Hallo zusammen,
wer hat Informationen darüber ob es rechtsverbindliche Entscheidungen darüber gibt wann ein neu geplanter Dienstplan für den nächsten Monat erstellt sein muß bzw. den betroffenen Kollegen und Kolleginnen vorgelegen haben muß?
Es gibt verschiedene Veröffentlichungen in dem Bereich wo davon gesprochen wird, das ein Dienstplan 14 Tage vor Beginn vorliegen muß. Es gibt aber keinen Hinweis zu der Rechtsquelle.
Freue mich auf News was den Dienstplan und seine Veröffentlichung angeht. Gruß Winni
Hallo.
Das kann man so nicht sagen. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Nach dem TzBfG zum Beispiel wäre eine Einteilung im Dienstplan bei Arbeit auf Abruf bis zu 4 Tage vorher möglich. Am besten ist, man hat einen BR, welcher hier für eine klare saubere Linie sorgt.
Gruß,
LeoLo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke,
ich bin selber Mitglied des BR zuständig im BAT Bereich.
Die Frage stellt sich weil in einer Loseblattsammlung daraufhin gewiesen wird das " der Dienstplan 14 Tage vorher vorliegen muß…" Auf Nachfrage beim Verlag wurde auf den BAT hingewiesen. Doch da findet sich nichts. Eine Frage bei Verdi kann ich mir schenken, da kommt garnichts weil absolute Unkenntnis.
gruß
Winfried
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
ich bin selber Mitglied des BR zuständig im BAT Bereich.
Die Frage stellt sich weil in einer Loseblattsammlung
daraufhin gewiesen wird das " der Dienstplan 14 Tage vorher
vorliegen muß…" Auf Nachfrage beim Verlag wurde auf den BAT
hingewiesen. Doch da findet sich nichts. Eine Frage bei Verdi
kann ich mir schenken, da kommt garnichts weil absolute
Unkenntnis.
Na, dann frag doch als BR-Mitglied den AG. Er soll Dir die Passage mal zeigen. Einen BAT muß er ja im Haus haben. (Hab auf die Schnelle auch nichts dergleichen gefunden)
Gruß,
LeoLo