Hallo
Nehmen wir mal an, dass jemand arbeitslos wird und durch irgendwelche Umstände eine Sperrzeit auferlegt bekommt. An dem Tag, an dem er sich arbeitslos meldet, gibt er einen Antrag auf Existenzförderung Überbrückungsgeld b.z.w. „ICH-AG“ ab. Wie wirkt sich nun die Sperrzeit aus?
Die Vermutung ist, dass ja durch die Sperrzeit keine Lohnersatzzahlungen (AG, ALG) gezahlt werden und damit eine Voraussetzung z.B. bei der „ICH-AG“ Förderung entfällt. Ist das richtig? Wird die Sperrzeit auf die Förderung angerechnet (also Monate Förderung - Sperrzeit) oder wird die Sperrzeit angerechnet, wenn man wieder in die Arbeitslosigkeit geht (bei Scheitern der Selbstständigkeit)?
Gruß Jens
Hallo,
heir ist wichtig festZuhalten was beantragt wurde. Es gibt am arbeitsamt Zwei varianten der existenZförderung.
- Überbrücksungsgeld
Beim überbrückungsgeld wird die übergangsZeit vom angestelltenverhältnis Zum selbständigendasein nur unterstütZt und er Lebensunterhalt gesichert. beim überbrückungsgeld erhält man trotZ SperrZeit die leistungen sofort allerdings werden am ende die SperrZeit wochen abgeZogen. d.h. bei 6 Wochen SperrZeit bekommt man 6 Wochen weniger Geld, diese werden aber erst am ende abgeZogen. Man erhält sofort leistungen, die nur früher aufhören
- ICH AG
das Ziel der IchAG Förderung ist nur die soZiale Absicherung. Das geld das man da erhält ist so geplant, dass dieses für die Krankenversicherung und für die Pflegeversicherung / Rentenversicherung verwendet werden muss. Wenn man nun vom Arbeitsamt eine SPerrZeit bekommen hat, dann bekommt man die Leistungen erst, wenn die SperrZeit vorbei ist. ZusätZlich erhält man im endeffekt weniger geld.
Die beste lösung sit, man wartet mit der anmeldung der ICHAG bis Zum Zeitpunkt woe die SperrZeit vorbei ist. Dann kann man Antrag stellen, bekommt sofort seine Leistungen und man bekommt auch die vollen 3 Jahre und nicht „3 Jahre minus SperrZeit“.
Mfg
highspeed24
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Hallo
Also hab ich das jetz richtig verstanden dass du meinst, das wenn bei antragstellung (ICH AG) eine Sperrzeit vorhanden ist, diese nicht für die gewährung al ssolche relevant ist, sondern nur für die dauer der Gewährung?
Mir ist erzählt worden, da in der sperrzeit keine AG bzw ALH gezahlt wird, auch die vorraussetzung für die Gewährung der Zuschüsse (ICH AG) nicht erfüllt werden.
da kann ich nur davon ausgehen wie es hier in bayern ist. das könnte unter umständen von bundesland zu bundesland verschieden sein.
aber hier ist die gewährung der zuschüsse für die 3 jahre (ichag) nicht abhängig von der sperrzeit. es ist nur so das während der sperrzeit kein zuschuss gezahlt wird.
mfg
highspeed24
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Hallo
Danke für deine Ausführung
Ich werds ja dann (eventuell) sehen
Gruss jens