verspätete Beweisangebote im Berufungsverfahren

Wegen Ruhestörung fand ein Prozess in erster Instanz vor dem Amtsgericht statt. Dieses hat ohne weitere Beweisaufnahme der Klägerpartei rechtgegeben und die Unterlassung ruhestörender Maßnahmen nach 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens (Türenknallen, Muzizieren, Schreien, Werfen von Gegenständen, Hundegebell, Pfeifen und rufen nach dem Hund) angeordnet.

Der Beklagte ging in Berufung: Wegen Verfahrensfehler. Nun ja es wurde eben nur auf grund des Lärmprotokolls der Klägerin das Urteil gesprochen.

Weder in der Berufungsbegründung noch in späteren Schriftsätzen hat der Beklagte Beweise vorgelegt. Plötzlich während der mündlichen Verhandlung im ANschluss an die Beweisaufnahme legte die Beklagtenpartei Aufträge vor, die beweisen sollen, dass zu 5 Terminen die Beklagten die da waren. Die Beklagten wollen darüber hinaus erreichen, dass das Lärmprotokoll, welches mit dem Zeugen X (=Mitbewohner der Kläger) als Parteivortrag und nicht als Beweis gilt und zusätzlich dass durch die 5 Aufträge dargelegt werden soll, dass das gesamte Protokoll falsch ist und zudem der Zeuge X falsch vorträgt

  1. Sind so spät eingereichte Beweisangebote nicht als verspätet zurückszuweisen?
  2. Sind Lärmprotokolle tatsächlich keine Beweise?
  3. Gibt es Urteile mit AZ zum nachlesen?
  4. Kann daraus wirklich eine " Falschaussage" gestrickt werden, obwohl der Zeuge X das sogar gesehen hat?

Hallo, mir ist die Situation nicht ganz klar, wollen aber mal sehen…

Plötzlich während der mündlichen Verhandlung im ANschluss an die
Beweisaufnahme legte die Beklagtenpartei Aufträge vor, die
beweisen sollen, dass zu 5 Terminen die Beklagten die da
waren.

Leider kann ich den Satz nicht ganz verstehen, was genau soll hier bewiesen werden?

  1. Sind so spät eingereichte Beweisangebote nicht als
    verspätet zurückszuweisen?

Das kommt darauf an. Nach § 296 ZPO kann das passieren, liegt aber im Ermessen des Gerichts. Die Frage ist hier, ob durch neue Beweisanträge eine Verzögerung eintritt und ob die Partei die Verspätung ausreichend entschuldigt. Das kann ich jetzt hier natürlich nicht feststellen.
In der Berufungsverhandlung sieht das nach den neuen ZPO-Regelungen hierfür etwas anders aus, da hier inzwischen strengere Vorschriften herrschen. Allerdings ist zunächst einmal grundsätzlich nur neuer Tatsachenvortrag nicht mehr möglich. Mit Beweisangeboten ist das nicht ganz so. Letztlich wird es aber schwer sein, ein Beweisangebot, daß man in der ersten Instanz bringen konnte, erst in der zweiten anzubieten. Allerdings sind da die Aussagen auch etwas unklar, da das Beweisangebot ja anscheinend doch noch in der ersten Verhandlung (nach der Beweisaufnahme) gebracht wurde. Insgesamt kann man hierzu aufgrund der wenigen Informationen wenig sagen. Man kann aber davon ausgehen, daß das Berufungsgericht das gut beurteilen kann.

  1. Sind Lärmprotokolle tatsächlich keine Beweise?

Nein. Ein Lärmprotokoll ist keine Urkunde oder sonstiger Beweis, das aus sich heraus das Geschehen wiedergibt. Ein Lärmprotokoll gibt ja schließlich nichts anderes wieder als das, was die Partei auch mündlich vorträgt. Die Tatsache, daß das irgendwann mal aufgeschrieben wurde, ändert hieran nichts. Auf dies Art könnte man sich leicht Beweise für jeden beliebigen Fall besorgen.

  1. Kann daraus wirklich eine " Falschaussage" gestrickt
    werden, obwohl der Zeuge X das sogar gesehen hat?

Das kommt natürlich immer darauf an, ob das Gericht glaubt, der Zeuge sage die Wahrheit oder nicht (für den Zivilprozeß), bzw. ob es davon ausgeht, daß der Zeuge vorsätzlich falsch aussagt (für den möglicher Weise folgenden Strafprozeß)

Sorry, war wohl etwas abgelenkt!

Hallo, mir ist die Situation nicht ganz klar, wollen aber mal

sehen…

Plötzlich während der mündlichen Verhandlung im ANschluss an die
Beweisaufnahme legte die Beklagtenpartei Aufträge vor, die
beweisen sollen, dass zu 5 Terminen die Beklagten die da
waren.

Leider kann ich den Satz nicht ganz verstehen, was genau soll
hier bewiesen werden?

Die Beklagten wollen beweisen, dass sie an 5 Terminen, welche im Protokoll genannt sind, nicht zu hause waren, sondern eben bei Kunden - nachts, zu zweit - Allerdings kann man die Termine schon wieder relativieren, wenn man Anfahrtszeit etc. nimmt, bleiben nur noch 2 Termine übrig.

  1. Sind so spät eingereichte Beweisangebote nicht als
    verspätet zurückszuweisen?

Das kommt darauf an. Nach § 296 ZPO kann das passieren, liegt
aber im Ermessen des Gerichts. Die Frage ist hier, ob durch
neue Beweisanträge eine Verzögerung eintritt und ob die Partei
die Verspätung ausreichend entschuldigt. Das kann ich jetzt
hier natürlich nicht feststellen.
In der Berufungsverhandlung sieht das nach den neuen
ZPO-Regelungen hierfür etwas anders aus, da hier inzwischen
strengere Vorschriften herrschen. Allerdings ist zunächst
einmal grundsätzlich nur neuer Tatsachenvortrag nicht mehr
möglich. Mit Beweisangeboten ist das nicht ganz so. Letztlich
wird es aber schwer sein, ein Beweisangebot, daß man in der
ersten Instanz bringen konnte, erst in der zweiten anzubieten.
Allerdings sind da die Aussagen auch etwas unklar, da das
Beweisangebot ja anscheinend doch noch in der ersten
Verhandlung (nach der Beweisaufnahme) gebracht wurde.
Insgesamt kann man hierzu aufgrund der wenigen Informationen
wenig sagen. Man kann aber davon ausgehen, daß das
Berufungsgericht das gut beurteilen kann.

Der Beklagte hatte keinerlei Beweisangebote vorgelegt, weder in der ersten instanz noch im Verlauf des Berufungsverfahrens, erst bei/bzw. im Anschluss an die 2. mündl. Verhandlung/Beweisaufnahme

  1. Sind Lärmprotokolle tatsächlich keine Beweise?

Nein. Ein Lärmprotokoll ist keine Urkunde oder sonstiger
Beweis, das aus sich heraus das Geschehen wiedergibt. Ein
Lärmprotokoll gibt ja schließlich nichts anderes wieder als
das, was die Partei auch mündlich vorträgt. Die Tatsache, daß
das irgendwann mal aufgeschrieben wurde, ändert hieran nichts.
Auf dies Art könnte man sich leicht Beweise für jeden
beliebigen Fall besorgen.

Wie kann man sich dann wehren? Dann gibt es wohl ein recht auf Lärm, besonders wenn die Nachbarn Angst haben, gegen den vermeintlichen Ruhestörer auszusagen. Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen

  1. Kann daraus wirklich eine " Falschaussage" gestrickt
    werden, obwohl der Zeuge X das sogar gesehen hat?

Das kommt natürlich immer darauf an, ob das Gericht glaubt,
der Zeuge sage die Wahrheit oder nicht (für den Zivilprozeß),
bzw. ob es davon ausgeht, daß der Zeuge vorsätzlich falsch
aussagt (für den möglicher Weise folgenden Strafprozeß)

Ganz sicher hat der Zeuge nicht falsch ausgesagt, das Problem ist nur zu beweisen, dass die Aufträge vielleicht nicht wirklich von ihm sondern von einem Kollegen waren.

Danke

Der Beklagte hatte keinerlei Beweisangebote vorgelegt, weder
in der ersten instanz noch im Verlauf des Berufungsverfahrens,
erst bei/bzw. im Anschluss an die 2. mündl.
Verhandlung/Beweisaufnahme

Das ist in der Tat sehr spät. Wenn die Partei nicht wirklich gut begründet, warum sie den Beweis erst jetzt anbietet, dann düfte es schwierig werden. Wie hat das Gericht denn diesbzgl. entschieden?

Wie kann man sich dann wehren? Dann gibt es wohl ein recht auf
Lärm, besonders wenn die Nachbarn Angst haben, gegen den
vermeintlichen Ruhestörer auszusagen. Nichts sehen, nichts
hören, nichts sagen

Natürlich gibt es kein Recht auf Lärm. Das ist das alte Problem der Beweisbarkeit von Tatsachen vor Gericht. Diese Hürden haben wir nunmal. Wär das nicht so, könnte ich ohne größeren Aufwand bis nächsten Monat einen Zahlungstitel über ein paar Mio. EUR gegen Dich erwirken. Man glaubt gar nicht, wie viele Leute wirklich unberechtigt klagen. Darunter leiden dann natürlich in Situationen wie diesen Leute wie Du, die jetzt Beweisprobleme haben.
Versetz Dich aber auch mal in die Lage des Richters. Da kommt eine Partei und sagt, die andere hätte das und das gemacht. Die andere Seite sagt natürlich, das stimme nicht. Jetzt sagt die klagende Partei aber, sie bietet als Beweis dafür, daß die andere es doch gemacht habe, einen Zettel an, auf dem draufsteht, wann sie es getan hat. Mal ehrlich: Da ist der Richter wirklich kein bißchen schlauer (und nochmal: Ich habe selbst oft genug miterlebt, daß solche Daten dann tatsächlich falsch waren, wovon ich hier jetzt natürlich nicht ausgehe). Aber darum stellen solche Protokolle halt keinen Beweis dar (da müßte der andere das schon unterschrieben haben, dann wärs wieder einer).

Ganz sicher hat der Zeuge nicht falsch ausgesagt, das Problem
ist nur zu beweisen, dass die Aufträge vielleicht nicht
wirklich von ihm sondern von einem Kollegen waren.

Glaube ich Dir gerne, ich habe nur geschrieben, worauf es im Prozeß ankommt.

Gruß,
Dea

Danke DEA,

ist ganz schön heftig,

Der Beklagte hatte keinerlei Beweisangebote vorgelegt, weder

in der ersten instanz noch im Verlauf des Berufungsverfahrens,
erst bei/bzw. im Anschluss an die 2. mündl.
Verhandlung/Beweisaufnahme

Das ist in der Tat sehr spät. Wenn die Partei nicht wirklich
gut begründet, warum sie den Beweis erst jetzt anbietet, dann
düfte es schwierig werden. Wie hat das Gericht denn diesbzgl.
entschieden?

Die Richterin sah dies als gerechtfertigt an und jetzt werden ständig irgendwelche neuen Beweise vorgetragen, wenn das so weiter geht, nimmt das nie ein Ende! Es wurde ja nur auf Unterlassung geklagt sonst nichts - Keine Räumung, kein Schadenersatz, nur RUHE in der NACHT

Wie kann man sich dann wehren? Dann gibt es wohl ein recht auf
Lärm, besonders wenn die Nachbarn Angst haben, gegen den
vermeintlichen Ruhestörer auszusagen. Nichts sehen, nichts
hören, nichts sagen

Natürlich gibt es kein Recht auf Lärm. Das ist das alte
Problem der Beweisbarkeit von Tatsachen vor Gericht. Diese
Hürden haben wir nunmal. Wär das nicht so, könnte ich ohne
größeren Aufwand bis nächsten Monat einen Zahlungstitel über
ein paar Mio. EUR gegen Dich erwirken. Man glaubt gar nicht,
wie viele Leute wirklich unberechtigt klagen. Darunter leiden
dann natürlich in Situationen wie diesen Leute wie Du, die
jetzt Beweisprobleme haben.
Versetz Dich aber auch mal in die Lage des Richters. Da kommt
eine Partei und sagt, die andere hätte das und das gemacht.
Die andere Seite sagt natürlich, das stimme nicht. Jetzt sagt
die klagende Partei aber, sie bietet als Beweis dafür, daß die
andere es doch gemacht habe, einen Zettel an, auf dem
draufsteht, wann sie es getan hat. Mal ehrlich: Da ist der
Richter wirklich kein bißchen schlauer (und nochmal: Ich habe
selbst oft genug miterlebt, daß solche Daten dann tatsächlich
falsch waren, wovon ich hier jetzt natürlich nicht ausgehe).
Aber darum stellen solche Protokolle halt keinen Beweis dar
(da müßte der andere das schon unterschrieben haben, dann wärs
wieder einer).

am besten man hat dann wohl ein Lärmprotokoll mit vielen verschiedenen Zeugen, die dann auch geladen werden können, das ist doch dann ein Beweismittel, oder?

Gruß,
Dea

am besten man hat dann wohl ein Lärmprotokoll mit vielen
verschiedenen Zeugen, die dann auch geladen werden können, das
ist doch dann ein Beweismittel, oder?

Die Zeugen sind dann das Beweismittel. Ein Lärmprotokoll ist natürlich immer gut, bleibt aber Parteivortrag. Allerdings ist es immer besser, je konkreter der Parteivortrag ist, denn umso höher sind die Anforderungen an den Beklagten, sich erfolgreich zu verteidigen. Wenn man mit konkreten und umfänglich dokumentieren Vorwürfen konfrontiert wird, reicht es nicht mehr aus, einfach „stimmt nett“ zu sagen.
Bestes Vergleichsbeispiel hierfür ist etwa das Gutachten, daß eine Partei nach einem Unfall von einem Sachverständigen über das Auto erstellen läßt. Auch dieses ist kein Beweismittel (nur ein vom Gericht bestellter Gutachter ist das, irgendwie auch verständlich) aber ein sehr konkreter Parteivortrag. Wenn sich der Beklagte nicht sehr detailliert darauf einläßt und dies nachvollziehabr widerlegt, wird er verurteilt.
Gruß,
Dea