
Helena
PS Das gilt für alle Internetforen, soviel ich weiß -zumindest für alle wo ich mal drin war.

Danke für die Info - das wußte ich gar nicht!
Ich hoffe, sie liest es trotzdem!
Ann

Hi Gema!

danke an alle,

Gerne!

ich dachte die 5 jahre waeren nur fuer auslaender.

Warum soll für Ausländer einen anderen Gesetz gelten als für Einheimischen???

Frag sich, mit schönen Gruß
Helena