Guten Morgen zusammen,
ich weiß, daß das Bundessozialgericht in 2001 entschieden hat, daß gezahltes Urlaubs und Weihnachtsgeld auch bei der Berechnung von Krankengeld und anderer Lohnersatzleistungen mit zu berücksichtigen ist.
Gilt das auch für die Jahre vor 2001 und wie lange zurück?.
Wie hat eine Rückforderung zu erfolgen?
Gruss Hermann
Ganz kurze Antwort
Hi!
Guckst Du hier
http://www.erzbistum-bamberg.de/arbeitslosenberatung…
unter
Das Einmalzahlungsneuregelungsgesetz
LG
Guido
Danke Guido, super Hinweis!
Gruss
Hermann47
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