Ausbildungsvertrag

Hallo, ist es möglich einen bereits unterschriebenen Ausbildungsvertrag „zurückzuziehen“, falls er jemanden nicht (andere Stelle) entspricht?

Danke für die Hilfe

MFG

Hallo.

„Zurückziehen“ geht nicht. Aber: Ein Ausbildungsvertrag nach dem BBiG kann auch vor Arbeitsantritt jederzeit schriftlich ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

Gruß,
LeoLo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Antwort, aber kann der Ausbildungsvertrag vor dem Beginn der Ausbildung von „meine Seite“ zurückgezogen werden, wenn ich etwas anderes in Ausicht habe??
Hat das irgendwelche Folgen für mich?

Schönen tag noch *g*

Hallo.

„Zurückziehen“ geht nicht. Aber: Ein Ausbildungsvertrag nach
dem BBiG kann auch vor Arbeitsantritt jederzeit schriftlich
ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

Gruß,
LeoLo

Danke für die Antwort, aber kann der Ausbildungsvertrag vor
dem Beginn der Ausbildung von „meine Seite“ zurückgezogen
werden, wenn ich etwas anderes in Ausicht habe??
Hat das irgendwelche Folgen für mich?

Schönen tag noch *g*

Hallo

Wie bereits geschrieben: wenn Du deine Ausbildung woanders machen möchtest, schickst Du dem AG, wo Du schon einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, eine schriftliche Kündigung (per Einwurfeinschreiben). Die Kündigung wird bei Zugang des Schreibens wirksam. Eine Frist mußt Du nicht einhalten. Folgen hat es keine.

Der Knackpunkt ist eben, Du kannst den Vertrag nicht „zurückziehen“ sondern mußt ihne eben „schriftlich kündigen“. Das ist ein wichtiger Unterschied.

Gruß,
LeoLo