stellt euch bitte einmal folgendes vor. In einer Stadt gibt es im öffentlichem Nahverkehr eine Ringbahn. Wie zum Beispiel in Berlin. Man steigt ein und kann - vorausgesetzt man nichts anderes zu tun - den ganzen Tag im Kreis fahren ohne dabei auszusteigen.
Was aber ist wenn dann eine Fahrkartenkontrolle kommt und man kein Ticket hat? Normalerweise gibt es doch ein 40 Euro " Sonderticket".
Auf der Eingangstuere steht „befoerderung nur mit gueltigem Fahrausweis“.
Aber jetzt stellt sich die Frage. Eine Befoerdrung im rechtlichem Sinne findet erst in dem Moment statt wenn eine Person bei A eisteigt und bei B wieder aussteigt. Was ist wenn man aber bei der Kontrolle behauptet das man da austeigen wollte wo man auch eingestiegen ist. Rechtlich hat dann doch nie eine Befoerderung stattgefunden. O D E R ?
Also ich weiss noch aus der Fahrschule ( Klasse2).
Faehrt man mit Klasse 2 einen Bus braucht man selbst bei 50 Personen keinen Personenbefoerderungsschein wenn der Sinn der Fahrt keine Befoerderung darstellt. Das heisst wenn die Personen da ausgestiegen sind wo sie auch eingestiegen sind.
Beispiel: Bus soll verkauft werden. Besitzer faehrt und die Fahrgaeste sind potentielle Kaeufer die den Bus waehrend der Fahrt sehen wollen.
Was denkt ihr?
„Schwarzfahrt“ oder Freispruch ( wenn man sich auf beruft nie Befoerdet worden zu sein )
Darum geht es doch. Es ist eine Ringbahn. Spielt doch keine Rolle wo oder wann sie einsteigen oder ob der Zug faehrt oder nicht. Die Frage ist ob eine Beförderung im Sinne des Gesetzes stattgefunden hat wenn man erstmalig den Zug verlaesst wo man eingestiegen ist.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Darum geht es doch. Es ist eine Ringbahn. Spielt doch keine
Rolle wo oder wann sie einsteigen oder ob der Zug faehrt oder
nicht. Die Frage ist ob eine Beförderung im Sinne des Gesetzes
stattgefunden hat wenn man erstmalig den Zug verlaesst wo man
eingestiegen ist.
Die Beförderung findet in dem Moment statt, in dem die Bahn losfährt. Wo Du letztendlich aussteigst ist egal, auch wenn es der Ausgangspunkt ist. Eine Beförderung bedeutet ja nicht zwangsläufig eine örtliche Versetzung. Du könntest ja auch einfach mit der Bahn fahren, um die die Stadt anzuschauen. Wenn Du eine Stadtrundfahrt machst, so endet diese oft wieder am Ausgangspunkt und doch musst du dafür bezahlen.
Die Beförderung findet in dem Moment statt, in dem die Bahn
losfährt. Wo Du letztendlich aussteigst ist egal, auch wenn es
der Ausgangspunkt ist. Eine Beförderung bedeutet ja nicht
zwangsläufig eine örtliche Versetzung. Du könntest ja auch
einfach mit der Bahn fahren, um die die Stadt anzuschauen.
Wenn Du eine Stadtrundfahrt machst, so endet diese oft wieder
am Ausgangspunkt und doch musst du dafür bezahlen.
Ciao
Kaj
Scheinbar werde ich falsch verstanden. An der Türe steht ja nicht - wie so oft- „EINTRITT nur mit gültigem Fahrschein“. Da ist doch alles klar! Bezahlt werden muss!
Aber da steht „BEFÖRDERUNG“
Ihr seht, es geht hier um die juristische Auslegung des Wortes Befoerderung.Findet sie statt wenn man einsteigt mit der Absicht dort auch wieder auszusteigen?
Eine Befoerdrung im rechtlichem Sinne findet erst in dem Moment statt wenn eine
Person bei A eisteigt und bei B wieder aussteigt.
Das ist auch bei einer Ringbahn der Fall. Du steigst bei A ein und bei B wieder aus. In diesem Fall ist zufällig A == B, was aber nichts daran ändert, daß es zwei Punkte A und B gibt.
Beförderung ist quasi der Weg von A nach B - es steht aber nirgendwo die Regelung das A nicht B sein darf ;o)
Das von dir genannte Beispiel zieht ja nicht, da dort erstens der Zweck nciht die Beförderung was und zweitens vorher klar war, das keine Bezahlung erfolgt!
Abgesehen davon kannst du dir sicher sien, daß jemand bestraf wird wenn er von Kölle nach Düsseldorf ohne Führerschein fährt - egal welchem Zweck diese Fahrt dient!
Scheinbar werde ich falsch verstanden. An der Türe steht ja
nicht - wie so oft- „EINTRITT nur mit gültigem Fahrschein“. Da
ist doch alles klar! Bezahlt werden muss!
Aber da steht „BEFÖRDERUNG“
Ihr seht, es geht hier um die juristische Auslegung des Wortes
Befoerderung.Findet sie statt wenn man einsteigt mit der
Absicht dort auch wieder auszusteigen?
Wie gesagt, Beförderung heisst nicht zwingend auch Ortsversetzung. Du wirst von A nach A befördert.
Aber da steht „BEFÖRDERUNG“
Ihr seht, es geht hier um die juristische Auslegung des Wortes
Befoerderung.Findet sie statt wenn man einsteigt mit der
Absicht dort auch wieder auszusteigen?
Manchmal wird die Rechtswissenschaft auch zu formell eingeschätzt. Eine Auslegung des Begriffs „Beförderung“ in diesem Zusamnenhang bringt ohne irgendwelche Probleme oder Zweifel nach allen hier relevanten Auslegungsmethoden das selbe Ergebnis, daß ein Zahlungsanspruch besteht:
Wortlaut (grammatische Auslegung) - Auch in einem Ringverkehr wirst Du einmal um den Ring „befördert“, Du warst an jeder Stelle des Rings einmal und das reicht.
insb aber: Auslegung nach Sinn und Zweck (teleologische Auslegung) - Die Vorschrift dient dazu, allen Personen, die sich von dem Verkehrsmittel fortbewegen (befördern) lassen, ein Entgelt hierfür in Rechnung zu stellen.
Es wird sich daher kein Jurist finden, der ein Entfallen des Zahlungsanspruchs aufgrund der Tatsche, daß man am selben Ort wieder aussteigt, ernsthaft in Erwägung ziehen würde.
falls die anderen Antworten noch nicht überzeugten, hier noch ein anderer Ansatz: Das Beförderungsentgelt wird dafür verwendet, die Kosten des Verkehrsbetriebes zu bezahlen und - rein theoretisch - einen Gewinn zu erwirtschaften. In dem Augenblick, wo die Bahn angefahren ist, laufen die Kosten. Nur weil Du da wieder aussteigst, wo Du eingestiegen bist (also quasi einmal im Kreis befördert wurdes), sind da nicht Kosten von null angefallen.
Im Endeffekt könnte man mit Deiner Argumenatation auch verlangen, daß die Post Briefe an den Absender kostenlos befördert oder man für die Auffahrt auf einen Fernsehtum etc. nichts bezahlen muß (außer man springt runter, dann wirds natürlich teuer).
Ich meine du hast natürlich recht, dass es sich um eine Schwarzfahrt handelt.
Es gibt aber ein gewichtiges Gegenargument gegen deine Argumentation - du sagst nämlich, dass der Preis deshalb zu zahlen ist, weil das Beförderungsunternehmen ja Aufwendungen hat für diesen Transport, in dem hier der Schwarzfahrer mitfährt. Wäre der Schwarzfahrer aber nicht mitgefahren wäre das Beförderungsunternehmen ja die gleiche Strecke gefahren, der Aufwand ist daher mit und ohne Schwarzfahrer gleich und wurde daher auch nicht durch diesen verursacht. Das Beförderungsunternehmen hat daher für den Schwarzfahrer weder eine Aufwand getätigt, noch ist dem Beförderungsunternehmen ein konkreter Schaden durch die Schwarzfahrt entstanden.
Aber da steht „BEFÖRDERUNG“
Ihr seht, es geht hier um die juristische Auslegung des Wortes
Befoerderung.Findet sie statt wenn man einsteigt mit der
Absicht dort auch wieder auszusteigen?
Mein (geplanter) Gewerbebetrieb besteht aus einer senkrecht gen Himmel zeigenden Kanone. Mit selbiger wird der werte Kunde aufwärts befördert. Nur für diese Leistung nehme ich Entgelt. Runter kommen muss er selbst. Ist er nun, wenn er wieder aufschlägt, befördert worden? Wahrscheinlich in eine bessere Welt …
Etwas ernsthafter : Beförderung ist nicht gleichbedeutend mit einer dauerhaften Ortsveränderung. Wer in die Bahn einsteigt, nimmt, sobald diese losfährt, eine Leistung in Anspruch. Diese besteht nicht darin, in Nullzeit an den Ausgangspunkt zurück gebeamt zu werden, sondern darin, dass für eine messbare Zeit das Verkehrsmittel in Anspruch genommen wird. Wäre Deine Argumentation stimmig, müssten ja Rückfahr- und flugtickets auch für umme zu haben sein.
Wenn Du morgens in Deine Firma fährst, dort 8 Stunden beschäftigt bist und am Abend wieder nach Hause fährst hast Du dann einen Weg zurück gelegt? Nach Deiner Definition nicht. Also braucht Dir Dein Boss kein Gehalt zahlen, da Du Kraft (von mir aus zig Mio.) eingesetzt aber Weg 0 (nach Deiner Definition)zurückgelegt hast.
Zig Mio. x 0 = 0
Also: Keine Arbeit verrichtet - Kein Gehalt
Natürlich ein Scherz, aber das war Deine Frage auch??
interessante Theorie. Dann könnte ja zum Beispiel ein Transportunternehmer seine Fahrzeuge stehenlassen. Die würden dann ja keine Kosten mehr verursachen. Na gut, die Fahrer und die anderen laufenden Kosten müssten natürlich weiterhin bezahlt werden, aber die Investitionen stünden dann nur in der Gegend rum und fressen kein Sprit.
Es gibt aber ein gewichtiges Gegenargument gegen deine
Argumentation - du sagst nämlich, dass der Preis deshalb zu
zahlen ist, weil das Beförderungsunternehmen ja Aufwendungen
hat für diesen Transport, in dem hier der Schwarzfahrer
mitfährt. Wäre der Schwarzfahrer aber nicht mitgefahren wäre
das Beförderungsunternehmen ja die gleiche Strecke gefahren,
der Aufwand ist daher mit und ohne Schwarzfahrer gleich und
wurde daher auch nicht durch diesen verursacht. Das
Beförderungsunternehmen hat daher für den Schwarzfahrer weder
eine Aufwand getätigt, noch ist dem Beförderungsunternehmen
ein konkreter Schaden durch die Schwarzfahrt entstanden.
mit dieser Argumentation könnte man feststellen, daß eigentlich niemand einen Fahrpreis zu entrichten hat, denn ein einzelner verursacht schließlich keine Kosten. Dies ist offensichtlich Unsinn.
Natürlich verursacht ein einzelner Passagier nur Kosten in kaum meßbarer Höhe, aber das kann eben kein Grund dafür sein, daß er nichts bezahlen muß. Es ging mir hier um die Darstellung der Berechnungsgrundlage bzw. der Intention für die Erhebung des Fahrpreises. Fahrt=> Kosten => erhobenes Entgelt. Damit ist wurscht, ob der Kunde Entfernung x mit einer Fahrt von A nach B oder mit einer Fahrt von A nach A zurücklegt.