Sorry, war wohl etwas abgelenkt!
Hallo, mir ist die Situation nicht ganz klar, wollen aber mal
sehen…
Plötzlich während der mündlichen Verhandlung im ANschluss an die
Beweisaufnahme legte die Beklagtenpartei Aufträge vor, die
beweisen sollen, dass zu 5 Terminen die Beklagten die da
waren.
Leider kann ich den Satz nicht ganz verstehen, was genau soll
hier bewiesen werden?
Die Beklagten wollen beweisen, dass sie an 5 Terminen, welche im Protokoll genannt sind, nicht zu hause waren, sondern eben bei Kunden - nachts, zu zweit - Allerdings kann man die Termine schon wieder relativieren, wenn man Anfahrtszeit etc. nimmt, bleiben nur noch 2 Termine übrig.
- Sind so spät eingereichte Beweisangebote nicht als
verspätet zurückszuweisen?
Das kommt darauf an. Nach § 296 ZPO kann das passieren, liegt
aber im Ermessen des Gerichts. Die Frage ist hier, ob durch
neue Beweisanträge eine Verzögerung eintritt und ob die Partei
die Verspätung ausreichend entschuldigt. Das kann ich jetzt
hier natürlich nicht feststellen.
In der Berufungsverhandlung sieht das nach den neuen
ZPO-Regelungen hierfür etwas anders aus, da hier inzwischen
strengere Vorschriften herrschen. Allerdings ist zunächst
einmal grundsätzlich nur neuer Tatsachenvortrag nicht mehr
möglich. Mit Beweisangeboten ist das nicht ganz so. Letztlich
wird es aber schwer sein, ein Beweisangebot, daß man in der
ersten Instanz bringen konnte, erst in der zweiten anzubieten.
Allerdings sind da die Aussagen auch etwas unklar, da das
Beweisangebot ja anscheinend doch noch in der ersten
Verhandlung (nach der Beweisaufnahme) gebracht wurde.
Insgesamt kann man hierzu aufgrund der wenigen Informationen
wenig sagen. Man kann aber davon ausgehen, daß das
Berufungsgericht das gut beurteilen kann.
Der Beklagte hatte keinerlei Beweisangebote vorgelegt, weder in der ersten instanz noch im Verlauf des Berufungsverfahrens, erst bei/bzw. im Anschluss an die 2. mündl. Verhandlung/Beweisaufnahme
- Sind Lärmprotokolle tatsächlich keine Beweise?
Nein. Ein Lärmprotokoll ist keine Urkunde oder sonstiger
Beweis, das aus sich heraus das Geschehen wiedergibt. Ein
Lärmprotokoll gibt ja schließlich nichts anderes wieder als
das, was die Partei auch mündlich vorträgt. Die Tatsache, daß
das irgendwann mal aufgeschrieben wurde, ändert hieran nichts.
Auf dies Art könnte man sich leicht Beweise für jeden
beliebigen Fall besorgen.
Wie kann man sich dann wehren? Dann gibt es wohl ein recht auf Lärm, besonders wenn die Nachbarn Angst haben, gegen den vermeintlichen Ruhestörer auszusagen. Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen
- Kann daraus wirklich eine " Falschaussage" gestrickt
werden, obwohl der Zeuge X das sogar gesehen hat?
Das kommt natürlich immer darauf an, ob das Gericht glaubt,
der Zeuge sage die Wahrheit oder nicht (für den Zivilprozeß),
bzw. ob es davon ausgeht, daß der Zeuge vorsätzlich falsch
aussagt (für den möglicher Weise folgenden Strafprozeß)
Ganz sicher hat der Zeuge nicht falsch ausgesagt, das Problem ist nur zu beweisen, dass die Aufträge vielleicht nicht wirklich von ihm sondern von einem Kollegen waren.
Danke