Gebrauchtwagenkauf mit Garantieversicherung

Hallo,

Viele Gebrauchtwagenhändler gehen dazu über Fahrzeuge nur noch mit Gebrauchtwagengarantie zu verkaufen. Es heisst: „Dann haben wir mit der Sache nichts mehr zu tun“ Wie verhält sich diese Versicherung nun zur gestztlichen Gewährleistung (bzw deFacto Garantie i.d.ersten 6Monaten). Tatsächlich ist es nämlich so, dass die Versicherung nur einen Teil des Schadens trägt, je nach Laufleistung zB nur 90, 80% des Schadens. Die Gewährleistung ginge aber auf 100%. Kann man sich zB 90% von der Versicherung erstatten lassen und die restlichen 10% beim Händler. Oder müsste man gleich zum Händler gehen und ihn erstmal nachbessern lassen ? Das wiederum ist problematisch wenn der Händler weit entfernt seinen Sitz hat, die Garantieversicherung aber jede beliebige Werkstatt bezahlt.
Welche Möglichkeit gibt es den Differenzbetrag zu bekommen den die Versicherung nicht trägt ?
Oliver

Hallo Namensvetter :wink:

Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Paar Schuh,
das hast du ja auch schon erkannt. Aber nur weil er dir eine Gebrauchtwagengarantie anbietet, schließt dies nicht die gesetzliche
Gewährleistung von 2 Jahren (Per AGB auf 1 Jahr verkürzbar) aus.
Sollte der Händler dies trotzdem tun, ist diese Klausel unwirksam.
Theoretisch stehen dir dann sogar 2 Jahre Gewährleistung zu.

Ab 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, das heißt bei allen Schäden die danach auftreten mußt du dem Händler beweisen, das der
Fehler anfänglich, also schon bei Übergabe der Kaufsache, vorhanden
war.

Schöne Grüße

Oliver

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