Ist die Aussage richtig, dass ein Arbeitnehmer im Falle eines Umzugs Anspruch auf 1-2 Urlaubstage hat?
Ist die Aussage richtig, dass ein Arbeitnehmer im Falle eines
Umzugs Anspruch auf 1-2 Urlaubstage hat?
Nein, so generell sicher nicht. Gelegentlich gibt es aber Tarif- oder Betriebsvereinbarungen, in denen das festgelegt ist.
Gruß,
Christian
Ist die Aussage richtig, dass ein Arbeitnehmer im Falle eines
Umzugs Anspruch auf 1-2 Urlaubstage hat?Nein, so generell sicher nicht. Gelegentlich gibt es aber
Tarif- oder Betriebsvereinbarungen, in denen das festgelegt
ist.
ah, vielen dank! das heisst, sowas ist direkt mit dem arbeitgeber zu klären oder ggf. im vertrag festgehalten?
gruß, juliane
Hallo
Wenn es vertraglich nicht vereinbart ist, besteht kein Anspruch und Du wärst auf die Kulanz des AG angewiesen.
Gruß,
LeoLo
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Ist die Aussage richtig, dass ein Arbeitnehmer im Falle eines
Umzugs Anspruch auf 1-2 Urlaubstage hat?Nein, so generell sicher nicht. Gelegentlich gibt es aber
Tarif- oder Betriebsvereinbarungen, in denen das festgelegt
ist.Hallo
Wenn es vertraglich nicht vereinbart ist, besteht kein
Anspruch und Du wärst auf die Kulanz des AG angewiesen.Gruß,
LeoLo
Ist es nicht so, dass ein Arbeitgeber auf jeden Fall 1 Tag Urlaub bezahlen muss, sofern der Umzug wegen der Arbeitsstätte stattfindet (um näher daran zu wohnen etc.)?
So hab ich das zumindest in Erinnerung…
Liebe Grüße
Timid
Ist es nicht so, dass ein Arbeitgeber auf jeden Fall 1 Tag
Urlaub bezahlen muss, sofern der Umzug wegen der Arbeitsstätte
stattfindet (um näher daran zu wohnen etc.)?
Nein, genauso wenig wie der Chef beim Ausräumen des versifften Kühlschranks und Tapezieren helfen muß.
Gruß,
Christian
in meinem vertrag gibt es einen extra punkt, unter dem stehen „ereignisse“ bei denen man 1 oder auch 2 tage frei bekommt. neben Todesfällen in der Familie eben auch bei Umzug und Heirat
)
in meinem vertrag gibt es einen extra punkt, unter dem stehen
„ereignisse“ bei denen man 1 oder auch 2 tage frei bekommt.
neben Todesfällen in der Familie eben auch bei Umzug und
Heirat)
Hallo
Eben deshalb hast du Anspruch auf bezahlte Freistellung beim Umzug und andere AN, die so etwas vertraglich nicht explizit vereinbart haben, nicht.
Gruß,
LeoLo
Ist die Aussage richtig, dass ein Arbeitnehmer im Falle eines
Umzugs Anspruch auf 1-2 Urlaubstage hat?
Ich kenn es so, daß man einen Tag frei bekommt. Der ist aber eigentlich nicht wie Urlaub zu behandeln (also nicht für Renovieren und Kartons schleppen).
Er soll dafür sein, daß man sich bei den Ämtern ummelden kann. Und da man dort Wartezeiten hat…
Normal gibt es diesen Tag maximal einmal pro Jahr. Ob er gesetzlich festgelegt ist, würd ich jetzt nicht beschwören.
Gruß Eyeseen
NEIEN!
Hi!
Normal gibt es diesen Tag maximal einmal pro Jahr.
Das mag bei Dir normal sein (ich nehme an, es ist in Deinem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag so festgeschrieben), normal ist das aber nicht!
Ob er
gesetzlich festgelegt ist, würd ich jetzt nicht beschwören.
Dann würdest Du auch einen Meineid leisten - es ist gesetzlich nicht festgelegt
off topic - Gruß vergessen
Sorry
Liebe Grüße
Guido